Weitere Entscheidung unten: BFH, 02.03.2006

Rechtsprechung
   BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04   

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https://dejure.org/2006,9509
BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04 (https://dejure.org/2006,9509)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2006 - IV R 36/04 (https://dejure.org/2006,9509)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2006 - IV R 36/04 (https://dejure.org/2006,9509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    1%-Regelung - Leasingfahrzeuge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1
    1 v. H. - Regelung; Einnahmeüberschussrechnung; Entnahme; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Kraftfahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1277
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Der Annahme notwendigen Betriebsvermögens stünde schon entgegen, dass der betriebliche Anteil nicht mehr als 50 v.H. der gesamten Nutzung beträgt (s. Senatsurteile vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537, BStBl II 1991, 798, und vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 zu 1.a der Gründe).

    Nach der geänderten Rechtsprechung des Senats, der die Finanzverwaltung gefolgt ist (R 4.2 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005), kann zwar auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden (BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; s. auch BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).

  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Das FG hat auch wirtschaftliches Eigentum des Klägers verneint, obwohl die Grundmietzeit mit 3 Jahren erheblich kürzer als die mit bis zu 8 Jahren anzusetzende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs war (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318) und dies nach der Rechtsprechung die Annahme wirtschaftlichen Eigentums rechtfertigen könnte (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Das FG hat auch wirtschaftliches Eigentum des Klägers verneint, obwohl die Grundmietzeit mit 3 Jahren erheblich kürzer als die mit bis zu 8 Jahren anzusetzende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs war (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318) und dies nach der Rechtsprechung die Annahme wirtschaftlichen Eigentums rechtfertigen könnte (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Nach der geänderten Rechtsprechung des Senats, der die Finanzverwaltung gefolgt ist (R 4.2 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005), kann zwar auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden (BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; s. auch BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - V 88/99

    Listenpreisregelung auch für Miet- und Leasingfahrzeuge

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung, ob der Senat der entsprechenden Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG auf bloße Nutzungsrechte an überwiegend betrieblich eingesetzten Fahrzeugen folgen könnte (so BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472 unter II.1.c, und Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 3. November 1999 V 88/99, EFG 2000, 165) und ob er diese Analogie auch auf den Bereich des gewillkürten Betriebsvermögens erweitern würde (so aber Wacker, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 3, S. 10119, 10129).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Der Annahme notwendigen Betriebsvermögens stünde schon entgegen, dass der betriebliche Anteil nicht mehr als 50 v.H. der gesamten Nutzung beträgt (s. Senatsurteile vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537, BStBl II 1991, 798, und vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 zu 1.a der Gründe).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung, ob der Senat der entsprechenden Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG auf bloße Nutzungsrechte an überwiegend betrieblich eingesetzten Fahrzeugen folgen könnte (so BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472 unter II.1.c, und Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 3. November 1999 V 88/99, EFG 2000, 165) und ob er diese Analogie auch auf den Bereich des gewillkürten Betriebsvermögens erweitern würde (so aber Wacker, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 3, S. 10119, 10129).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 83/00

    Anforderungen an die Gewinnermittlung eines selbständigen Arztes; Auch private

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1668 abgedruckt.
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

    Ein geleastes Fahrzeug kann zum Betriebsvermögen des Leasingnehmers gehören, wenn die vereinbarte Grundmietzeit wie hier 36 Monate beträgt oder wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277, unter Bezugnahme auf BFH-Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 1971 IV B/2 -S 2170- 31/71, BStBl I 1971, 264, zu III.1.b und 2.b --sog. Leasingerlass--).
  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 31/09

    Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit

    bb) Grundvoraussetzung der (Nutzungs-)Entnahme eines Wirtschaftsguts ist dessen Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1662; vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277; ablehnend FG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2007  14 V 4485/06, EFG 2007, 578).

    Über die Frage, ob der vorgenannten Auffassung zur Erstreckung der 1 %-Regelung auf Leasingfahrzeuge bei einer mehr als 50 %igen betrieblichen Nutzung zu folgen ist (zweifelnd BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1277), ist im Streitfall nicht zu entscheiden.

  • FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06

    Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert

    In der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2006 führte der Antragsgegner unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277, aus, die Ein-Prozent-Regelung sei für Leasingfahrzeuge, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden, nicht anwendbar.

    bb) Das BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1277, auf das der Antragsgegner sich beruft, gibt jedenfalls bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung keinen Anlass, die Rechtsprechung des Senats aufzugeben und die gegenteilige Annahme, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gelte nicht für Leasingfahrzeuge, als zweifelsfrei anzusehen.

    Die Ansicht des BFH (Urteil in BFH/NV 2006, 1277), der darauf abgestellt hat, dass die Zuordnung zum Betrieb daran scheitere, dass das Leasing-Kfz weder in der Abschreibungsliste noch in dem Verzeichnis der abnutzbaren Wirtzschaftsgüter des Anlagevermögens aufgezeichnet worden sei, hält der Senat im Hinblick auf die rechtliche Unzulässigkeit der Aufnahme des Nutzungsrechts- bzw. der Nutzungskosten aus dem Leasingvertrag in diese Verzeichnisse für ernstlich zweifelhaft.

