Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2006 - V R 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9778
BFH, 30.03.2006 - V R 6/04 (https://dejure.org/2006,9778)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2006 - V R 6/04 (https://dejure.org/2006,9778)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2006 - V R 6/04 (https://dejure.org/2006,9778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 1; ; UStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a; ; UStG § 14; ; UStG § 15; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG § 15 Abs. 2; ; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 3; ; UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt: unentgeltliche Wohnungsüberlassung an GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbare Wohnungsüberlassung an GmbH-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug von Rechnungen für die gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen als Vorsteuerbeträge; Voraussetzungen an das Entfallen einer Steuerbarkeit; Vorliegen einer unentgeltlichen Dienstleistung im unternehmerischen Interesse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993, UStG § 15 Abs 2 Nr 3 J: 1993, UStG § 4 Nr 12 Buchst a J: 1993, UStG § 9 Abs 1 J: 1993
    Option; Steuerfreiheit; Vermietung; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.12.2003 - V R 48/02

    Vorsteuerabzug bei Vermietung an Ehegatten

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Die Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UStG ist nicht deshalb entbehrlich, weil sich ein Steuerpflichtiger wegen der Unvereinbarkeit dieser Vorschrift mit Art. 6 Abs. 2 und Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG unmittelbar auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen kann (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 V R 48/02, BFHE 204, 349).

    Der Steuerpflichtige könne sich deshalb wegen der Unvereinbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG mit den Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG unmittelbar auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 349, unter II. 3.).

  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Solche unentgeltlichen Sachleistungen werden nicht steuerbar zugewendet, wenn sie zwar auch einen privaten Bedarf des Arbeitnehmers befriedigen, aber der vom Arbeitgeber (Unternehmer) mit der Zuwendung verfolgte betriebliche Zweck den privaten Bedarf des Arbeitnehmers überlagert (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 21/92, BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881, unter II.2.a).

    Deshalb erbringt ein Arbeitgeber keinen steuerbaren Umsatz, wenn er seinen Arbeitnehmern für Arbeiten an weit von deren Heimatorten entfernten Tätigkeitsstätten unberechnet Übernachtungen in gemieteten Zimmern ermöglicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881).

  • BFH, 18.01.1990 - V R 6/85

    Besteuerung einer Zahlung aus einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Seine Annahme, die --unentgeltliche-- Überlassung der Wohnung an den Geschäftsführer der A-GmbH sei nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG steuerbar, weil sie "offensichtlich in erster Linie dem privaten Bedarf des Geschäftsführers und damit unternehmensfremden Zwecken" gedient habe, ist durch tatsächliche Feststellungen nicht gedeckt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. März 1968 II R 36/67, BFHE 92, 416, BStBl II 1968, 610; vom 18. Januar 1990 V R 6/85, BFH/NV 1991, 130).

    Da die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG schon aus diesem Grunde gerechtfertigt ist und zu einer umfassenden, erneuten Prüfung durch das FG führt, braucht der Senat auf die weiteren Ausführungen in der Vorentscheidung nicht einzugehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 130).

  • BFH, 11.05.2000 - V R 73/99

    Sammelbeförderung von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Diese Vorschrift erfasst Dienstleistungen des Steuerpflichtigen "für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke", die nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG den Dienstleistungen gegen Entgelt gleichgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2000 V R 73/99, BFHE 191, 445, BStBl II 2000, 505, unter 2., m.w.N.).
  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Denn in diesem Fall durfte die A-GmbH die Leistungsbezüge ihrem Unternehmen zuordnen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Denn in diesem Fall durfte die A-GmbH die Leistungsbezüge ihrem Unternehmen zuordnen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
    Seine Annahme, die --unentgeltliche-- Überlassung der Wohnung an den Geschäftsführer der A-GmbH sei nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG steuerbar, weil sie "offensichtlich in erster Linie dem privaten Bedarf des Geschäftsführers und damit unternehmensfremden Zwecken" gedient habe, ist durch tatsächliche Feststellungen nicht gedeckt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. März 1968 II R 36/67, BFHE 92, 416, BStBl II 1968, 610; vom 18. Januar 1990 V R 6/85, BFH/NV 1991, 130).
  • BFH, 08.10.2014 - V R 56/13

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug

    Etwas anderes mag nur für den Sonderfall gelten, der gegeben ist, wenn sich die Wohnung innerhalb eines Betriebsgebäudes befindet und der Unternehmer das gesamte Gebäude einschließlich der Privaträume dem Unternehmen zuordnen konnte (BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 6/04, BFH/NV 2006, 2136).
  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 313/11

    Vorliegen einer umsatzsteuerfreien Vermietung bei unentgeltlicher Überlassung von

    Auf die BFH Entscheidung vom 30. März 2006 V R 6/04 werde hingewiesen.

    Daher ist von einer Leistungserbringung durch die Klägerin auch unter Beachtung des BFH Urteils V R 6/04 vom 30.03.2006 auszugehen.

  • FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14

    (Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das

    Nach den erkennbaren objektiven Umständen ist daher im Streitfall das Erfordernis des Bereitschaftsdienstes des Geschäftsführers bei Weitem nicht so stark, dass davon sein privates Wohninteresse überlagert würde (vgl. BFH-Urteil vom 30.3.2006 V R 6/04, BFH/NV 2006, 2136 - Wohnungsüberlassung an den Geschäftsführer im überwiegenden betrieblichen Interesse).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 37/05

    Vorsteuerabzug - Errichtung eines Gebäudes des Unternehmensvermögens durch eine

    Auch die unentgeltliche Überlassung von privat genutzten Wohnraum fällt unter diese Norm (BFH Urteil vom 30.03.2006, V R 6/04 UR 2006, 579).
  • FG München, 27.07.2011 - 3 K 1502/11

    Kein voller Vorsteuerabzug aus den Bauaufwendungen für ein teilweise zu

    Nach den erkennbaren objektiven Umständen ist daher das Erfordernis des Bereitschaftsdienstes des Geschäftsführers bei Weitem nicht so stark, dass davon sein privates Wohninteresse überlagert würde (vgl. BFH-Urteil vom 30.3.2006 V R 6/04, BFH/NV 2006, 2136 - Wohnüberlassung an den Geschäftsführer im überwiegenden betrieblichen Interesse).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 402/04

    Umfang des Vorsteuerabzugs einer GmbH aus einem dem Unternehmensvermögen

    Auch die unentgeltliche Überlassung von privat genutzten Wohnraum fällt unter diese Norm (BFH Urteil vom 30.03.2006, V R 6/04 UR 2006, 579).
  • FG Köln, 20.04.2021 - 8 K 2895/17

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Umsatzsteuer

    Der hier zu beurteilende Streitfall sei jedenfalls nicht vergleichbar mit der BFH-Entscheidung vom 30.3.2006 (V R 6/04), denn im dortigen Fall sei dem Geschäftsführer eine Wohnung unentgeltlich überlassen worden, die sich in einem Betriebsgebäude mit einer weiteren Hausmeisterwohnung befunden habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht