Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.08.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06   

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https://dejure.org/2006,3230
BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06 (https://dejure.org/2006,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2006 - 1 BvR 97/06 (https://dejure.org/2006,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2006 - 1 BvR 97/06 (https://dejure.org/2006,3230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Eintragung von Rechtsanwälten mit dem der Berufsbezeichnung "Rechtsanwälte" angefügten Zusatz "... und Steuerberatung" in das Partnerschaftsregister; Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Begriff der grundsätzlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BORA § 7; HGB § 18 Abs. 2
    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Zusatzes "Steuerberatung" im Partnerschaftsregister für Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Zusatzes "Steuerberatung" im Partnerschaftsregister für Rechtsanwälte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Rechtsanwälte und Steuerberatung?: Unzulässige Firmierung für Rechtsanwaltssozietät ? Verbot verfassungsgemäß ? Keine Verletzung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BORA § 7; HGB § 18 Abs. 2
    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 448
  • NJW 2006, 1499
  • DB 2006, 2118
  • BFH/NV 2006, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur beruflichen Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 ).

    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 18 ; 101, 331 ).

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Rechtsanwälten im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine solche Außendarstellung untersagt wird, mit der die Gefahr einer Irreführung des Rechtsuchenden verbunden ist (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2656).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Sämtliche Maßnahmen, die sie dabei beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Rechtsanwälten im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine solche Außendarstellung untersagt wird, mit der die Gefahr einer Irreführung des Rechtsuchenden verbunden ist (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2656).

    Für Rechtsanwälte, die ihren Beruf in einer Sozietät ausüben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich entschieden, dass eine Werbung, die Gefahr läuft, den Rechtsuchenden in die Irre zu führen, verboten werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2656).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 .
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 18 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die Freiheit der Berufsausübung kann eingeschränkt werden, wenn der Eingriff durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und wenn er dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 173 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur beruflichen Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 ).
  • OLG Rostock, 29.11.2005 - 6 W 12/05

    Eintragung einer Rechtsanwaltspartnerschaft als "Rechtsanwälte und

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 29. November 2005 - 6 W 12/05 -.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 2 AGH 30/09

    Bezeichnung der Tätigkeitsbereiche als Steuerberatung und Rechtsberatung bei

    Die Beklagte nahm hierzu Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2006 - 1 BvR 97/06 und vertrat die Auffassung, der Rechtsverkehr gehe grundsätzlich davon aus, dass bei einer blickfangmäßigen Verwendung des Begriffs "Steuerberatung" eine gemischte Sozietät oder sonstige Berufsausübungsgemeinschaft i. S. v. § 9 BORA unter Beteiligung von Steuerberatern gegeben sei; gerade und nur aus diesem Grunde beauftrage der Geschäftsverkehr eine solche Sozietät mit seinen steuerlichen Angelegenheiten.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus dem Beschluß des BVerfG vom 22.03.2006 -1 BvR 97/06 - keine gegenteilige Beurteilung.

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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2005 - II R 68/03   

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https://dejure.org/2005,13887
BFH, 18.08.2005 - II R 68/03 (https://dejure.org/2005,13887)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2005 - II R 68/03 (https://dejure.org/2005,13887)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2005 - II R 68/03 (https://dejure.org/2005,13887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; GrEStG § ... 16; ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3; ; GrEStG § 16 Abs. 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121; ; VermG § 7a Abs. 2; ; VermG § 18a; ; AO 1977 § 174 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 1 S. 2
    Unterschreitung des Klagebegehrens durch das FG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 16 Abs 2, VermG § 34 Abs 3
    Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag; Restitutionsgrundstück; Rückgängigmachung; Rückübertragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 360
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.06.1993 - VI R 67/90

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer "Nettolohnvereinbarung" und die

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - II R 68/03
    Dieser gehört zur Grundordnung des Verfahrens, deren Einhaltung das Revisionsgericht auch ohne ausdrückliche Rüge zu beachten hat; ein solcher Verstoß führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1998 VIII R 61/97, BFHE 187, 297, BStBl II 1999, 483, und vom 18. Juni 1993 VI R 67/90, BFHE 171, 515, BStBl II 1994, 182).
  • BFH, 24.11.1998 - VIII R 61/97