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

    Im Streitfall gehörte der Y des Klägers nicht zu dessen Betriebsvermögen, so dass eine Grundvoraussetzung des § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277; FG München, Urteil vom 17. April 2007 6 K 2111/05, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Eilnachrichten 2007 Fach 1, 224; ablehnend FG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2007 14 V 4485/06, EFG 2007, 578) nicht erfüllt ist.

    b) Für die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens, das nach der jüngeren Rechtsprechung auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 10 % --wie im Streitfall-- gebildet werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; R 4.2 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005), fehlt es an der erforderlichen Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen; entgegen der Auffassung des Klägers genügt dafür nicht schon die Erfassung der Leasingraten sowie der weiteren Betriebskosten des Kfz in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1277).

  • FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06

    Finanzgericht erleichtert Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge von

    In der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2006 führte er unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277, aus, die Ein-Prozent-Regelung sei für Leasingfahrzeuge, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden, nicht anwendbar.

    Dies entspreche auch den Urteilen des BFH vom 2. März 2006 (BFH/NV 2006, 1277) und vom 29. April 2008 (BFH/NV 2008, 1662).

  • FG Sachsen, 17.10.2005 - 6 K 278/05

    Nachweis der Betriebszugehörigkeit eines PKW durch Fahrtenbücher;

    Sofern in einem solchen Fall das vom Steuerpflichtigen lediglich als Leasingnehmer gehaltene Kraftfahrzeug zu mehr als 50 v.H. für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zuletzt auch unter Bezugnahme auf die Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21.1.2002 IV A 6 - S 2177 - 1/02, BStBl I 2002, 148. Tz. 1) anerkannt (BFH-Urteil vom 13.2.2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472).Der Auffassung des Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 16.6.2004 2 K 83/00, EFG 2004, 1668; Az. des BFH: IV R 36/04), die 1-Prozent-Regelung komme dann nicht in Betracht, wenn ein derartiges geleastes Kraftfahrzeug zu weniger als 50 v.H. betrieblich genutzt wird, weil in einem solchen Fall kein "betrieblich genutztes Kraftfahrzeug" i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG vorliege, vermag das Gericht nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   BFH, 02.03.2006 - I B 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16278
BFH, 02.03.2006 - I B 154/05 (https://dejure.org/2006,16278)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2006 - I B 154/05 (https://dejure.org/2006,16278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; EStG 1997 § 6b Abs. 3; ; EStG 1997 § 6b Abs. 3 Satz 2; ; EStG 1997 § 6b Abs. 3 Satz 3; ; EStG 1975 § 6b Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    EStG (1997) § 6b Abs. 3 S. 2, 3; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: § 6b-Rücklage - Beginn der Gebäudeherstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81

    Bauantrag kann Beginn der Herstellung eines Gebäudes i. S. von § 6b Abs. 3 Satz 3

    Auszug aus BFH, 02.03.2006 - I B 154/05
    a) Mit der Herstellung eines Gebäudes i.S. des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 ist, wie sich bereits bezogen auf die insoweit gleich gelagerte Regelung in § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1975 als auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81 (BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63) ergibt, u.a. dann begonnen worden, wenn innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird und das Bauwerk entsprechend dem Bauantrag innerhalb der Sechs-Jahres-Frist hergestellt wird.
  • BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein

    Wird allerdings stattdessen ein von den Konkretisierungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abweichendes Gebäude errichtet, so entfällt die Übertragungsmöglichkeit, denn der Gesetzeswortlaut verlangt, dass mit der Herstellung des später tatsächlich errichteten Gebäudes bereits vor dem Ende des vierten auf das Veräußerungsjahr folgenden Wirtschaftsjahres begonnen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2006 I B 154/05, BFH/NV 2006, 1277; Marchal in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 6b EStG Rz 102; Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 6b Rz D 8; Blümich/Schlenker, § 6b EStG Rz 252).
  • FG München, 14.02.2017 - 6 K 2143/16

    Stundung, Rücklagenübertragung, Rechtsprechung des BFH, Land- und

    Hat der Steuerpflichtige ein Objekt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert, später aber ein abweichendes Objekt gebaut, entfällt die Übertragungsmöglichkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2006 I B 154/05, BFH/NV 2006, 1277 für den Fall der Planung von Lagerhallen und dem späteren Bau von LKW-Hallen; ebenso BFH-Urteil vom 14. März 2012 IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122 bei der Planung auf einem Grundstück und späterem Bau an einem anderen Ort).
  • FG Niedersachsen, 14.01.2009 - 4 K 10/07

    Steuerliche Berücksichtigung der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage sowie die

    Das Gebäude, mit dessen Herstellung begonnen worden ist, und das tatsächlich verwirklichte Gebäude müssen dabei identisch sein (BFH-Beschluss vom 2. März 2006 I B 154/05, BFH/NV 2006, 1277 m.w.N.).

    Es ist höchstrichterlich jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob bereits die Planungen für ein Gebäude als Beginn der Herstellung anzusehen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2006 I B 154/05, BFH/NV 2006, 1277 m.w.N.).

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