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   BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04   

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https://dejure.org/2006,4645
BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04 (https://dejure.org/2006,4645)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2006 - IV B 116/04 (https://dejure.org/2006,4645)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - IV B 116/04 (https://dejure.org/2006,4645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 5; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 82; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 403

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachten; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht ohne entsprechenden Beweisantritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz bei fehlender Unterziehung eines Beteiligten einer Wissensprüfung im Sachverständigengutachten; Voraussetzungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Erwerb der für einen Katalogberuf erforderlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2270
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Diese Arbeiten müssen jedoch den Schluss rechtfertigen, dass die theoretischen Kenntnisse ihrer Breite und Tiefe nach zumindest das Wissen eines Kernbereichs eines Fachstudiums voraussetzen (Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; Senatsbeschluss vom 8. November 2002 IV B 120/01, BFH/NV 2003, 170; aus jüngerer Zeit BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, unter 4.a der Gründe).

    Nur derjenige, der solche umfangreichen Kenntnisse nachgewiesen hat, kann sich dann in seiner Tätigkeit auf Teilbereiche spezialisieren (Senatsurteil in BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324).

  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Dem fachkundig vertretenen Kläger hätte es sich jedoch spätestens nach Erhalt der Einspruchsentscheidungen vom 18. März und 22. April 2003 aufdrängen müssen, dass die bereits im Einspruchsverfahren vorgelegten Verträge und Bescheinigungen nicht geeignet sein könnten, den Schluss darauf zuzulassen, er habe sich Kenntnisse angeeignet, die ihrer Breite und Tiefe nach denjenigen eines Ingenieurs entsprechen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 5. der Gründe, und vom 3. März 2006 IV B 127/04, BFH/NV 2006, 1133, unter 4. der Gründe).

    So weit reicht die Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO nach ständiger Rechtsprechung des BFH indes nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 495, unter 5.c der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 19.07.2005 - X B 30/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    e) Soweit der Kläger rügt, es hätte nahe gelegen ihn persönlich zur mündlichen Verhandlung zu laden, um bestehende Unklarheiten auszuräumen bzw. sich bestimmte Tätigkeiten aus erster Hand näher erläutern zu lassen, berücksichtigt die Beschwerdebegründung nicht, dass eine Beteiligtenvernehmung regelmäßig kein Beweismittel ist, das sich dem FG aufdrängen muss, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann (BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris, und vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861).

    Dem Kläger blieb es auch unbenommen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen und sich zur Sache zu äußern (vgl. auch hierzu den BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1861).

  • BFH, 23.08.2001 - IV B 102/00

    Mitunternehmer - KG - Geschäftsführungsvertrag - Prokura - Verrechnungskosten -

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Ein Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens erfordert gemäß § 82 FGO i.V.m. § 403 der Zivilprozessordnung (ZPO) eine hinreichende Konkretisierung sowohl des Beweisthemas als auch der zu beweisenden Tatsachen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2001 IV B 102/00, BFH/NV 2002, 54; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz. 29).

    Im Rahmen der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten FGO sind diese Vorschriften dahin auszulegen, dass eine summarische Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte ausreicht, aber auch erforderlich ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 54, unter 2.b bb der Gründe; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688, II.4. der Gründe, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Oktober 1984 9 C 558/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1987, 147; Gräber/Koch, a.a.O., § 82 Rz. 33).

  • BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93

    Ersetzbarkeit einer ausreichend substantiierten Klagebegründung durch

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    d) Selbst wenn ein Gutachten durch Wissensprüfung auch Feststellungen darüber treffen kann, ob die Tätigkeit eines Klägers so anspruchsvoll ist, dass sie sowohl in der Tiefe als auch der Breite zumindest das Wissen eines Kernbereiches eines Fachstudiums voraussetzt (s. hierzu Senatsurteil vom 11. Juli 1991 IV R 73/90, BFHE 165, 221, BStBl II 1991, 878), kann es nicht dazu dienen, eine ausreichende substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Erst wenn sich dem FG danach eine ausreichende Tatsachengrundlage präsentiert hätte, hätte sich ihm die Frage gestellt, ob es zu deren Beurteilung eines Sachverständigengutachtens bedurfte (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420).

  • BFH, 28.07.2003 - IV B 214/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Entsprechende Ausführungen wären schon wegen der Verzichtbarkeit der Beweisaufnahme (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO) geboten gewesen, zumal eine Rüge in der mündlichen Verhandlung ausweislich des Protokolls unterblieben ist, obwohl der Kläger durch einen rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 1999 IV B 152/98, BFH/NV 2000, 693, Nr. 3, und vom 28. Juli 2003 IV B 214/01, BFH/NV 2004, 56).

    bb) Ausgehend von diesen Grundsätzen hätte der Kläger dem Gericht konkret durch ausreichende Vorlage praktischer Arbeiten, die den wesentlichen Teil des Katalogberufes umfassen, vortragen müssen, er habe sich Kenntnisse angeeignet, die ihrer Breite und Tiefe nach denjenigen eines Ingenieurs entsprechen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 56).

  • BFH, 28.01.2004 - I B 5/03

    Umfang des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Für eine Überraschungsentscheidung ist aber schon deshalb kein Raum, weil die Frage nach dem Vorliegen eines "Mischbetriebs" bereits Gegenstand des Einspruchsverfahrens war und das FA sich hierauf auch im Klageverfahren (Schriftsatz vom 10. Juni 2003) berufen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799; vom 30. März 2004 V B 62/03, juris, und vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 23/03

    Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung und unterschiedlicher

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Zur Begründung wird auf das Senatsurteil vom 24. Februar 2005 IV R 23/03 (BFHE 209, 269, BStBl II 2005, 578) verwiesen.
  • BFH, 01.07.2004 - IV B 187/02

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Für eine Überraschungsentscheidung ist aber schon deshalb kein Raum, weil die Frage nach dem Vorliegen eines "Mischbetriebs" bereits Gegenstand des Einspruchsverfahrens war und das FA sich hierauf auch im Klageverfahren (Schriftsatz vom 10. Juni 2003) berufen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799; vom 30. März 2004 V B 62/03, juris, und vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421).
  • BFH, 30.03.2004 - V B 62/03

    Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend für die Einordnung eines Kraftfahrers als

    Auszug aus BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04
    Für eine Überraschungsentscheidung ist aber schon deshalb kein Raum, weil die Frage nach dem Vorliegen eines "Mischbetriebs" bereits Gegenstand des Einspruchsverfahrens war und das FA sich hierauf auch im Klageverfahren (Schriftsatz vom 10. Juni 2003) berufen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799; vom 30. März 2004 V B 62/03, juris, und vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

  • BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02

    NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82

    Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung - Beweiserhebung

  • BFH, 04.11.1999 - IV B 152/98

    Passivposten bei zweckgebundenen Zuschüssen

  • BFH, 03.06.2003 - X B 102/02

    Sachaufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

  • BFH, 07.07.1998 - I B 102/97

    Mangelnde Sachaufklärung ( - Klarer Inhalt von Akten - Betriebliche Veranlassung

  • BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04

    Beweiserhebung; Sachaufklärung

  • BFH, 08.11.2002 - IV B 120/01

    Systemsoftware-Entwickler, Nachweis der vergleichbaren theoretischen Kenntnisse;

  • BFH, 09.02.2006 - IV R 27/05

    Ingenieurähnliche Tätigkeit - "ähnlicher Beruf" i. S. von § 18 EStG

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 73/90

    1. Eignung einer Tätigkeit zum Nachweis ingenieurähnlicher Kenntnisse - 2. Umfang

  • BFH, 16.06.2005 - IV B 187/03

    Sachaufklärungspflicht - Vergleichbarkeit mit Katalogberuf

  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Dabei ist neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270).

    Im Übrigen sind angeblich fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen --wenn sie überhaupt vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand -

    Dies ist im Rahmen der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten FGO dahin zu verstehen, dass eine summarische Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte ausreicht, aber auch erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270).
  • BFH, 12.05.2010 - IV B 137/08

    Verstoß gegen den Akteninhalt; Betriebsaufgabe in der Land- und Forstwirtschaft;

    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 21.01.2010 - IV B 128/08

    Atypisch stille Gesellschaft: Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, m.w.N.).

    Es bedarf vielmehr besonderer Umstände des Einzelfalls, die den Schluss rechtfertigen, das Gericht habe das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1614; in BFH/NV 2006, 2270).

  • BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06

    Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung

    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter II.2.

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270, unter II.2. der Gründe).

  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Angeblich fehlerhafte Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 81, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2007 - IV B 1/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70, und vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270 unter 2. der Gründe).

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270 unter 2. der Gründe).

  • BFH, 07.01.2015 - I B 42/13

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Grundstücksbewertung

    Dies ist im Rahmen der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Finanzgerichtsordnung dahin zu verstehen, dass eine summarische Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte ausreicht, aber auch erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2010 I B 194/09, BFH/NV 2010, 1823).
  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei

  • BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07

    Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH -

  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

  • BFH, 07.07.2008 - VIII B 106/07

    Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch Stellung von im Ausland ansässigen Zeugen

  • BFH, 26.02.2008 - X B 152/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen

  • FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17

    Festsetzung der Sportwettensteuer hinsichtlich Rechtfertigung der Beschränkung

  • FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Festsetzung der Sportwettensteuer hinsichtlich Rechtfertigung der Beschränkung

  • FG Düsseldorf, 07.01.2020 - 10 K 2260/18

    Kindergeldanspruch aufgrund einer Behinderung: Unsubstantiierter Beweisantrag zur

  • BSG, 23.02.2012 - B 13 R 190/11 B
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