Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2005 - II R 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4721
BFH, 29.06.2005 - II R 3/04 (https://dejure.org/2005,4721)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2005 - II R 3/04 (https://dejure.org/2005,4721)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - II R 3/04 (https://dejure.org/2005,4721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme von Bankunterlagen im Zusammenhang mit Geldtransferierungen und Depottransferierungen nach Luxemburg, der Schweiz und Gibraltar - Beschlagnahme von Unterlagen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, ...

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme von Bankunterlagen im Zusammenhang mit Geldtransferierungen und Depottransferierungen nach Luxemburg, der Schweiz und Gibraltar - Beschlagnahme von Unterlagen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 30a Abs. 3; ; AO 1977 § ... 30a Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 30a Abs. 3 Satz 2; ; AO 1977 § 154 Abs. 2; ; AO 1977 § 194 Abs. 1; ; AO 1977 § 194 Abs. 3; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 11 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfahndung - Weiterleitung von Kontrollmaterial über Anlagen im Ausland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 30a Abs 3, AO 1977 § 208 Abs 1, AO 1977 § 194 Abs 3, AO 1977 § 393 Abs 1
    Bankgeheimnis; Kontrollmitteilung; Rasterfahndung; Verwertungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Umstritten ist allerdings, ob die Vorschrift Kontrollmitteilungen nur bei hinlänglichem Anlass oder auch als beliebige Stichprobe erlaubt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, unter B.III.4.a, ee, eee).

    Hinreichender Anlass im Anwendungsbereich des § 30a Abs. 3 AO 1977 meint folglich dasselbe wie der hinreichende Anlass für ein Tätigwerden der Steuerfahndungsbehörden zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. von § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 (BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, unter B.III.4.a, ee, ddd).

    Vielmehr ist gerade umgekehrt das "dürfen nicht" in Satz 1 entsprechend der Regelung des Satzes 2 als "sollen nicht" zu interpretieren, wie der VIII. Senat in seinem Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499 dargelegt hat.

    Bei der Auslegung des § 30a Abs. 3 AO 1977 sind vor allem das aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) herzuleitende Gebot zur Gleichbehandlung im Belastungserfolg bei der Besteuerung und der Schutz der Bankkunden vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen durch unbegrenzte Datenerhebung zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499).

    Unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Anforderungen ist § 30a Abs. 3 AO 1977 so auszulegen, dass Kontrollmitteilungen nicht nur bei Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts gegen den Bankkunden, sondern bereits bei einem hinreichenden Anlass für ein Tätigwerden im Steuerverfahren gefertigt und ausgeschrieben werden dürfen (BFH-Urteile in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, und vom 15. Dezember 1998 VIII R 6/98, BFHE 187, 302, BStBl II 1999, 138).

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Steuerfahndung als Außenprüfung im funktionalen Sinn, also aufgrund § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 tätig wird (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

    Der VII. Senat des BFH beurteilt demgegenüber auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 gestützte Maßnahmen der Steuerfahndung als Außenprüfung im funktionalen Sinn und hält insoweit § 30a Abs. 3 AO 1977 für anwendbar (Beschlüsse in BFH/NV 1998, 424, und in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; offen im Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

    Der VII. Senat des BFH hat allerdings in seinem Beschluss in BFH/NV 1998, 424 die Auffassung vertreten, dass bei Bestehen eines Verdachts auf Steuerverkürzung § 30a Abs. 3 AO 1977 einer Kontrollmitteilung nicht entgegenstehe, aber Bedenken gegen die weitergehende Ansicht des VIII. Senats des BFH geäußert, wonach dies auch bei Vorliegen eines hinreichenden Anlasses zulässig ist.

    Eine Anfrage an den VII. Senat nach § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO ist nicht erforderlich, weil der Beschluss in BFH/NV 1998, 424 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen ist und daher keine Sperrwirkung für eine abweichende Entscheidung hat (BFH-Beschluss in BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648, unter 4.b, cc; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz. 28).

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Dem entspricht die Unterscheidung zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, m.w.N.).

    aa) Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle umfasst Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten (BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, und in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, und in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, jeweils m.w.N.).

    Der VII. Senat des BFH beurteilt demgegenüber auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 gestützte Maßnahmen der Steuerfahndung als Außenprüfung im funktionalen Sinn und hält insoweit § 30a Abs. 3 AO 1977 für anwendbar (Beschlüsse in BFH/NV 1998, 424, und in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; offen im Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung ist hiernach rechtmäßig, wenn sich die Steuerfahndung dabei im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    aa) Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle umfasst Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten (BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, und in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, und in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, jeweils m.w.N.).

    Da ein hinreichender Anlass für Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung im Steuerverfahren gegeben war, handelte es sich nicht um eine Rasterfahndung oder eine Ermittlung "ins Blaue hinein" (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

  • BFH, 10.03.2005 - II B 120/04

    Bewertung von Auslandsimmobilien mit dem gemeinen Wert für Erbschaftsteuerzwecke

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Von dem in Art. 56 Abs. 1 EG geregelten Verbot aller Beschränkungen des Kapitalverkehrs werden unmittelbare oder mittelbare, aktuelle oder potentielle Behinderungen, Begrenzungen oder Untersagungen für den Zufluss, Abfluss oder Durchfluss von Kapital erfasst (BFH-Beschluss vom 10. März 2005 II B 120/04, BStBl II 2005, 370, m.w.N.).

    Dies gilt nach der --für die Auslegung verbindlichen-- Erklärung zu Art. 58 EG im Schlussprotokoll zum Vertrag von Maastricht nur für die einschlägigen Vorschriften des Steuerrechts der Mitgliedstaaten, die Ende 1993 bereits bestanden haben (BFH-Beschluss in BStBl II 2005, 370, m.w.N.).

  • BFH, 04.09.2000 - I B 17/00

    Auskunftserteilung nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz ( EGAHiG )

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Der I. Senat des BFH hat dies unter Hinweis auf die grundsätzlichen und systematischen Unterschiede zwischen einer Außenprüfung einerseits und einer Steuerfahndungsprüfung andererseits sowie die systematischen Zusammenhänge, die historische Entwicklung sowie Sinn und Zweck des § 30a Abs. 3 AO 1977 verneint (Beschluss vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648; ebenso BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl II 1998, 367, zu § 173 Abs. 2 AO 1977).

    Eine Anfrage an den VII. Senat nach § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO ist nicht erforderlich, weil der Beschluss in BFH/NV 1998, 424 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen ist und daher keine Sperrwirkung für eine abweichende Entscheidung hat (BFH-Beschluss in BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648, unter 4.b, cc; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz. 28).

  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die Kläger war allerdings allein wegen der Überweisung eines hohen Betrags auf das Schweizer Konto nicht begründet, da die Überweisung in banküblicher Weise von einem gemäß § 154 Abs. 2 AO 1977 legitimationsgeprüften Konto vorgenommen worden war (BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, und vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749).

    Unzulässig wäre es danach, allein an die Kapitalanlage im Ausland den strafrechtlichen Anfangsverdacht einer Steuerverkürzung zu knüpfen (BFH-Beschlüsse in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, und in BFH/NV 2002, 749).

  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die Kläger war allerdings allein wegen der Überweisung eines hohen Betrags auf das Schweizer Konto nicht begründet, da die Überweisung in banküblicher Weise von einem gemäß § 154 Abs. 2 AO 1977 legitimationsgeprüften Konto vorgenommen worden war (BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, und vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749).

    Unzulässig wäre es danach, allein an die Kapitalanlage im Ausland den strafrechtlichen Anfangsverdacht einer Steuerverkürzung zu knüpfen (BFH-Beschlüsse in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, und in BFH/NV 2002, 749).

