Rechtsprechung
   BFH, 23.06.2004 - V B 230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6196
BFH, 23.06.2004 - V B 230/03 (https://dejure.org/2004,6196)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2004 - V B 230/03 (https://dejure.org/2004,6196)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - V B 230/03 (https://dejure.org/2004,6196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Grundsätzlichkeit der Rechtsfrage über die Berechtigung von Rechnungen zum Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Satz 1; ; FGO § 116 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1999) § 14 Abs. 4 § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorsteuerabzug, wenn die auf der Rechnung angegebene Anschrift des leistenden Unternehmers unzutreffend ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.2000 - V B 187/99

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 23.06.2004 - V B 230/03
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Rechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252, m.w.N. jeweils für den Sitz einer GmbH).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 23.06.2004 - V B 230/03
    Hierzu muss ein Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.06.2004 - V B 230/03
    Spätere Darlegungen waren --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 04.02.2003 - V B 81/02

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 23.06.2004 - V B 230/03
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Rechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252, m.w.N. jeweils für den Sitz einer GmbH).
  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Spätere Ausführungen waren, soweit es sich nicht um bloße Ergänzungen und Erläuterungen handelte, nicht zu berücksichtigen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    d) Soweit schließlich das Vorbringen der Kläger mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2005, dem FG-Urteil fehle es an "Klarheit und Bestimmtheit" und es verstoße gegen "Denkansätze", nicht nur erläuternder und ergänzender Natur ist, sind diese erst nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO) vorgetragenen Ausführungen nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80).
  • BFH, 18.02.2008 - V B 35/06

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im

    Spätere Darlegungen waren --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80).
  • BFH, 15.11.2007 - V B 63/06

    Zinsvorteil aus der Hingabe eines unverzinslichen Darlehens als tauschähnliche

    Hierzu muss ein Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung konkret auf Rechtsfragen eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80, m.w.N.).

    Spätere Darlegungen waren --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 80).

  • BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06

    Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG begründet keinen Vertrauensschutz,

    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Rechnungen nur dann gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellt ist und der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2009 - II B 97/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842; vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80; vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl. 2006, § 116 Rz 22) ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen.
  • BFH, 18.08.2005 - V B 6/05

    Kumulative Urteilsbegründung

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BFH vom 23. Juni 2004 V B 230/03 (BFH/NV 2005, 80) ist das FG zu dem Ergebnis gekommen, dass der in den Rechnungen der M-Bau angegebene Sitz bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungserteilung tatsächlich nicht bestanden hat.
  • BFH, 04.06.2007 - V B 155/06

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer GmbH

    Vielmehr muss der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungserteilung tatsächlich (wirklich) bestanden haben (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80).
  • BFH, 08.05.2007 - I B 119/06

    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist kein Vorbringen weiterer

    Soweit sich die Klägerin erstmals mit Schriftsatz vom 14. November 2006 darauf beruft, das FG-Urteil stehe auch im Hinblick auf den zweiten Begründungsansatz in Widerspruch zu den im Begründungsschriftsatz zitierten BFH-Urteilen, ist dies bereits deshalb nicht zur Darlegung eines Zulassungsgrundes geeignet, weil die Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zum Zeitpunkt des Eingangs dieses Schriftsatzes bereits abgelaufen war, nach Ablauf dieser Frist aber keine neuen Zulassungsgründe mehr geltend gemacht werden dürfen (BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1968 III B 58/67, BFHE 93, 503, BStBl II 1969, 36; vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842; vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22, m.w.N.).
  • FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 84/02

    Kein Vorsteuerabzug bei leistenden Scheinunternehmen

    Der Abzug der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 23.06.2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80 mit Verweis auf die gefestigte Rechtsprechung).
  • FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 3720/99

    Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften: Zeitpunkt der Rechnungserstellung,

  • FG Köln, 12.03.2008 - 11 K 5870/04

    Vorsteuerabzug eines sich für die Erbringung seiner Leistung Subunternehmern

  • FG Hessen, 12.04.2016 - 6 K 2281/12

    §§ 14 Abs.4 S.1 Nr.1, 15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht