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   BFH, 23.09.2004 - V R 58/03   

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https://dejure.org/2004,4491
BFH, 23.09.2004 - V R 58/03 (https://dejure.org/2004,4491)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2004 - V R 58/03 (https://dejure.org/2004,4491)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2004 - V R 58/03 (https://dejure.org/2004,4491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2; ; AO 1977 § 227; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Erlass von USt

  • datenbank.nwb.de

    Erlass bestandskräftig festgesetzter Umsatzsteuer bei Verschulden des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus Billigkeitsgründen; Voraussetzungen bei Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung; Erfordernis eines rechtzeitigen Einspruchs des Steuerpflichtigen; Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit der ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 227 J: 1977, UStG § 15 Abs 1 Nr 2 J: 1993
    Billigkeitsgründe; Erlass; Ermessen; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 825
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Die Revision stützt sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den Rechtssachen Schmeinck & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470) und Genius Holding B.V. (Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, UR 1991, 83) sowie auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFH/NV 2001, 997; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088; vom 24. November 1988 V R 186/83, BFH/NV 1989, 419).

    Auch aus den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen Schmeinck & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil in UR 2000, 470) und Genius Holding B.V. (Urteil in UR 1991, 83), auf die sich die Klägerin bezieht, ergibt sich nichts anderes.

    Zwar hat der EuGH darin entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, ob über die Berichtigungsmöglichkeiten hinsichtlich einer unberechtigt ausgestellten Rechnung im Steuerfestsetzungsverfahren oder in einem sich anschließenden (Billigkeits-)Verfahren entschieden wird (EuGH in UR 2000, 470 Rz. 66).

  • BFH, 16.03.1993 - V R 65/89

    Keine Berechtigung eines inländischen Unternehmers zum Abzug der

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Das setzt nach bisheriger ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand innehat (BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615; vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937, und vom 16. März 1993 V R 65/89, BFHE 170, 481, BStBl II 1993, 473).

    Im Urteil in BFHE 170, 481, BStBl II 1993, 473 hat der BFH keinen Widerspruch dieser Auslegung zu Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG gesehen.

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Die Revision stützt sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den Rechtssachen Schmeinck & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470) und Genius Holding B.V. (Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, UR 1991, 83) sowie auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFH/NV 2001, 997; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088; vom 24. November 1988 V R 186/83, BFH/NV 1989, 419).
  • BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99

    Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610; vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935; vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620).
  • BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96

    Billigkeitsmaßnahme trotz Rücknahme der wegen Verfassungswidrigkeit erhobenen

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610; vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935; vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620).
  • BFH, 12.09.1991 - V R 118/87

    Anwendung des § 3 Abs. 7 UStG, wenn ein Nichtunternehmer den Liefergegenstand

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Das setzt nach bisheriger ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand innehat (BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615; vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937, und vom 16. März 1993 V R 65/89, BFHE 170, 481, BStBl II 1993, 473).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Die von der Klägerin geltend gemachte und hier allein in Erwägung zu ziehende sachliche Unbilligkeit kommt in Betracht, wenn die Besteuerung --unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen-- im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131, und vom 15. März 1995 I R 61/94, BFH/NV 1995, 1036).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 61/94

    Die Ablehnung eines Erlasses im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Die von der Klägerin geltend gemachte und hier allein in Erwägung zu ziehende sachliche Unbilligkeit kommt in Betracht, wenn die Besteuerung --unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen-- im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131, und vom 15. März 1995 I R 61/94, BFH/NV 1995, 1036).
  • BFH, 09.07.2003 - V R 57/02

    Erlass von Säumniszuschlägen im Konkurs

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610; vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935; vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 8/94

    Steuerfestsetzungen durch die Schätzungsbescheide - Offensichtliche Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
    Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610; vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935; vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 11/98

    Berichtigung bei unrichtigem/unberechtigtem Steuerausweis

  • BFH, 24.11.1988 - V R 186/83

    Erlass von Umsatzsteuer wegen Fehlens des Ausfuhrnachweises wegen Verlorengehens

  • BFH, 22.02.2001 - V R 5/99

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 24.04.1980 - V R 52/73

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bezüglich der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer;

