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   BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05   

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https://dejure.org/2006,6582
BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05 (https://dejure.org/2006,6582)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2006 - IV B 75/05 (https://dejure.org/2006,6582)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - IV B 75/05 (https://dejure.org/2006,6582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Ziff. 6b; ; AO 1977 § 12; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines freiberuflich und gewerblich tätigen Steuerpflichtigen; Büroräume, Werkstatträume, Lagerräume und Arbeitsräume als häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2243
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02

    Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Um ein Arbeitszimmer handelt es sich bei einem Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S. des § 12 der Abgabenordnung (AO 1977) darstellt (BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 3/02, BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203, und vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185).

    Ein Arbeitszimmer in einem selbst genutzten Einfamilienhaus ist grundsätzlich "häuslich" in diesem Sinne (BFH-Urteile in BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203, und vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75).

    Für andere Zwecke genutzte Räumlichkeiten, die sich regelmäßig im Hinblick auf ihre Ausstattung und insbesondere auf ihre Widmung für den Publikumsverkehr von einem häuslichen Arbeitszimmer unterscheiden, fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung; die Feststellungslast dafür trägt der Steuerpflichtige (Senatsurteil in BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203).

    Die Widmung für den Publikumsverkehr muss nach außen erkennbar sein (Senatsurteil in BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203).

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    aa) Denn es ist bereits geklärt, dass es dafür auf den inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen ankommt, der nur im Wege einer umfassenden Wertung der Gesamttätigkeit festgestellt werden kann; die Würdigung aller Umstände des Einzelfalles obliegt dabei in erster Linie dem FG (vgl. u.a. Senatsurteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212, m.w.N.).

    Zu Recht hat das FG --entgegen der Darstellung in der Beschwerde-- darüber hinaus entschieden, dass die Aufhebung der Abzugsbeschränkung nicht voraussetzt, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt einer jeden einzelnen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden muss, es vielmehr auf die Beurteilung der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ankommt (Hinweis auf Senatsurteile vom 17. Juni 2004 IV R 33/02, BFH/NV 2005, 174, und in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Um ein Arbeitszimmer handelt es sich bei einem Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S. des § 12 der Abgabenordnung (AO 1977) darstellt (BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 3/02, BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203, und vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 87/03

    Tankstelle ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung eines

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    bb) In der Rechtsprechung des BFH geklärt ist darüber hinaus, dass ein häusliches Arbeitszimmer zwar zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit werden kann, wenn darin die geschäftsleitenden Ideen entwickelt und die unternehmensbezogenen Entscheidungen für den auswärtigen Tätigkeitsbereich getroffen werden; das gilt jedoch --auch wenn der Steuerpflichtige über keinen anderweitigen festen Arbeitsplatz verfügt-- nur dann, wenn die Entwicklung von Ideen und das Fällen von Entscheidungen für seine Tätigkeit insgesamt prägend sind (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 87/03, BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 33/02

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Zu Recht hat das FG --entgegen der Darstellung in der Beschwerde-- darüber hinaus entschieden, dass die Aufhebung der Abzugsbeschränkung nicht voraussetzt, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt einer jeden einzelnen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden muss, es vielmehr auf die Beurteilung der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ankommt (Hinweis auf Senatsurteile vom 17. Juni 2004 IV R 33/02, BFH/NV 2005, 174, und in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 42/04

    Räumlichkeiten, die einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden keine

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Wie der BFH wiederholt entschieden hat, können beruflich/betrieblich genutzte Räumlichkeiten im Einfamilienhaus eines Steuerpflichtigen nicht als "Betriebsstätte" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angesehen werden; auf Art und Umfang der im häuslichen Bereich ausgeübten betrieblichen Tätigkeit kommt es dabei nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 42/04, juris).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Wie der BFH wiederholt entschieden hat, können beruflich/betrieblich genutzte Räumlichkeiten im Einfamilienhaus eines Steuerpflichtigen nicht als "Betriebsstätte" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angesehen werden; auf Art und Umfang der im häuslichen Bereich ausgeübten betrieblichen Tätigkeit kommt es dabei nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 42/04, juris).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Publikumsverkehr schließt die Einbindung in die häusliche Sphäre im Übrigen nur dann aus, wenn er intensiv und dauerhaft ist (Senatsurteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 1/03, BFH/NV 2004, 1387).
  • BFH, 09.09.2005 - IV B 6/04

    Rechtsverletzung durch zu niedrigen Gewinnanteil

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. September 2005 IV B 6/04, BFH/NV 2006, 22; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 23, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2005 - IV B 24/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Betriebsprüfungshäufigkeit nach Größenklasse des

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 28; Senatsbeschluss vom 31. August 2005 IV B 24/04, BFH/NV 2006, 91).
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01

    Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

  • BFH, 31.03.2004 - X R 1/03

    Handelsvertreter - häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 22.10.2014 - X R 13/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

    Der BFH hat in diesem Zusammenhang bereits vielfach entschieden, dass insbesondere ein häusliches Arbeitszimmer stets derart in den privaten Bereich eingebunden ist, dass seine Existenz die Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG nicht ausschließt (BFH-Entscheidungen vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; in BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; in BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97, unter I.1.; in BFH/NV 1994, 701, unter II.1.a; in BFH/NV 1997, 279, unter II.1.; in BFH/NV 1999, 41, und vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243, unter II.2.c).
  • BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung -

    Dies rechtfertigt jedoch nicht eine Zulassung der Revision (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2019 - III B 7/18

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243; vom 19. September 2013 III B 53/13, BFH/NV 2014, 38).
  • BFH, 27.05.2013 - III B 2/13

    Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete)

    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).
  • BFH, 09.06.2015 - VIII R 8/13

    Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im

    Ebenso wenig muss der Raum für die Verrichtung menschlicher Arbeit von einer gewissen Dauer hergerichtet sein (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2013, 359; in BFH/NV 2012, 200; BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (BFH-Beschlüsse vom 9. September 2005 IV B 6/04, BFH/NV 2006, 22; vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243; vom 22. April 2013 III B 109/12, BFH/NV 2013, 1129).
  • FG Münster, 22.03.2013 - 4 K 4834/10

    Entfernungspauschale, tatsächliche Kosten

    § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG verfolgt den Regelungszweck, Unternehmer und Arbeitnehmer hinsichtlich der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte gleich zu behandeln (BFH-Urteil vom 19.9.1990 X R 44/89, BStBl II 1991, 97; vom 28.6.2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243 und vom 26.6.2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897).

    Im eigenen Wohnhaus belegene oder in die private Sphäre eingebundene Räumlichkeiten konnten dagegen nicht als Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (BFH-Beschlüsse vom 18.5.2005 X B 42/04, Juris; vom 28.6.2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243 und vom 26.6.2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897).

  • BFH, 04.03.2013 - III B 64/12

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Lotterieeinnehmer

    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).
  • BFH, 11.10.2013 - III B 50/13

    Begriff des "Empfängers" bei Benennungsverlangen nach § 160 Abs. 1 Satz 1 AO

    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).
  • BFH, 19.09.2013 - III B 53/13

    Nachweis der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1 EStG

    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10

    Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im

  • FG München, 14.02.2007 - 10 K 4778/05

    Qualifizierung der Räumlichkeiten im Anbau eines Wohnhauses als häusliches

  • FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04

    Abgrenzung zwischen innerbetrieblichen Fahrten i. S. einer Dienstreise und

  • BFH, 14.07.2014 - III B 8/14

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflich

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09

    Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei

  • FG Nürnberg, 26.10.2006 - IV 83/06

    Geschäftszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt der gesamten

  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12

    Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und

  • FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Unbeschränkter Abzug der Fahrtkosten

  • BFH, 04.07.2013 - III B 24/13

    Kindergeld für ein in der Türkei lebendes Kind

  • BFH, 14.02.2013 - III B 67/12

    Einkünftequalifikation bei Tätigkeiten als Disability Manager

  • BFH, 22.04.2013 - III B 109/12

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • FG Düsseldorf, 28.07.2015 - 10 K 320/15
  • FG Münster, 19.01.2010 - 1 K 4306/07

    Besteuerung eines geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Firmenfahrzeugs in

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