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   BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02   

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https://dejure.org/2004,3646
BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02 (https://dejure.org/2004,3646)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2004 - IV R 68/02 (https://dejure.org/2004,3646)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2004 - IV R 68/02 (https://dejure.org/2004,3646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 44; ; FGO § 44 Abs. 1; ; FGO § 45; ; FGO § 45 Abs. 1; ; FGO § 46; ; FGO § 55 Abs. 1; ; FGO § 55 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 4; ; BGB § 368; ; AO 1977 § 356 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 365 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1; FGO § 44 § 45 § 46
    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten; isolierte Anfechtungsklage gegen Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsvertrag - Geringfügige Abweichungen vom Fremdvergleich sind erlaubt

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsvertrag - Geringe Abweichungen vom Fremdvergleich sind erlaubt

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsvertrag - Geringfügige Abweichungen vom Fremdvergleich sind erlaubt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Durchführung eines Vorverfahrens für die Zulässigkeit einer Klage; Wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten für den anderen; Verzicht auf die Durchführung eines Vorverfahrens durch rügelose Einlassung des Finanzamts; Begehren der isolierten ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, FGO § 45 Abs 1, FGO § 55
    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten; Betriebsausgabe; Lohnzahlungswille

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 553
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85

    Zur notwendigen Konkretisierung der Gehaltszahlung bei

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Auf Grund dieser Feststellungen lehnte das FA unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1989 IV R 81/85 (BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655) den Abzug der Aushilfslohnzahlungen als Betriebsausgaben ab und erließ für die Streitjahre unter dem 9. Januar 1997 (1991 und 1992) und unter dem 20. Juli 1999 (1990) entsprechende Änderungsbescheide.

    Diese Würdigung war ersichtlich durch das vom FG in Bezug genommene Urteil in BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655 geprägt.

    Der in BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655 zu beurteilende Sachverhalt wies aber darüber hinaus die Besonderheit auf, dass neben dem Arbeitnehmer-Ehegatten noch weitere Personen bei dem Arbeitgeber-Ehegatten beschäftigt waren, die, wie es auch mit dem Arbeitnehmer-Ehegatten arbeitsvertraglich geregelt war, die Gehaltszahlung durch Barscheck erhielten.

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 53) hätte das FG die Ablehnung des Ehegattenarbeitsverhältnisses aber nicht allein auf dieses Indiz stützen dürfen; vielmehr hätte es einer Gesamtschau und Gesamtwürdigung aller Indizien bedurft.

    a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen nur dann als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BVerfG-Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 53) hätte das FG die Ablehnung des Ehegattenarbeitsverhältnisses aber nicht allein auf dieses Indiz stützen dürfen; vielmehr hätte es einer Gesamtschau und Gesamtwürdigung aller Indizien bedurft.
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 14/95

    Gewinnfeststellungsbescheid - Gewinnverteilung - Zurechnung des Erhöhungsbetrages

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Die Einspruchsentscheidung ist vielmehr rechtswidrig (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. April 1998 VIII R 14/95, BFH/NV 1999, 145).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699, m.w.N).
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 115/89

    Zum Ansatz des Werts der Arbeitsleistung für Familienangehörige mit

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Dabei wäre eine zu geringe Vergütung unschädlich (vgl. etwa Senatsurteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776).
  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 73/82

    Einkommensteuer - Ehegatten - Rechtsbehelf

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    Eine wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten für den anderen setzt voraus, dass der das Rechtsmittel einlegende Ehegatte klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten einlegt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
    a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen nur dann als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BVerfG-Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 186/81
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

    Die gegen sie gerichtete Einspruchsentscheidung vom 20. August 2014 durfte damit nicht gegen sie ergehen und war somit rechtswidrig (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter I.1.c).
  • BFH, 10.10.2018 - X R 44/17

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im

    Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1.; vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a, m.w.N.; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    b) In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1., und vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a., m.w.N.).

    Eine solche Rechtsfolge darf nur gezogen werden, wenn einer Abweichung der tatsächlichen Durchführung von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags ein derartiges Gewicht zukommt, dass dies unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse eine Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).

    Der BFH zieht die Ernsthaftigkeit eines solchen Angehörigen-Arbeitsvertrags nicht in Zweifel (Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a, m.w.N.: Vergütung in Höhe von 25 % des Fremdvergleichslohns; Urteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776, unter 2.: Vergütung in Höhe von 1/3 des Tariflohns; Urteil in BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).

  • FG Niedersachsen, 24.04.2017 - 2 K 168/16

    Fahrtkosten in der Einkommensteuer und die "erste" Tätigkeitsstätte

    Weder kann der fehlerhaften Einspruchsentscheidung eine konkludente Zustimmung des Beklagten zur Sprungklage entnommen werden, noch kann auf die Durchführung eines Vorverfahrens durch rügelose Einlassung des Beklagten verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2004, IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände (BFH-Urteile vom 26. August 2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; vom 21. Dezember 1999 - VI R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w.N.).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. auch BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 und vom 26. August 2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553 m.w.N.).

  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Selbst wenn angenommen würde, dass der den Rechtsbehelf einlegende Ehegatte bereits aufgrund der gemeinsamen, von beiden Eheleuten unterschriebenen Einkommensteuererklärung von dem anderen Ehegatten wirksam zur Vornahme aller im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtshandlungen bevollmächtigt worden wäre, so ist für die wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen erforderlich, dass der das Rechtsmittel führende Ehegatte unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein (BFH-Urteile vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296; vom 14. Januar 1997 VII R 66/96, BFHE 182, 262, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 570; vom 30. Oktober 1997 III R 27/93, BFH/NV 1998, 942; vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; zustimmend das Schrifttum: Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 357 Rz 5; Pahlke/Koenig/Pahlke, Abgabenordnung § 357 Rz 18; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 357 AO Rz 13; Dumke in Schwarz, AO, § 357 Rz 25a).

    Weder kann der fehlerhaften Einspruchsentscheidung eine konkludente Zustimmung des FA zur Sprungklage entnommen werden, noch kann auf die Durchführung eines Vorverfahrens durch rügelose Einlassung des FA verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553).

    Der Senat kann --was im angefochtenen Urteil zwar dem Sinn nach, nicht aber ausdrücklich geschehen ist-- klarstellend aussprechen, dass die gegen die Klägerin gerichtete Einspruchsentscheidung aufgehoben wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553).

  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb oder Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    In dem Antrag auf Aufhebung der Aufforderung zur Nacherklärung in Gestalt der Einspruchsentscheidung liegt als "weniger" auch der Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung (vgl. BFH Urteil vom 26.08.2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 665 Tz. 30).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Für eine wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen ist es nämlich erforderlich, dass der das Rechtsmittel einlegende Ehegatte klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten einlegt (ebenso BFH-Urteile vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 561, und vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553).

    Ohne Bedeutung ist, dass das FA in der Einspruchsentscheidung auch gegenüber der Klägerin zur Sache entschieden und sich auf deren Klage sachlich eingelassen hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553).

  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer

    Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich fremdüblichen Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25.01.1989 - X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453; vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, und in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203).
  • BFH, 12.05.2020 - XI B 59/19

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund Steuerhinterziehung

  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20

    Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten

  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als

  • BFH, 18.01.2007 - IV R 35/04

    Einspruch; Auslegung

  • BFH, 24.04.2007 - I R 33/06

    Ausländische PersG; Feststellungsverfahren

  • FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12

    Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne i.R.e.

  • FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03

    Einsprucheinlegung auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten - Vorliegen von

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im

  • BFH, 23.06.2009 - X B 237/08

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 07.03.2007 - I R 99/05

    Ausländische Künstler; Erlass von ESt

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2019 - 2 K 1418/17

    Einspruchsbefugnis bei gemeinsam abgegebener Steuererklärung - Wiedereinsetzung

  • BFH, 02.11.2004 - XI B 1/04

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlenden Angaben zur Büroorganisation

  • FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13

    Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige

  • FG München, 23.04.2008 - 10 K 1772/07

    Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt bei Ehegatten

  • FG München, 27.11.2007 - 13 K 1456/07

    Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines nicht eingelegten Einspruchs ergangenen

  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 6 K 1607/11

    Rechtsbehelfsbefugnis gegen eine Bescheid über die gesonderte Gewinnfeststellung

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