  • BFH, 21.10.1999 - V R 94/98

    Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden

  • BFH, 27.11.1959 - VI 211/58
  • BFH, 30.07.2008 - V R 7/03

    Erlass von Umsatzsteuern bei irrtümlich angenommenen steuerfreien

    Sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Besteuerung, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131, und vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825, unter II. 1.).
  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Auch der BFH habe mit Blick auf seine ältere Rechtsprechung bereits Zweifel und Klärungsbedarf geäußert, ob das Abstellen auf die Verfügungsmacht richtlinienkonform sei (Entscheidungen vom 23.09.2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 und vom 13.10.2004 V B 52/04, BFH/NV 2005, 259 - bezogen noch auf die insoweit den Art. 168 Buchst. e, 178 Buchst. e MwStSystRL gleichlautenden Art. 17 Abs. 2 Buchst. b und Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, ABl EG L 145/1 -i. F. 6. MwStRL-, ersetzt ab 01.01.2007 durch die MwStSystRL).

    Allein dieser Unternehmer sei in der Lage, den Gegenstand in sein Unternehmen einzugliedern und nur er sei daher zum Abzug der EUSt als Vorsteuer berechtigt; nicht entscheidend sei hingegen, wer Schuldner der EUSt gewesen sei und wer diese entrichtet habe (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1980 V R 52/73, BStBl II 1980, 615, vom 18.07.1985 V R 8/85, BFH/NV 1986, 243, vom 12.09.1991 V R 118/87, BStBl II 1991, 937, vom 16.03.1993, V R 65/89, BStBl II 1993, 473, zweifelnd BFH-Urteil vom 23.09.2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 und Beschluss vom 13.10.2004 V B 52/04, BFH/NV 2005, 259).

    Die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine erneute Entscheidung des BFH, zumal dieser selbst in den - soweit ersichtlich - letzten Entscheidungen zu den vorliegenden Rechtsthemen (Urteil vom 23.09.2004 V R 58/03 a .a. O. und Beschluss vom 13.10.2004 V B 52/04 a. a. O.) die bisherigen Rechtsgrundsätze als zweifelhaft und klärungsbedürftig bezeichnet hat.

  • BFH, 18.02.2016 - V R 62/14

    Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

    a) Die vom FA im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO zu treffende Ermessensentscheidung ist im finanzgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt dahingehend überprüfbar, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten (Ermessensmissbrauch) oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Ermessensfehlgebrauch; vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825, Rz 12).
  • BFH, 11.11.2015 - V R 68/14

    Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung --unter Aufgabe der im Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03 (BFH/NV 2005, 825) geäußerten Zweifel-- auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Vorgaben fest.
  • FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10

    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei

    Bei von Steuerberatern abgegebenen Erklärungen ist, soweit diese einen ausdrücklichen Wortlaut aufweisen, eine etwaige Umdeutung grundsätzlich ausgeschlossen, da bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe davon auszugehen ist, dass sie das wörtlich Erklärte auch tatsächlich wollen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 1970, II B 28/70; BFH-Urteil vom 23. September 2004, V R 58/03, BFH/NV 2005, 825).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13

    Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer

    Der BFH habe diese Rechtsfrage im Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03 (BFH/NV 2005, 825) und im Beschluss vom 13. Oktober 2004 V B 52/04 (BFH/NV 2005, 259) offen gelassen.

    a) Der BFH hat es im Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03 (BFH/NV 2005, 825) im Hinblick auf die in Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der 6. EG-RL geregelte Voraussetzung der Verwendung des Gegenstands für Zwecke der besteuerten Umsätze für zweifelhaft gehalten, ob die von der Rechtsprechung des BFH für den Vorsteuerabzug geforderte Verfügungsbefugnis des Unternehmers im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben steht.

  • FG München, 22.11.2007 - 14 K 5236/04

    Erlass von Mineralölsteuer

    Eine vorliegend einzig in Erwägung zu ziehende sachliche Unbilligkeit kommt in Betracht, wenn die Besteuerung im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 und vom 15. März 1995 I R 61/94, BFH/NV 1995, 1036).

    Dabei ist der Erlass eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die von den Gerichten gem. § 102 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) nur daraufhin überprüft werden darf, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind (Ermessensmissbrauch) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (Ermessensfehlgebrauch) (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 ).

    Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheids kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BStBl. II 2005, 460, vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620 ).

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind bestandskräftig festgesetzte Steuern nur dann im Billigkeitsverfahren nach § 227 AO zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen darüber hinaus nicht zuzumuten war, sich hiergegen in dem dafür vorgesehenen Festsetzungsverfahren rechtzeitig zu wehren (vgl. etwa BFH-Urteile vom 14.11.2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574 und vom 23.9.2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 jeweils m.w.N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sachlich richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts - nicht zuletzt mit Blick auf die durch den Eintritt der Bestandskraft bezweckte Rechtssicherheit - zumindest dann nicht in einem Erlassverfahren geltend gemacht werden kann, wenn hierfür - wie im vorliegenden Fall - während des Festsetzungsverfahrens die zumutbare Möglichkeit bestanden hat, diese vom Steuerpflichtigen aber aus von ihm zu vertretenden Gründen - etwa durch die Nichteinlegung von Rechtsbehelfen oder das Unterlassen eines Änderungsantrags (siehe oben) - nicht wahrgenommen worden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 23.9.2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825).

  • FG Köln, 17.01.2011 - 9 K 308/10

    Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

    Dies setzt nach bisher ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand innehat (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825).

    Aus dieser Kombination der Rechtsmacht zur Eigentumsübertragung nach § 185 Abs. 1 BGB sowie der tatsächlichen Fähigkeit, die im eigenen unmittelbaren Besitz sich befindenden Teppiche auch gegenständlich, der Substanz und dem Wert nach an die Abnehmer zu übergeben, leitet der erkennende Senat eine ausreichende eigene Verfügungsmacht des Klägers an den Teppichen ab, im Unterschied zu denjenigen Fällen, in denen die eingeführten Gegenstände zu keinem Zeitpunkt der rechtlichen Verfügungsbefugnis oder tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit desjenigen Unternehmers unterlegen haben, der den Abzug der von ihm entrichteten Einfuhrumsatzsteuer begehrte (so aber in den Fällen, die den genannten BFH-Urteilen vom 24. April 1980 V R 52/73, a.a.O.; vom 16. März 1993, V R 65/89, a.a.O. sowie 23. September 2004 V R 58/03, a.a.O. zugrunde lagen).

  • VG Düsseldorf, 12.01.2016 - 20 K 8226/14

    IHK-Beitrag ; Erlass; Gewerbeertrag; unbillige Härte; Leistungsfähigkeit;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 -, juris Rn. 37 (= NVwZ 1995, 989-990); BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - 11 C 7.99 -, juris Rn. 27 f. (= DVBl 2000, 1218-1219); BFH, Urteile vom 9. September 1993 - V R 45/91 -, juris Rn. 11 (= BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131), und vom 23. September 2004 - V R 58/03 -, juris Rn. 12 (= BFH/NV 2005, 825-827); OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 17 A 266/08 -, amtl.
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02

    Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck

  • BFH, 07.03.2013 - V R 12/12

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen

  • FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 904/07

    Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei einkommensteuerlicher

  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

  • FG Hamburg, 26.11.2010 - 4 K 287/09

    Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege - Nichtanwendbarkeit von § 227 AO

  • FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/09

    Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen

  • FG München, 20.05.2014 - 2 K 875/11

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

  • FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/08

    Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen

  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und

  • FG Düsseldorf, 10.03.2010 - 4 K 3000/09

    Eigentumsschutz gegen Erbschaftsteuer

  • BFH, 11.05.2007 - V B 34/05

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Prüfung eines Verfahrensmangels

  • FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08

    Die Steuer auf einen durch Erlass einer Darlehensschuld bei einer

  • FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer

  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten

  • FG Hamburg, 05.02.2016 - 4 K 117/14

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserlass von Energiesteuer

  • FG München, 21.01.2010 - 14 K 1616/07

    Erlass der Branntweinsteuer

  • FG Düsseldorf, 30.06.2021 - 4 K 3151/19

    Zeitpunkt des Todes des Erblassers als maßgeblich für die Ermittlung des Werts

  • FG Düsseldorf, 11.11.2011 - 1 K 2442/10

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • FG Düsseldorf, 18.03.2015 - 4 K 1044/14

    Steuerliche Relevanz von Umsätzen eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten

  • FG Düsseldorf, 19.08.2010 - 14 K 364/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der begehrten abweichenden Zinsfestsetzung aus

  • FG München, 18.09.2008 - 14 K 2233/06

    Lieferung einer Motoryacht

  • FG Düsseldorf, 14.07.2010 - 4 K 4234/09

    Zurechenbare Verursachung einer Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung durch ein

  • FG Nürnberg, 01.03.2007 - IV 403/04

    Erlass festgesetzter Erbschaftsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit der

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