Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.08.2006

Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2006 - VII B 279/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17810
BFH, 31.07.2006 - VII B 279/05 (https://dejure.org/2006,17810)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2006 - VII B 279/05 (https://dejure.org/2006,17810)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - VII B 279/05 (https://dejure.org/2006,17810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 94; ; FGO § 133a; ; ZPO § 160 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 94; ZPO § 160
    Ablehnung einer Ergänzung des Protokolls über mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen einen die Protokollergänzung ablehnenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.06.2005 - V B 216/03

    Verfahren bei zu Unrecht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 31.07.2006 - VII B 279/05
    Daher ist eine gegen den Beschluss des Gerichts, mit dem dieses es abgelehnt hat, bestimmte Äußerungen in das Protokoll aufzunehmen, eingelegte Beschwerde unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 2005 V B 216/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus BFH, 31.07.2006 - VII B 279/05
    Eine in der Vergangenheit im Wege richterlicher Rechtsfortbildung in Fällen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit für denkbar gehaltene außerordentliche Beschwerde ist jedenfalls seit dem In-Kraft-Treten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 nicht mehr statthaft (BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188).
  • BFH, 13.04.2004 - XI B 38/04

    Ao. Beschwerde und Gegenvorstellung im Finanzprozess

    Auszug aus BFH, 31.07.2006 - VII B 279/05
    Der Rechtsbehelf ist daher --wie es dem hilfsweisen Begehren des Klägers entspricht-- als Gegenvorstellung zu behandeln und an das Finanzgericht zurückzugeben (vgl. BFH-Beschluss vom 13. April 2004 XI B 38/04, n.v.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 198/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Eine außerordentliche Beschwerde ist als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf seit Einführung des § 133a FGO generell nicht mehr statthaft (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2006 VII B 279/05, BFH/NV 2006, 2114, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16194
BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06 (https://dejure.org/2006,16194)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2006 - IX B 28/06 (https://dejure.org/2006,16194)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2006 - IX B 28/06 (https://dejure.org/2006,16194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verfahrensmangel - Gesamtergebnis des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verfahrensmangel wegen nicht ausreichender Urteilsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06
    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur gegeben, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen --selbständigen-- prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06
    Bei der Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht fehlt die Darlegung, dass sich dem FG nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auch ohne entsprechenden Beweisantrag aufdrängen musste (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensfehler (z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2011 - IX B 180/10

    Verfahrensmangel wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das FG bei seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens, insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2006 IX B 28/06, BFH/NV 2006, 2114; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
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