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   BFH, 21.09.2005 - V B 160/04   

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https://dejure.org/2005,14725
BFH, 21.09.2005 - V B 160/04 (https://dejure.org/2005,14725)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2005 - V B 160/04 (https://dejure.org/2005,14725)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2005 - V B 160/04 (https://dejure.org/2005,14725)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.04.2002 - V R 65/00

    Kein Leistungsaustausch bei entgeltlicher Übernahme von Gesellschaftsverlusten

    Auszug aus BFH, 21.09.2005 - V B 160/04
    Das Finanzgericht (FG) führte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. April 2002 V R 65/00 (BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782) aus: In Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernehme und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhalte, könne je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein.

    Sie meint die Vorentscheidung weiche von dem BFH-Urteil in BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782 ab.

    Der von der Klägerin zitierte --und vom FG angesprochene-- Absatz aus dem Urteil in BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782 lautet wörtlich:.

  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus BFH, 21.09.2005 - V B 160/04
    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 240, m.w.N.).".
  • BFH, 18.07.2000 - V B 35/00

    Abgrenzung von sog. echten/unechten Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 21.09.2005 - V B 160/04
    Das FG ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu; die Abgrenzung zwischen echtem und unechtem Zuschuss sei geklärt (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71).
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