  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Der I. Senat des BFH hat dies unter Hinweis auf die grundsätzlichen und systematischen Unterschiede zwischen einer Außenprüfung einerseits und einer Steuerfahndungsprüfung andererseits sowie die systematischen Zusammenhänge, die historische Entwicklung sowie Sinn und Zweck des § 30a Abs. 3 AO 1977 verneint (Beschluss vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648; ebenso BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl II 1998, 367, zu § 173 Abs. 2 AO 1977).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - II R 3/04
    Der VII. Senat des BFH beurteilt demgegenüber auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 gestützte Maßnahmen der Steuerfahndung als Außenprüfung im funktionalen Sinn und hält insoweit § 30a Abs. 3 AO 1977 für anwendbar (Beschlüsse in BFH/NV 1998, 424, und in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; offen im Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 6/98

    Besteuerung der Kapitaleinkünfte verfassungsgemäß

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 242/03

    Verwertungsverbot hinsichtlich von Steuerfahndung bei einer Bank beschlagnahmter

  • BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer

    Durch diese Norm wird der Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Sachverhaltsermittlung nicht über die bei allen Ermittlungsmaßnahmen zu beachtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit hinaus beschränkt (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; auch im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424 hat der Senat eine mögliche Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO nur hinsichtlich der in § 30a Abs. 3 AO bezeichneten Kontenbeziehungen in Betracht gezogen; offengelassen im BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des VIII. Senats (in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499) an, dass das aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes herzuleitende Gebot zur Gleichbehandlung im Belastungserfolg in Bezug auf sämtliche Kapitaleinkünfte auch gegenüber dem Schutzanspruch der Bankkunden vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen durch unbegrenzte Datenerhebung (Urteil des BVerfG in BVerfGE 84, 239, 279 f., BStBl II 1991, 654) nicht völlig außer Betracht bleiben darf (so auch BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1).

  • FG Nürnberg, 15.01.2009 - VI 237/06

    Weiterleitung von Kontrollmaterial über Kapitalanlagen durch die Steuerfahndung -

    Der BFH habe mit Urteil vom 29.06.2005 (II R 3/04, BFH/NV 2006, 1) entschieden, dass die Weiterleitung von Kontrollmaterial dem Aufgabenbereich und den Befugnissen der Steuerfahndung im Steuerverfahren entspreche und § 30a Abs. 3 AO dem nicht entgegenstehe.

    Dabei seien nach dem BFH-Beschluss vom 29.06.2005 (II R 3/04, BFH/NV 2006, 1) auch die Feststellungen im Durchsuchungsbeschluss zu berücksichtigen, wonach auch Unterlagen über nicht anonymisierte Vorgänge Beweisbedeutung hätten.

    Danach ist eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung rechtmäßig, wenn sich die Steuerfahndung dabei im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (BFH-Beschluss vom 21.03.2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495; BFH-Urteil vom 29.06.2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit dieser doppelfunktionalen Tätigkeit der Steuerfahndung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ist in der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25.07.2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643 und BFH-Urteil vom 29.06.2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1) anerkannt.

    i) Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle umfasst Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.2005 II R 3/04, BFH 2006, 1 m.w.N.).

    Hinreichender Anlass im Anwendungsbereich des § 30a Abs. 3 AO meint damit dasselbe wie der hinreichende Anlass für ein Tätigwerden der Steuerfahndungsbehörden zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. von § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 (BFH-Urteil vom 29.06.2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1 m.w.N.).

    Das Gericht schließ sich insofern der Auffassung des II. Senats des BFH an, die dieser im Urteil vom 29.06.2005 (II R 3/04, BFH/NV 2006, 1) m.w.N. ausführlich mit verfassungsrechtlichen Überlegungen begründet hat.

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ergänzt die Zuständigkeit der Steuerfahndung unterhalb der Schwelle des für Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AO nötigen Anfangsverdachts (BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04 BFH/NV 2006, 1).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

    Der Senat vermag jedoch bereits nicht zu erkennen, dass eine Weitergabe von aufgefundenen Beweismitteln von Steuerpflichtigen, gegen die kein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht, zu einem Verwertungsverbot führen soll (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1 ff.).

    Wie der BFH mit Urteil vom 26.06.2005 II R 3/04 (BFH/NV 2006, 1 ff.) ausgeführt hat, ist in derartigen Fällen die Weiterleitung von Kontrollmaterial unabhängig vom Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts nicht zu beanstanden.

  • FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20

    Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in

    Eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung ist hiernach rechtmäßig, wenn sich die Steuerfahndung dabei im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 - II R 3/04, BFH/NV 2006, 1; Beschluss vom 21. März 2002, VII B 152/01, BStBl. II 2002, 495).
  • FG Köln, 29.03.2006 - 2 V 876/06

    Spontanauskunft an niederländische Finanzbehörden

    Selbst wenn man aber zu Gunsten der Antragstellerin davon ausgeht, dass ein steuerstrafrechtlicher Anlass zum Täigwerden der Steuerfahndung gefehlt haben sollte, so ist anerkannt, dass aufgrund der Aufgabenzuweisung nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO die Steuerfahndung gelegentlich ihrer Tätigkeit im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Nr. 1 AO) gleichzeitig auch ihrer Aufgabe, unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln, nachkommen, also im Rahmen steuerverfahrensrechtlicher Ermittlungen tätig werden kann (BFH-Urteil vom 29.06.2005, II R 3/04, BFH/NV 2006, 1; BFH-Beschluss vom 21.03.2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    Der für derartige Ermittlungen notwendige Anlass zu Ermittlungen im rein steuerverfahrensrechtlichen Bereich, der auch auf Erfahrungsgrundsätzen beruhen kann (BFH in BFH/NV 2006, 1), bestand vorliegend, weil - wie bereits dargestellt - frühere entsprechende Ermittlungen und Auskünfte in das Ausland dort zu beachtlichen Steuernachzahlungen geführt hatten.

  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Hinsichtlich der von ihm erhobenen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken fehlt eine Auseinandersetzung mit dem bereits vom FG angeführten BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04 (BFH/NV 2006, 1).
  • FG Münster, 16.03.2007 - 11 K 4627/03

    Rechtmäßigkeit der Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen an das

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 29.06.2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1 m.w.N.) ist hieraus abzuleiten, dass Satz 1, wonach legitimationsgeprüfte Konten "nicht" festgestellt oder abgeschrieben werden "dürfen", ebenfalls als "sollen nicht" zu interpretieren ist.
  • FG Düsseldorf, 16.05.2006 - 17 K 6514/04

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens bzw. Vorlageersuchens von

    In einem dritten Fall kam für die Anerkennung des hinreichenden Anlasses zu den allgemeinen Erfahrungen mit dem Schweizer Bankgeheimnis, das viele Steuerpflichtige zu Kapitalanlagen in der Schweiz veranlasse, um die inländische Besteuerung zu vermeiden, die Kenntnis der Steuerfahndung über die genaue Höhe des in die Schweiz überwiesenen Betrages sowie konkrete Feststellungen des Landgerichts hinzu (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juni 2005 - II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).
  • BFH, 24.10.2005 - II B 131/04

    Fahndung bei Kreditinstitut; Tätigwerden der Steuerfahndung; Anfechtung

    Im Gegensatz etwa zu dem von der Klägerin angeführten Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts, das eine Überweisung von einem legitimationsgeprüften Konto betraf und überdies im Revisionsverfahren durch Urteil des BFH vom 29. Juni 2005 II R 3/04 aufgehoben worden ist, geht es im Streitfall um den Transfer von Kapital mittels Tafelpapieren ins Ausland, die von E bei dem Kreditinstitut außerhalb ihres legitimationsgeprüften Kontos erworben worden waren.
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 21d A 2169/04

    Disziplinarverfahren - Einbehalt der Dienstbezüge wegen Steuerstraftat eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht