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   BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04   

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https://dejure.org/2005,6058
BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04 (https://dejure.org/2005,6058)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2005 - VI B 30/04 (https://dejure.org/2005,6058)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - VI B 30/04 (https://dejure.org/2005,6058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 19a Abs. 3 Nr. 8; ; LStDV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de

    Verbilligte Überlassung von Anteilen an einer GmbH durch deren Muttergesellschaft als Arbeitslohn des GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 884
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.05.1995 - VI R 64/94

    Der Verlust einer GmbH-Beteiligung führt auch dann nicht zu Werbungskosten aus

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04
    c) Eine Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 64/94 (BFHE 177, 472, BStBl II 1995, 644) liegt nicht vor.

    Im Urteilsfall in BFHE 177, 472, BStBl II 1995, 644 ging es demgegenüber um den Wertverlust einer Beteiligung nach ihrer Anschaffung durch den Arbeitnehmer.

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04
    Einnahmen fließen dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zu, wenn sie sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft erweisen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; H 70 (Allgemeines zum Arbeitslohnbegriff) Lohnsteuer-Handbuch 2005 --LStH 2005--; Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 19 Rz. 24).

    Dagegen liegt Arbeitslohn nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile in BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509).

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04
    Erforderlich ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Ertrag seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 19 EStG Anm. 170 f.).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04
    Dagegen liegt Arbeitslohn nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile in BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509).
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