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   BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00   

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https://dejure.org/2004,5034
BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00 (https://dejure.org/2004,5034)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2004 - VI R 81/00 (https://dejure.org/2004,5034)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - VI R 81/00 (https://dejure.org/2004,5034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    WK-Abzug für Lehrerin: Vorbereitung Klassenfahrt

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für eine Reise einer Lehrerin zur Vorbereitung einer Klassenfahrt als WK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Informationsreise an den Gardasee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Einzelfälle
    Fortbildungskosten
    Definition der Fortbildungskosten
    Studienreisen und Fachkongresse
    Reiseprogramm

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Auslandsreise; Klassenfahrt; Lehrer; Vorbereitung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 42
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00
    Aufwendungen für eine Reise sind dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. etwa Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368) sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind.
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00
    Als unmittelbaren beruflichen Anlass hat der erkennende Senat beispielsweise das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress oder die Durchführung eines Forschungsauftrages angesehen (BFH-Urteil vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00
    Anders sind dagegen solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an "beliebte Orte des Tourismus führen", einen "erheblichen persönlichen Erlebniswert haben" und eine "Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken" (so der erkennende Senat zu Auslandsgruppenreisen in seinem Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 12/10

    Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland

    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen vor allem dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt bildet (BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42; in BFH/NV 2005, 1544; vom 19. Dezember 2005 VI R 88/02, BFH/NV 2006, 730; VI R 89/02, BFH/NV 2006, 934).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Gruppenreisen zu Studienzwecken, die lediglich allgemeiner Information dienen, liegt kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42; vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; in BFH/NV 1997, 469; in BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674; Beschluss vom 19. Oktober 2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, 339).

    Der Senat hat bereits im Fall der Informationsreise einer Lehrerin an den Gardasee entschieden, dass eine solche Reise zur Vorbereitung einer Klassenfahrt zwar möglicherweise hilfreich gewesen sei, diesem beruflichen Aspekt aber wegen des fehlenden Nachweises der konkreten beruflichen Veranlassung der Reise bei der steuerlichen Einordnung der Reisekosten keine Bedeutung zukomme (Urteil in BFH/NV 2005, 42).

  • BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04

    Gruppenreise: Fahrtaufwendungen einer Religionslehrerin nach Israel und Rom

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für eine Reise dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

  • BFH, 19.10.2004 - VI B 111/04

    Aufwendungen für eine Gruppenreise einer Religionslehrerin mit dem Thema "Pilgern

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für eine Reise dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

  • BFH, 09.01.2013 - VI B 133/12

    Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland - Aufteilung der mit einem

    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen vor allem dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt bildet (BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42; vom 14. April 2005 VI R 6/03, VI R 122/01, BFH/NV 2005, 1544; vom 19. Dezember 2005 VI R 88/02, BFH/NV 2006, 730; VI R 89/02, BFH/NV 2006, 934).
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 89/02

    WK-Abzug: Fremdsprachenkurs im Ausland

    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42).
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04

    WK-Abzug - Werbungskosten: Auswärtiger Sprachkurs zur Prüfungsvorbereitung

    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1025/08

    Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico können abzugsfähige

    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250 , BStBl II 2003, 369 ; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42 ).
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 101/05

    Grundsätzliche Bedeutung: Auslandsreise, WK-Abzug

    Etwas anderes kann in diesen Fällen nur dann gelten, wenn die Verfolgung privater Reiseinteressen den Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42).
  • BFH, 05.11.2008 - VI B 73/08

    Israelreise eines Priesters - Geschenke an Mitarbeiter - tatrichterliche

    Auch unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 24. Mai 2007 VI R 78/04, BFHE 218, 177, BStBl II 2007, 721; zu Reisen: z.B. Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42) könne ein hinreichend berufsbezogener Erwerbszusammenhang nicht angenommen werden.
  • FG Nürnberg, 12.06.2008 - 7 K 1813/07

    Aufwendungen eines Pfarrers für Pfarrwallfahrt keine Werbungskosten

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 25/06

    Einkommensteuer: Aufwendungen für einen auswärtigen Sprachkurs als Werbungskosten

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09

    Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

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