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Vermögensüberlassung

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - II R 68/03
    Dieser gehört zur Grundordnung des Verfahrens, deren Einhaltung das Revisionsgericht auch ohne ausdrückliche Rüge zu beachten hat; ein solcher Verstoß führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1998 VIII R 61/97, BFHE 187, 297, BStBl II 1999, 483, und vom 18. Juni 1993 VI R 67/90, BFHE 171, 515, BStBl II 1994, 182).
  • BFH, 01.04.1981 - II R 87/78

    Abtretung eines Aneignungsrechts - Erwerb von herrenlosen Grundstücken -

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - II R 68/03
    Die Vorschrift setzt voraus, dass Grundstückseigentum von einem Rechtsinhaber auf einen anderen (u.z. außerhalb des Grundbuchs) übergeht (Urteil des BFH vom 1. April 1981 II R 87/78, BFHE 133, 97, BStBl II 1981, 488).
  • FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 1366/01

    Anwendung von § 16 Abs. 2 GrEStG nur bei Rückerwerb zwischen den am

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - II R 68/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1474 veröffentlicht.
  • BFH, 19.02.2009 - II R 49/07

    Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens -

    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren, dessen Einhaltung das Revisionsgericht auch ohne ausdrückliche Rüge zu beachten hat; ein solcher Verstoß führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 II R 82/96, BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630; vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2020 - IV R 14/20

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage

    Unabhängig davon, ob hierin ein Verfahrensfehler (so bei Qualifizierung der Ergänzungsbilanzeinkünfte als angegriffene selbständige Feststellung wegen Unterschreitens des Klagebegehrens entgegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2005 - II R 68/03, BFH/NV 2006, 360, unter II.1.) oder materieller Fehler (so bei Qualifizierung der Ergänzungsbilanzeinkünfte als Bestandteil des laufenden Gesamthandsgewinns) liegt, ist das FG-Urteil auch aus diesem Grund aufzuheben.
  • BFH, 03.03.2021 - I R 35/19

    Zur Nichtwohnsitz-Fiktion des NATO-Truppenstatuts

    Darin liegt ein Unterschreiten des Klagebegehrens, das zu einem Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO und zur Aufhebung der angefochtenen Vorentscheidung führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.08.2005 - II R 68/03, BFH/NV 2006, 360; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 193, 200 und § 118 FGO Rz 271 f., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2023 - IV R 15/23

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes a.F. als neue

    In dem Unterschreiten des Klagebegehrens liegt ein Verfahrensfehler, den der BFH auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten hat (BFH-Urteil vom 18.08.2005 - II R 68/03, BFH/NV 2006, 360, unter II.1.).
  • BFH, 28.12.2010 - X B 18/10

    Verfahrensmängel: Rechtliches Gehör, Bindung an das Klagebegehren

    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1988 X R 27/87, BFH/NV 1989, 233, und vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360).
  • BFH, 24.06.2009 - II B 177/08

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und einer

    Der Kläger arbeitet weder tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem Urteil des BFH vom 18. August 2005 II R 68/03 (BFH/NV 2006, 360) heraus noch ist seinem Vorbringen zu entnehmen, dass dieses zu einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt ergangen ist.
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2459/12

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Eine unrichtige Auslegung eines Antrags, der eine Unterschreitung des Aussetzungsantrag zur Folge hat, würde aber keine Verletzung des Grundrechts nach Art. 103 Abs. 1 GG, sondern eine Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO darstellen (BFH-Urteil vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360; Brandt in Beermann, § 109 FGO Rz. 24).
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2463/12

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Eine unrichtige Auslegung eines Antrags, der eine Unterschreitung des Aussetzungsantrag zur Folge hat, würde aber keine Verletzung des Grundrechts nach Art. 103 Abs. 1 GG, sondern eine Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO darstellen (BFH-Urteil vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360; Brandt in Beermann, § 109 FGO Rz. 24).
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