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   BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04   

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https://dejure.org/2005,5569
BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04 (https://dejure.org/2005,5569)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2005 - VII B 61/04 (https://dejure.org/2005,5569)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - VII B 61/04 (https://dejure.org/2005,5569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; DVStB § 18 Abs. 3; ; DVStB § 18 Abs. 3 Satz 2; ; AO 1977 § 83; ; AO 1977 § 84; ; StBerG § 37 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVStB § 18 Abs. 3; StBerG § 37 Abs. 3
    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitausgleich im Fall einer zu korrigierenden Aufgabenstellung bei Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundlagen der Bewilligung von Schreibzeitverlängerungen wegen Beeinträchtigung; Gewährung eines Zeitausgleichs für die Anfertigung einer schriftlichen Prüfungsarbeit im Fall einer notwendigen Berichtigung der Aufgabenstellung; Gewährung eines weiteren Zeitausgleichs ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 921
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.08.2001 - VII R 96/00

    Störungen bei Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Zeitausgleich, der für eine während der Anfertigung einer schriftlichen Prüfungsarbeit notwendige Berichtigung der Aufgabenstellung bewilligt wird, nur pauschal für alle Bearbeiter der betreffenden Aufsichtsarbeit ohne Rücksicht auf die unterschiedlichen fachlichen Fähigkeiten und Belastbarkeiten einzelner Prüfungsteilnehmer gewährt werden kann und dass deshalb die Prüfungsbehörde hinsichtlich der Angemessenheit bzw. Zumutbarkeit des Zeitausgleichs auf einen durchschnittlichen Prüfungsteilnehmer abzustellen hat (Senatsurteil vom 23. August 2001 VII R 96/00, BFHE 196, 470, BStBl II 2002, 58).

    Die für die genannte Entscheidung des Senats in BFHE 196, 470, BStBl II 2002, 58 maßgebliche Erwägung, dass sich im Einzelnen nicht feststellen lasse, in welche Schwierigkeiten jeder einzelne Prüfungsteilnehmer durch eine zunächst fehlerhafte Aufgabenstellung geraten ist, gilt in gleicher Weise hinsichtlich solcher Prüflinge, denen bereits im Voraus wegen einer körperlichen Behinderung Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gemäß § 18 Abs. 3 DVStB gewährt worden sind.

  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    a) Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    a) Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    Wenn die Beschwerde insoweit rügt, dass das FG in der Äußerung eines Mitglieds des Prüfungsausschusses, dass man "im dritten Versuch bessere Vornoten vorlegen müsse", keinen Befangenheitsgrund gesehen habe, so wendet sie sich gegen die Tatsachenwürdigung und damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    b) Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • FG Hamburg, 28.01.2004 - V 138/03

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1166 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    a) Wird gerügt, das FG habe gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßen, weil es auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, ist anzugeben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl kein entsprechender Beweisantrag gestellt wurde; schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2016 - I B 6/15

    Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3

    Geboten ist darüber hinaus die Darlegung, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme nach Auffassung der Klägerin erbracht hätte und wieso dieses Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2016 IX B 122/15, BFH/NV 2016, 773; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142; vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    (2) Soweit die Klägerin ferner geltend macht, das FG habe es unterlassen, den Sachverhalt hinreichend zu ermitteln und aufzuklären, ist diese Rüge nicht in der gesetzlich gebotenen Weise erhoben (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164, BStBl II 1993, 723, m.w.N.; vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Die Kläger können sich auf mangelnde Sachaufklärung nicht mehr berufen, nachdem sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) eine entsprechende Rüge unterlassen haben (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05

    Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von

    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung u.a. auch der Vortrag, dass ein (entscheidungserheblicher) Beweisantrag gestellt bzw. die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2014 - III B 156/13

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

    Insofern wäre anzugeben gewesen, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl kein entsprechender Beweisantrag gestellt wurde; schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2015 - III B 168/14

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren

    a) Wird gerügt, das FG habe gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, weil es auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, ist insbesondere anzugeben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 19.07.2007 - III B 174/06

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört die Verletzung der Vorschriften über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2006 V B 26/06, BFH/NV 2006, 2293) und auch der Sachaufklärungspflicht durch das Übergehen eines Beweisantrags (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 04.07.2012 - III B 174/11

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer

    b) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung --auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers-- verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921; vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, und vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2009 - VI B 8/08

    Verfahrensmangel bei Rüge des Unterlassenes der Beweisaufnahme; Berücksichtigung

    Beide im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verfahrensgrundsätze betreffen Vorschriften, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 100 f., m.w.N.); eine unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921; vom 21. Dezember 2006 VI B 84/06, BFH/NV 2007, 717, und vom 18. Februar 2009 XI B 90-92/08, [...]).
  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

  • BFH, 14.02.2006 - III B 143/05

    Bindung des FA an frühere Verwaltungspraxis

  • BFH, 26.03.2012 - III B 218/11

    Kindergeld - Wohnsitz bei Schulbesuch im Ausland

  • BFH, 09.03.2007 - IX B 137/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Verstoß gegen § 96

  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich

  • BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich

  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

  • BFH, 02.09.2011 - III B 9/10

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche

  • BFH, 18.02.2009 - XI B 90/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge des Verstoßes gegen das Recht auf

  • BFH, 14.08.2006 - III B 177/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zivilprozesskosten keine agB

  • BFH, 15.11.2006 - XI B 19/06

    NZB: Verhältnis FG-Verfahren/Strafverfahren, Bindungswirkung

  • BFH, 14.11.2006 - V B 100/06

    Verstoß gegen Denkgesetz und Erfahrungssätze; nicht protokollierte Äußerungen

  • BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06

    Verfahrensmangel; unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 14.01.2016 - III B 48/15

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach unentschuldigtem Fernbleiben

  • BFH, 28.02.2014 - III B 126/13

    Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18

    Bewertung der Steuerberaterprüfung eines Prüflings durch Notenvergabe

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