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BFH, 28.04.2006 - I E 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § ... 126a; ; GKG § 3 Abs. 1; ; GKG § 19 Abs. 1; ; GKG § 21 Abs. 1; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 34; ; GKG § 39 Abs. 2; ; GKG § 47 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 3 Abs. 1 § 39 Abs. 2 § 47 Abs. 1
Streitwert - datenbank.nwb.de
Berechnung des Streitwerts und Kostenfestsetzung bei Unzulässigkeit statt Unbegründetheit einer Klage im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 1674
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.08.2005 - I R 74/02
Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch
Auszug aus BFH, 28.04.2006 - I E 1/06
Die dagegen gerichteten, am 28. April 2005 erhobenen Revisionen blieben erfolglos; der Senat wies sie durch (nicht veröffentlichten) Beschluss vom 11. Januar 2006 gemäß § 126a FGO und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (BFH/NV 2006, 19) mit der Maßgabe als unbegründet zurück, dass die Klagen wegen fehlender Vorverfahren als unzulässig abzuweisen sind.Das Senatsurteil in BFH/NV 2006, 19 sei ihnen bei Klageerhebung und Revisionseinlegung --unverschuldet-- unbekannt gewesen.
Den Erinnerungsführerinnen bzw. ihrer Prozessbevollmächtigten, einer Steuerberatungsgesellschaft, möge die im Senatsurteil in BFH/NV 2006, 19 zum Ausdruck gekommene Problematik und die dazu getroffene Entscheidung bei Einlegung der Revision unbekannt gewesen sein.
Die Problematik der sog. doppelten Untätigkeit bei Erhebung eines sog. Untätigkeitseinspruchs (§ 347 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung) und einer sog. Untätigkeitsklage (§ 46 FGO) wurde im Schrifttum seit langem diskutiert (vgl. die Nachweise im Senatsurteil in BFH/NV 2006, 19).
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Erinnerungsführerinnen ihre Revisionen aufrechterhalten haben, nachdem der Senat ihnen gegenüber im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs unter Hinweis auf sein Urteil in BFH/NV 2006, 19 (gegen das unter dem Az. 1 BvR 2412/05 zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist) die Absicht bekundet hat, im Beschlusswege gemäß § 126a FGO zu entscheiden.
- FG Hessen, 02.03.2005 - 4 K 2223/02
Klageänderung nach Einlegung einer Untätigkeitsklage und Ergehen eines …
Auszug aus BFH, 28.04.2006 - I E 1/06
Das Hessische Finanzgericht (FG) hatte die nach Einlegung von Untätigkeitseinsprüchen erhobenen Untätigkeitsklagen der Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Erinnerungsführerinnen) gemäß § 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und sie sodann durch Urteil vom 2. März 2005 4 K 2223/02, 4 K 3171/02, 4 K 3173/02 bis 4 K 3177/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1587) als unbegründet abgewiesen. - BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
Keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch …
Auszug aus BFH, 28.04.2006 - I E 1/06
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Erinnerungsführerinnen ihre Revisionen aufrechterhalten haben, nachdem der Senat ihnen gegenüber im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs unter Hinweis auf sein Urteil in BFH/NV 2006, 19 (gegen das unter dem Az. 1 BvR 2412/05 zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist) die Absicht bekundet hat, im Beschlusswege gemäß § 126a FGO zu entscheiden.
- BFH, 27.10.2023 - I E 4/23
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert in einem "Goldfinger-Fall"
Die Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren IV R 43/16 ist ohne Rechtsfehler ausgehend von einem Streitwert von 30 Mio. EUR festgesetzt worden; da dieser Wert der gesetzliche Höchstwert (§ 39 Abs. 2 GKG) für den gesamten Rechtsstreit ist (s. insoweit allgemein Senatsbeschluss vom 28.04.2006 - I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674) und schon den auf den ersten Antrag der Klägerin entfallenden Streitwert begrenzt, ist eine Entscheidung zu möglichen Streitwerterhöhungen durch weitere Anträge der Klägerin (als Gesamtstreitwert des Verfahrens IV R 43/16) nicht zu treffen. - BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts …
Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG verfolgt nicht den Zweck, einem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1969 VII B 151/68, BFHE 95, 209, BStBl II 1969, 344;… vom 25. April 2006 VIII E 2/06, BFH/NV 2006, 1335; vom 28. April 2006 I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674). - BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage
Es verhält sich insofern nicht anders als für die Beteiligten jenes Urteilsfalles; auch dort war den Beteiligten zuvor nicht abschließend bekannt, wie der Senat über die Verfahrensproblematik der sog. doppelten Untätigkeit entscheiden würde (vgl. deshalb auch Senatsbeschluss vom 28. April 2006 I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674).
- FG Köln, 23.07.2015 - 10 Ko 597/15
Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung eines auf 0 Euro lautenden …
aa) Der Streitwert bemisst sich bei der Anfechtung von Steuerbescheiden regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem festgesetzten Steuerbetrag und der vom Kläger begehrten Steuerfestsetzung (…BFH-Beschlüsse vom 9. April 1990 III E 3/89, BFH/NV 1991, 551, vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819; BFH-Beschluss vom 28.4. 2006 - I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674). - FG Hamburg, 20.07.2012 - 4 V 13/12
Kostenrecht: Streitwert im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
Wegen der auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwendenden (vgl. BFH, Beschluss vom 28.04.2006, I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674) Höchstbetragsregelung in § 39 Abs. 2 GKG ist hier der Streitwert der Hauptsache - Anfechtung einer Abgabenfestsetzung über 96.347.570 EUR - auf den Betrag von 30 Mio. EUR begrenzt, so dass der Streitwert des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes hiervor 25%, also 7, 5 Mio. EUR beträgt. - FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 18 Ko 2303/07
Wirksame Erhebung einer Klage neben einem Antrag auf Gewährung von …
Die Vorschrift verfolgt allerdings nicht den Zweck, dem Steuerbürger das mit der Klageerhebung verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1969 VII B 151/68, BFHE 95, 209, BStBl II 1969, 344;… vom 25. April 2006 VIII E 2/06, BFH/NV 2006, 1335 und vom 28. April 2006 I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674 ).