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   BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05   

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https://dejure.org/2005,9275
BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05 (https://dejure.org/2005,9275)
BFH, Entscheidung vom 12.09.2005 - VII B 1/05 (https://dejure.org/2005,9275)
BFH, Entscheidung vom 12. September 2005 - VII B 1/05 (https://dejure.org/2005,9275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 21. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Tarifierung von Wandabreißkalendern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Entscheidung zolltariflicher Vorfragen durch Umsatzsteuer-Senate

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.11.1998 - V R 67/97

    Ehrenamtliche Richter; nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluss vom 23. Juni 19812 BvR 1107/77, BVerfGE 58, 1, 45; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643).
  • BFH, 08.12.1998 - VIII B 66/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    Der weitere von der Beschwerde gerügte Verfahrensmangel, das FG habe den Amtsermittlungsgrundsatz verletzt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt nur unzureichend aufgeklärt, indem es unterlassen habe, sich die konkret streitbefangenen Kalender ("X" und "Y" für das Jahr 2002) vorlegen zu lassen, ist nicht in der von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderten Weise dargelegt (zu den Darlegungserfordernissen der Sachaufklärungsrüge vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1998 VIII B 66/98, BFH/NV 1999, 798).
  • BFH, 17.12.1997 - VIII R 12/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gegen überbesetzten Spruchkörper

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    Die unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, führt nur dann zu einem Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 VIII R 12/92, BFH/NV 1998, 721).
  • BFH, 14.03.1986 - VI R 11/85

    Vorschriftswidrige Besetzung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    In diesem Fall muss das Gericht im Wege der Auslegung entscheiden, welcher von mehreren in Betracht kommenden Spezialmaterien der Streitgegenstand zuzuordnen ist (vgl. hierzu BVerfG-Beschluss vom 2. Oktober 19841 BvR 279/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 87; BFH-Beschluss vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluss vom 23. Juni 19812 BvR 1107/77, BVerfGE 58, 1, 45; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn das erkennende Gericht seine Zuständigkeit aufgrund schlicht unvertretbarer, mithin sachfremder und damit willkürlicher Erwägungen angenommen hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. April 19971 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
    Soweit der BFH in der Vergangenheit hinsichtlich der Frage, ob eine Revision i.S. des § 116 Abs. 2 FGO a.F. zulassungsfrei gegeben war, Streitigkeiten um die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, der von der Einreihung der jeweils gelieferten Waren in den Zolltarif abhängig ist, als Zolltarifsachen angesehen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546), lässt sich daraus für die Bestimmung der Zuständigkeit eines bestimmten Spruchkörpers bei dem FG nichts ableiten.
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.; vgl. auch oben 1.b).
  • BFH, 23.11.2011 - IV B 30/10

    Verfahrensfehler bei Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan -

    Der BFH hat nämlich wiederholt entschieden, dass ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan dann zu einem Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 und § 119 Nr. 1 FGO führt, wenn er sich --wie im Streitfall-- zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146; vom 19. Juli 2010 X B 21/10, BFH/NV 2010, 2093).
  • BFH, 13.01.2010 - I B 83/09

    Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche

    Im Übrigen würden bloße Fehler bei der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans nicht zum Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führen; erforderlich wäre dafür vielmehr, dass die Besetzung des Gerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 119 FGO Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2016 - IX B 94/15

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter II.2.a, und vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, unter II.1.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 4 Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2010 - X B 21/10

    Urteilsberichtigung - Besetzungsrüge - Beteiligtenvernehmung - Grundsätzlich

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2009 - V B 88/08

    Nichtigkeitsklage - Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, und vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 19.02.2014 - I B 14/13

    Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.).
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