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   BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04   

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https://dejure.org/2005,5440
BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04 (https://dejure.org/2005,5440)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2005 - VI R 65/04 (https://dejure.org/2005,5440)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - VI R 65/04 (https://dejure.org/2005,5440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    WK-Abzug - Werbungskosten: Auswärtiger Sprachkurs zur Prüfungsvorbereitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Ausland; Lehrer; Sprachkurs; Studium

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1075
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 3/11

    Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BFHE 213, 566, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 26/11

    Refinanzierungszinsen für Zahlungen an eigene Kapitalgesellschaft als

    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit den steuerbaren Einnahmen zusammenhängen und subjektiv zu deren Förderung getätigt werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 37/12, BFHE 242, 56, BStBl II 2013, 815; ferner BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BFHE 213, 566, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03

    Veräußerung nur eines großen Bürogebäudes während der Bauphase als gewerbliche

    Dies reicht für eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus (siehe hierzu Urteil des BFH vom 1. Dezember 2005 VI R 65/04, BStBl II 2006, 259).

    Für die Annahme der Nachhaltigkeit reichen allerdings solche Einzeltätigkeiten nicht aus, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (Urteil des BFH vom 1. Dezember 2005 VI R 65/04, BStBl II 2006, 259, mit Hinweisen zur Rechtsprechung).

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 13/07

    Unzulässiger Verzicht auf Beweiserhebung - Kosten einer Sprachreise als

    Diese Voraussetzungen können im Einzelfall auch erfüllt sein, wenn ein Sprachlehrgang zum Erwerb oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich ist (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 63/02

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats zur Anerkennung von Sprachkursen im Ausland (vgl. hierzu z.B. Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 88/02, BFH/NV 2006, 730; vom 19. Dezember 2005 VI R 89/02, BFH/NV 2006, 934; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075 mit Anmerkung Greite, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 568; umfassend: Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 12 Rz. 25, Stichwort: Sprachkurs) und der insoweit vorhandenen tatsächlichen Entscheidungsgrundlage ist der vom Kläger durchgeführte Intensivkurs als beruflich veranlasst anzuerkennen.
  • FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07

    Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Sprachkurs handelt, der nicht am oder in der Nähe des Wohnorts des Steuerpflichtigen stattfindet (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075; BFH-Urteil vom 13.06.2002 - VI R 168/00, BStBlI 2003, 765 m. w. N.).

    Der Abzug dieser Aufwendungen setzt voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075).

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 306/12

    Stornierungskosten auf eine geplante Skifreizeit mit den Mitarbeitern als

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 10 K 1902/02

    Aufwendungen für einen Auslands-Sprachkurs als Werbungskosten

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 25/06

    Einkommensteuer: Aufwendungen für einen auswärtigen Sprachkurs als Werbungskosten

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