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   BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03   

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BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03 (https://dejure.org/2004,718)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2004 - VIII R 106/03 (https://dejure.org/2004,718)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 (https://dejure.org/2004,718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 64 Abs. 1 und 2; GG Art. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1; EMRK Art. 8, Art. 14; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7, 20, 23 Abs. 1 und 24

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 64 Abs. 1 und 2; GG Art. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1; EMRK Art. 8, Art. 14; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7, 20, 23 Abs. 1 und 24

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § ... 64 Abs. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; EMRK Art. 8; ; EMRK Art. 14; ; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7; ; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 20; ; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 23 Abs. 1; ; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß - Entscheidung durch Beschluss nach § 126a FGO ohne mündliche Verhandlung trotz verfassungsrechtlicher Fragestellung

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld wird nicht verteilt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des geschiedenen Ehemannes und der geschiedenen Ehefrau auf Kindergeld für die beiden gemeinsamen Kinder; Nur Zahlung von Kindergeld für jedes Kind an einen Berechtigten; Zahlung des Kindergeldes an den durch Aufnahme des Kindes in den Haushalt Berechtigten ; ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Modalitäten und Höhe des Kindergeldes
    Konkurrenzfälle

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 64 Abs 2 S 1, GG Art 6 Abs 1
    Haushaltszugehörigkeit; Kindergeld; Verfassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 220
  • FamRZ 2005, 618
  • BB 2005, 649
  • DB 2005, 591
  • BStBl II 2008, 762
  • BFH/NV 2005, 616
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).

    Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Berechtigten von mehr als drei Monaten im Jahr vor (vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; in BFH/NV 2004, 324).

    Dies ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers derjenige, der das Kind in seiner Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt (BTDrucks 13/1558, S. 165, zu § 3 Abs. 2 BKGG; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 324, unter 2.b. der Gründe).

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvR 1375/03

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen bei

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfG-Urteile vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86, 50/87, 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, 35 f.; vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94, BVerfGE 103, 242, 259 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 692).

    Für diesen Fall sind nach der Rechtsprechung des BVerfG die Maßstäbe zum Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums nicht anzuwenden; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit eine größere Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. November 2003 2 BvR 1240/02, nicht veröffentlicht, betreffend das Senatsurteil VIII R 68/00; vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris, betreffend das Senatsurteil VIII R 76/02).

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).

    Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Berechtigten von mehr als drei Monaten im Jahr vor (vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; in BFH/NV 2004, 324).

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Das hat zur Folge, dass entgegen dem Begehren des Klägers eine Aufteilung des Kindergeldes auf mehrere Berechtigte nicht zulässig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933).

    Sie ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt, weil sie dazu dient, eine Doppel- oder Mehrfachgewährung von Kindergeld zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 64 Rn. 5).

  • BFH, 28.04.2004 - VII B 44/04

    Bestellung als Steuerberater; Inkompatibilitätsregelung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Denn der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kommt in den Mitgliedstaaten keine rechtsverbindliche Wirkung zu, weil sie zwar proklamiert, von den Mitgliedstaaten aber nicht ratifiziert worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VII B 44/04, BFH/NV 2004, 1297).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Zwar hat es in einem Beschluss vom 29. Oktober 2002 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (BVerfGE 106, 166; HFR 2003, 292) § 3 Abs. 3 Satz 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1.SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2353) für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar gehalten.
  • BVerfG, 06.11.2003 - 2 BvR 1240/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der rückwirkenden

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Für diesen Fall sind nach der Rechtsprechung des BVerfG die Maßstäbe zum Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums nicht anzuwenden; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit eine größere Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. November 2003 2 BvR 1240/02, nicht veröffentlicht, betreffend das Senatsurteil VIII R 68/00; vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris, betreffend das Senatsurteil VIII R 76/02).
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 76/02

    Familienleistungsausgleich im Jahr 2000, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Für diesen Fall sind nach der Rechtsprechung des BVerfG die Maßstäbe zum Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums nicht anzuwenden; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit eine größere Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. November 2003 2 BvR 1240/02, nicht veröffentlicht, betreffend das Senatsurteil VIII R 68/00; vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris, betreffend das Senatsurteil VIII R 76/02).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 68/00

    Verfassungsmäßigkeit der Frist des § 66 Abs. 3 EStG 1990

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Für diesen Fall sind nach der Rechtsprechung des BVerfG die Maßstäbe zum Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums nicht anzuwenden; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit eine größere Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. November 2003 2 BvR 1240/02, nicht veröffentlicht, betreffend das Senatsurteil VIII R 68/00; vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris, betreffend das Senatsurteil VIII R 76/02).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfG-Urteile vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86, 50/87, 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, 35 f.; vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94, BVerfGE 103, 242, 259 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 692).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

  • BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

  • BFH, 14.04.1999 - X R 11/97

    Baukindergeld bei getrennt lebenden Eltern

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 60/99

    Kindergeld; Obhutsprinzip; Finanzrechtsweg

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung

  • BFH, 11.03.1992 - II R 129/88

    Versicherungsteuer für an ausländische Unternehmen bezahlte Versicherungsentgelte

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

  • BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98

    Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99

    Kindergeld: Wechsel der Haushaltszugehörigkeit im laufenden Monat

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

  • BFH, 09.07.2003 - VIII B 40/03

    Kindergeld - Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von

  • BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung;

  • BFH, 28.04.2010 - III R 79/08

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd

    Hält sich ein Kind in den Haushalten beider Elternteile in einer den Besuchscharakter überschreitenden Weise auf, ist es i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in den Haushalt desjenigen aufgenommen, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).

    Ist das Kind, wie in § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorausgesetzt, allein oder überwiegend (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) im Haushalt eines der Kindergeldberechtigten aufgenommen, so ist dieser Berechtigte typischerweise allein bzw. überwiegend mit den Leistungen für das Kind belastet.

  • BFH, 04.11.2021 - VI R 48/18

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für

    Das Verfahren nach § 126a FGO ist nicht auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkt; vielmehr ist ein Beschluss nach § 126a FGO insbesondere auch zulässig, wenn über verfassungsrechtliche Fragen (s. BFH-Beschluss vom 14.12.2004 - VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) oder sonstige ungeklärte Rechtsfragen (s. BFH-Beschluss vom 08.02.2007 - I R 51/04) zu entscheiden ist.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten muss einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFH/NV 2005, 616).
  • BFH, 01.09.2021 - VI R 18/19

    Anwendung des § 33 Abs. 3 EStG auf sogenannte beihilfefähige Aufwendungen im

    Das Verfahren nach § 126a FGO ist nicht auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkt; vielmehr ist ein Beschluss nach § 126a FGO insbesondere auch zulässig, wenn über verfassungsrechtliche Fragen (s. BFH-Beschluss vom 14.12.2004 - VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) oder sonstige ungeklärte Rechtsfragen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.02.2007 - I R 51/04) zu entscheiden ist.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 4 K 2296/15

    Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern

    Da auch bei einer so genannten "mehrfachen Haushaltsaufnahme", bei der das Kind an sich gleichzeitig in mehrere Haushalte aufgenommen sei, nur ein berechtigter Kindergeld erhalten könne, müsse zur Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten zunächst ermittelt werden, in welchem Haushalt sich das Kind überwiegend aufhalte und seinen Lebensmittelpunkt habe (Bezugnahme auf BFH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 -).

    Die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten muss einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 -, juris, Rdn. 21).

    Das hat zur Folge, dass eine Aufteilung des Kindergeldes auf mehrere Berechtigte nicht zulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 -, juris, Rdn. 24).

    Dies beruht auf der typisierenden Annahme, dass derjenige Kindergeldberechtigte die größeren Unterhaltslasten für das Kind trägt, der es überwiegend in seinem Haushalt betreut und versorgt (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 -, juris, Rdn. 33).

  • FG Hessen, 24.08.2010 - 2 K 2076/09

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Berechtigten von mehr als drei Monaten im Jahr vor ( vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 ; in BFH/NV 2004, 324 ; BFH-Beschluss vom 14.12.2004, VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).

    Bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen wie auch des anderen Berechtigten ist, da eine Aufteilung des Kindergeldes nach § 64 Abs. 1 EStG ausgeschlossen ist, darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat (BFH-Beschluss vom 14.12.2004, VIII R 106/03. a.a.O.; BFH-Urteil vom 23.3.2005, III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl III 2008, 752).

    Dabei bemisst das Gericht den oben geschilderten Merkmalen einer Haushaltaufnahme - Versorgung, Unterhaltsgewährung, Fürsorge, Betreuung - eine jeweils gleichwertige Bedeutung zu bei wie dem Merkmal des zeitlichen Umfangs der örtlich gebundenen häuslichen Aufnahme, soweit bei beiden Kindergeldberechtigten bezüglich der Aufenthaltsdauer der Besuchscharakter überschritten wird (hierzu BFH-Urteil vom 14.12.2004, VIII R 106/03, a.a.O.: "Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Kalenderjahr).

    Damit ist ein Aufenthalt mit lediglich Besuchscharakter im Sinne des BFH-Beschlusses vom 14.12.2004 (VIII R 106/03 a.a.O.) bei weitem überschritten.

    Negativ abgegrenzt darf in Fällen der vorliegenden Art "kein (eindeutiges) Übergewicht einer Haushaltsaufnahme" (FG Köln vom 14.8.2008, 15 K 1468/07, EFG 2008, 1796) vorliegen bzw. die Haushaltaufnahme darf bei einem der Kindseltern nicht die "weit überwiegende Zeit" einnehmen (BFH vom 14.12.2004, VIII R 106/03, a.a.O.).

    Nach der Vorgabe des BFH (VIII R 106/03 wie vor) zur Überschreitung des Besuchscharakters (Haushaltsaufnahme von mehr als 3 Monaten im Jahr) kann als gesichert zunächst nur davon ausgegangen werden, dass sich der Zeitrahmen einer gleichwertigen Haushaltsaufnahme in einem Bereich zwischen mindestens 3 Monaten bis hin zu 6 Monaten bewegen wird.

  • BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17

    Abschöpfung des Kindergeldes; Anrechnung; Belastungsgerechtigkeit;

    Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Zudem habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03 (BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) bereits entschieden, dass von einer "überwiegenden Haushaltsaufnahme" auch dann noch auszugehen sei, wenn sich das Kind zu 65 % bei einem Elternteil aufhalte.

    Bei diesem Sachverhalt ist für die Annahme einer Haushaltsaufnahme zusätzlich erforderlich, dass sich das Kind dort überwiegend aufhalten und seinen Lebensmittelpunkt haben muss (BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762; in BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752; in BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78).

  • BFH, 29.11.2007 - III S 30/06

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit höherrangigem Recht nicht klärungsbedürftig -

    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies mit Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03 (BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616) die Revision des Klägers als unbegründet zurück.

    Der BFH hat bereits in dem vom Kläger betriebenen Revisionsverfahren VIII R 106/03 entschieden, dass § 64 Abs. 1 EStG i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616).

    Eine Divergenz liegt im Streitfall nicht vor; das FG-Urteil steht im Einklang mit dem BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616.

    Soweit nach § 1612b Abs. 5 BGB die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt und dies zu verfassungswidrigen Ergebnissen führt, betrifft dies aber nicht § 64 Abs. 1 EStG, nach dem Kindergeld nur an einen Berechtigten gezahlt wird (so bereits BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616, unter B.II.3.).

    Im Übrigen hat der BFH bereits in seinem Beschluss in BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616 dargelegt, dass § 64 EStG mit dem Europarecht in Einklang steht.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Ebenso wenig zumutbar erscheint es, vom Antragsteller ein Abwarten abzuverlangen hinsichtlich des Ergebnisses seiner diversen sonstigen Versuche (z.B. beim JobCenter und der Familienkasse), auf Umwegen doch noch zu einer Kompensation der Umgangskosten zu kommen, wobei etwa das Kindergeld ohnehin nur an einen Berechtigten auszuzahlen und eine Aufteilung auf mehrere Berechtigte nicht zulässig ist (vgl. zuletzt Bundesfinanzhof FamRZ 2005, 618 ff.; zur Befriedigung des Bedarfs nach dem SGB II ferner BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 - (veröffentlicht in JURIS)).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG -

  • VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13

    Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen

  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der

  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

  • BFH, 15.02.2012 - XI S 25/11

    Kindergeldzahlung für jedes Kind nur an einen Berechtigten - Sachaufklärung durch

  • BFH, 02.07.2012 - VI B 13/12

    Kindergeldanspruch - Haushaltsaufnahme - Mehrmonatiger Aufenthalt des Kindes bei

  • BFH, 18.02.2008 - III B 69/07

    Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich

  • BFH, 11.02.2014 - III B 113/13

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei kumulativer Urteilsbegründung

  • FG Sachsen, 31.08.2016 - 5 K 1807/15

    Anforderungen an die Festsetzung von Kindergeld für eine im Ausland lebende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 14 Sa 2187/07

    Keine Altersdiskriminierung bei Umsetzungsrichtlinien

  • FG Hamburg, 04.01.2018 - 6 K 36/17

    Kindergeld: Haushaltsaufnahme eines volljährigen Kindes

  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 1468/07

    Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende i.F. eines bei mehreren

  • FG Saarland, 25.02.2021 - 2 K 1395/20

    Kindergeld: Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einem

  • FG Hamburg, 14.01.2018 - 6 K 36/17

    Kindergeld: Haushaltsaufnahme eines volljährigen Kindes

  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 8/13

    Kein gemeinsamer Leistungsbezug von Kinderzuschlag durch mehrere Personen;

  • BFH, 07.11.2011 - III B 53/10

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • FG Thüringen, 01.02.2022 - 3 K 210/21

    Die Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG stellt ein

  • FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11

    Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern

  • BFH, 19.07.2007 - III S 31/06

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme; Rüge fehlerhafter

  • BFH, 12.07.2005 - III S 1/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung

  • FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern

  • FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07

    Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) bei

  • FG Hamburg, 21.04.2022 - 5 K 1/21

    Kindergeld: Änderung der Verhältnisse bei Betreuung im Wechselmodell

  • FG Thüringen, 01.02.2022 - 3 K 210/21 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Aufwendungen für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung als Sonderausgaben

  • FG Bremen, 14.12.2018 - 2 K 133/18

    Erstattung von überzahltem Kindergeld i.R.d. Festsetzung von Kindergeld bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 4 K 787/09

    Kindergeld: Keine Haushaltsaufnahme von Pflegekindern in den Familienhaushalt des

  • FG München, 12.02.2008 - 10 K 275/07

    Haushaltsaufnahme - Berechtigtenbestimmung bei Getrenntleben der Eltern

  • FG München, 25.10.2006 - 10 K 483/05

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Berechtigtenbestimmung

  • VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404

    Rückforderung überzahlter Besoldungsbezüge

  • FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12

    Kindergeld: Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 5 K 252/06

    Kindergeldberechtigung bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des

  • FG Sachsen, 23.11.2006 - 5 K 901/03

    Möglichkeit der Regelung des Kindergeldanspruchs nur für den bis dahin

  • FG München, 16.01.2009 - 10 K 4313/07

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach dem Kriterium der

  • FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03

    Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit

  • FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld

  • FG München, 31.10.2008 - 10 K 4478/06

    Pflegekindverhältnis bei weitgehend ungeordneten Lebensumständen

  • FG Sachsen, 13.11.2012 - 8 K 1725/11

    Kindergeldzahlung bei doppelter Haushaltsaufnahme Zulässigkeit der Klage zur

  • FG München, 21.06.2012 - 5 K 3776/10

    Kindergeld: Haushaltsaufnahme

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