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   BFH, 26.10.2005 - X B 41/05   

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https://dejure.org/2005,11838
BFH, 26.10.2005 - X B 41/05 (https://dejure.org/2005,11838)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2005 - X B 41/05 (https://dejure.org/2005,11838)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - X B 41/05 (https://dejure.org/2005,11838)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    a) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    Es lässt dabei außer Acht, dass die Anwendung dieser Grundsätze notwendigerweise eine tatrichterliche Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    Die fehlerhafte Würdigung des Akteninhalts durch das FG ist jedoch kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Senatsentscheidung vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    b) Das FG München hat in der o.a. Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537) festgestellt, dass kein Fall einer unzutreffenden Besteuerung vorliege, wenn sich die Beteiligten bei bestehender Unsicherheit über die tatsächlichen Umstände auf einen bestimmten Steuersachverhalt festlegten und sich dieser später aufgrund neuer Erkenntnisse als so nicht zutreffend erweist.
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 7558/96

    Wirksamkeitsanforderungen an eine tatsächliche Verständigung

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    Die Revision war im Streitfall auch nicht wegen Divergenz des FG-Urteils zu den Entscheidungen des FG Köln vom 22. November 2001 10 K 7558/96 (juris Nr: STRE200270475) und des FG München vom 10. September 2002 12 K 3053/01 (juris Nr: STRE200271870) zuzulassen.
  • FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    Die Revision war im Streitfall auch nicht wegen Divergenz des FG-Urteils zu den Entscheidungen des FG Köln vom 22. November 2001 10 K 7558/96 (juris Nr: STRE200270475) und des FG München vom 10. September 2002 12 K 3053/01 (juris Nr: STRE200271870) zuzulassen.
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
    a) "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

    Ob eine tatsächliche Verständigung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Das FG geht --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung-- davon aus, dass die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung voraussetzt, dass nicht ein offensichtlich unzutreffendes steuerliches Ergebnis erzielt wird (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2007 IV R 20/05, BFH/NV 2008, 532, unter II.1.; vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121, unter II.2., und BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • FG Thüringen, 21.06.2017 - 4 K 608/14

    Berücksichtigung von negativen Anschaffungskosten (in Bezug auf Ausschüttungen

    Voraussetzung einer solchen tatsächlichen Verständigung ist u.a., dass sie sich auf Sachverhaltsfragen und nicht auf Rechtsfragen bezieht, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BStBl II 2004, 975) Ob eine tatsächliche Verständigung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 136/11

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

    Unter welchen Voraussetzungen eine tatsächliche Verständigung zu einem solchen offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • FG Hamburg, 07.10.2011 - 3 K 122/10

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Bewertungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch:

    a) Zwar bindet eine tatsächliche Verständigung nicht, soweit sie in Gesamtwürdigung aller Umstände zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (vgl. BFH vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121; vom 20. September 2007 IV R 20/05, BFH/NV 2008, 532; vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

    Zweitens sind tatsächliche Verständigungen nur zulässig, wenn ihr Inhalt nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005, X B 41/05, BFH/NV 2006, 243 ).
  • FG Sachsen, 01.08.2016 - 8 V 788/16

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung von Änderungssteuerbescheiden

    Es liegt im Wesen der tatsächlichen Verständigung, dass die Bindung an einen angenommenen und nicht an den tatsächlichen Sachverhalt eintritt und die Abweichung vom wirklichen Sachverhalt, die sich zu Gunsten wie auch zu Ungunsten jeder Partei auswirken kann, keine Berücksichtigung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05).
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