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   BFH, 18.07.2006 - X B 65/06   

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https://dejure.org/2006,8176
BFH, 18.07.2006 - X B 65/06 (https://dejure.org/2006,8176)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X B 65/06 (https://dejure.org/2006,8176)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - X B 65/06 (https://dejure.org/2006,8176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § ... 7h; ; EStG § 7h Abs. 2; ; EStG § 7h Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 10f Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 86 Abs. 1; ; FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1 z; ; FGO § 115; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 6; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7h Abs. 2; FGO § 86 Abs. 3
    Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Eine verweigerte Bescheinigung kann nicht über das in § 86 Abs. 3 FGO geregelte Verfahren der Urkundenvorlage erzwungen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1699
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 65/06
    b) Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden (bereits vorhandenen) Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2001 VII B 199/00, BFH/NV 2001, 1366, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2014 - V B 60/12

    Kostenentscheidung bei sog. in camara-Verfahren - Beiladung

    § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 24.01.2007 - II B 77/06

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

    Die vom FG gegen seinen Beschluss (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2006 X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699) zugelassene Beschwerde (§ 128 Abs. 1 FGO) ist zulässig, aber unbegründet.

    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698; in BFH/NV 2006, 1699).

  • BFH, 09.12.2020 - II S 11/20

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Ein Antrag nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften konkret angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (BFH-Beschlüsse vom 18.07.2006 - X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699, unter II.2.b; vom 25.02.2014 - V B 60/12, BFHE 244, 234, BStBl II 2014, 478, Rz 6, m.w.N., und vom 12.03.2019 - XI B 9/19, BFH/NV 2019, 837, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 14/13

    Aussetzung eines gegen einen Folgebescheid gerichteten Klageverfahrens - Anspruch

    a) Zu den Grundvoraussetzungen für ein solches "In-camera-Verfahren" gehört, dass das FG die Vorlage bestimmter Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften angeordnet hat und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Anordnung nachzukommen (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699, unter II.2.b, und vom 18. September 2007 III S 31/07, BFH/NV 2008, 83, unter II.2.a).
  • BFH, 02.08.2007 - I B 89/07

    Aktenvorlage bei Gericht (hier: Überprüfung der Bescheinigung nach § 7h EStG auf

    § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragstellerin keine Grundlage (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 18.09.2007 - III S 31/07

    Aktenvorlagepflicht des Finanzamts; Rüge unzureichender Sachaufklärung bei

    a) Wie der BFH in dem Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 65/06 (BFH/NV 2006, 1699) ausgeführt hat, setzt die Regelung in § 86 Abs. 3 FGO voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen.
  • BFH, 12.07.2007 - X B 80/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 11.07.2007 - X B 78/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 14.11.2006 - IX B 156/06

    Außerordentliche Beschwerde

    Für ihr Begehren bietet § 86 Abs. 3 FGO keine Rechtsgrundlage, geht es ihr doch nicht --wie gesetzlich vorausgesetzt-- um die Vorlage bereits vorhandener Urkunden oder Akten, sondern darum, die Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h EStG auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. dazu die BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 12.07.2007 - X B 83/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 11.07.2007 - X B 82/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 12 K 3789/12

    Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug bei fälschlicher Vorgabe eines

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