Rechtsprechung
BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; § 100c StPO; § 100 d Abs. 1 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 370 Abs. 1 AO
Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung (Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Mandant; Verhältnismäßigkeit des Eingriffes); Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes; Durchsuchung; Beschlagnahme; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 und Art 13 Abs 1 durch Erlass von Beschlüssen zum Abhören von Mandantengesprächen zur Durchsuchung von Räumen einer Rechtsanwaltskanzlei
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abhören von Mandantengesprächen wegen Verdachts der Geldwäsche
- Wolters Kluwer
Abhören von Gesprächen eines Rechtsanwaltes mit einem inhaftierten Mandanten; Abhörmaßnahmen im Hinblick auf die Verteidigergespräche im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt als Verletzung der Berufsfreiheit des Anwalts; Besonderer Schutz des Vertrauensverhältnisses ...
- BRAK-Mitteilungen
Schutz von anwaltlichen Kanzleiräumen durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2006, 221 - Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 100d StPO, § 261 StGB, § 370 AO 1977
Anforderungen an Durchsuchungs- und Abhörbeschluss - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; StPO § 105 § 100d Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des akustischen Abhörens von Mandantengesprächen eines Rechtsanwalts in einer JVA - datenbank.nwb.de
Darlegungsanforderungen an gerichtliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse; Verdacht einer Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gerichtlicher Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss Mindestmaß an Darlegungsanforderungen erfüllen
- beck.de (Kurzinformation)
Mindestmaß an Darlegungsanforderungen bei gerichtlichem Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss
- beck.de (Leitsatz)
Abhören von Verteidigergesprächen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss wesentliche Tatbestandsmerkmale schildern
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.7.2006)
Mindestanforderung an Abhöraktionen // Konkreter Verdacht einer Straftat muss vorliegen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geldwäsche
- Gesetzliche Regelungen
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.02.2005 - 502 Gs 213/05
- AG Köln, 30.03.2005 - 502 Gs 507/05
- LG Köln, 09.05.2005 - 105 Qs 109/05
- BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 349
- NJW 2006, 2974
- NVwZ 2006, 1404 (Ls.)
- StV 2006, 505
- StV 2006, 506
- MMR 2006, 594
- AnwBl 2006, 666
- BFH/NV 2006, 505
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
Insofern stützte er sich unter anderem auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -.Er machte geltend, dass er mit der Beschwerde unter Verweis unter anderem auf die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - ausgeführt habe, dass eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche nur zulässig sei, wenn für sämtliche Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche, mithin auch für eine der in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Vortaten, tatsächliche Anhaltspunkte bestünden.
Der Beschwerdeführer hatte sich im Beschwerdeverfahren unter anderem auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - berufen, der strenge Anforderungen an die Darlegung des Geldwäscheverdachts im Durchsuchungsbeschluss im Hinblick auf die Schilderung des Vortatverdachts aufstellt.
Erst die Vortat versieht das Geld oder den sonstigen Gegenstand, mit dem der Geldwäschetäter umgeht, mit dem Makel, der einer neutralen, sozialtypischen Handlung wie beispielsweise einer Geldzahlung das Unwerturteil der Strafbarkeit zuweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, Rn. 16).
Dabei ist die mögliche Katalogtat zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, Rn. 16 f.).
- BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16
Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende …
Hierfür sind jedenfalls knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben erforderlich, welche die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestands berücksichtigen, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 212; NJW 2006, 2974; StraFo 2006, 450). - BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines …
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder eine Abhörmaßnahme nicht mehr finden lassen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 ).
- BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten …
Zum Tatbestandsmerkmal "bestimmte Tatsachen" hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen müssen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 zu § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19
Allgemeiner Vertreter, amtliche Bestellung, Anwalt, Anwendung, …
Aus Sicht des Verteidigers unterfallen die hier in Rede stehenden Kommunikationsrechte dem Schutzbereich der Berufsfreiheit, weil sie für ihn elementare Grundlage seiner Tätigkeit sind (…vgl. Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 148 Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, 2974 [2975]). - BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 2279/13
Durchsuchung bei einer Gesellschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung …
Nur wenn der zur Kontrolle des Eingriffs berufene Richter sich den in Frage kommenden Straftatbestand vergegenwärtigt, kann die Verhältnismäßigkeit vollständig geprüft werden, weil die Zumutbarkeit des Eingriffs auch von der Schwere der vorgeworfenen Tat abhängt, für die die Strafdrohung von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGK 8, 349 ; 9, 149 ; 19, 148 ). - VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
Angesichts dieses Gesetzeswortlauts gehört zu einer im Ermittlungsverfahren ausreichenden vergröbernden Schilderung des Tatverdachts einer Steuerhinterziehung jedenfalls die Angabe, welche Steuer und welcher steuerbare Gegenstand betroffen sind und durch welche Verletzung einer steuerrechtlichen Verpflichtung die Steuerverkürzung oder der Steuervorteil bewirkt worden sein soll (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - juris Rn. 16). - OLG Dresden, 28.07.2006 - 2 Ws 624/05
Kontrolle der Verteidigerpost an einen Strafgefangenen
Eine Beeinträchtigung der freien Verteidigung und des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten ist indes aber bereits dann zu besorgen, wenn (ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte) ausreichend als Verteidigerpost gekennzeichnete Post eines der Anstalt bekannten Rechtsanwaltes ohne dessen Einwilligung der Kontrolle unterworfen wird, zumal sich im vorliegenden Fall die Justizvollzugsanstalt für nicht verpflichtet erachtet, durch Rückfragen zu klären, ob es sich um Verteidigerpost handelt (vgl. Calliess/Müller-Dietz, aaO. Rdnr. 5, vgl. in diesem Zusammenhang auch die Entcheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Juli 2006 - 2 BvR 950/05). - LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19 Dass die Eingriffsvoraussetzungen durch den zur Entscheidung über einen Antrag der Staatsanwaltschaft berufenen Ermittlungsrichter selbstständig und eigenverantwortlich geprüft worden sind, muss - wie von der Verteidigung der Angeklagten zutreffend ausgeführt - vielmehr in dem jeweiligen Beschluss zum Ausdruck kommen (BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05).
- LG Landau/Pfalz, 24.09.2008 - 3 Qs 130/08
Ermittlungsverfahren: Anforderungen an einen Durchsuchungsantrag der …
Die Staatsanwaltschaft weist im Rahmen der Beschwerdebegründung zwar im Ansatz zutreffend darauf hin, dass der Ermittlungsrichter vor Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme in seiner Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der beantragten Eingriffsmaßnahme nicht an die dem Antrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden ist und auch die Frage des Vorliegens eines Anfangsverdachts in eigener Verantwortung anhand des Akteninhalts prüfen muss (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht StV 2006, 505; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl., § 105 Rz. 2) Dies entpflichtet die Staatsanwaltschaft jedoch nicht davon, die Tat, deren Aufklärung die beantragte Maßnahme dienen soll, hinreichend durch tatsächliche Angaben zu konkretisieren und von anderen möglichen Taten des Beschuldigten abzugrenzen. - LG Bremen, 27.04.2020 - 8 Qs 95/20
Fehlender Anfangsverdacht - Entnahme Speichelprobe bei Beschuldigten
- LG Landau/Pfalz, 30.11.2007 - 3 Qs 157/07
Strafverfahren: Funktionelle Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen …
- LG Berlin, 27.07.2020 - 506 Qs 57/20
Rechtsprechung
BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
Katalogberuf - beratender Betriebswirt - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.03.2002 - 7 K 477/00
- BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 505
Wird zitiert von ... (32)
- BFH, 07.05.2019 - VIII R 2/16
Rentenberater sind gewerblich tätig
Die Klägerin ist weder mit den Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre (zu denen Unternehmensführung, Leistungserstellung --Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen--, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen gehören;… vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18. April 2007 - XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495; vom 31. August 2005 - XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, m.w.N.) vertraut noch ist sie in diesen Bereichen tätig. - BFH, 18.04.2007 - XI R 34/06
Beratender Betriebswirt; Autodidakt
Für den Beruf des beratenden Betriebswirts verlangt der BFH, dass der Steuerpflichtige nach einem entsprechenden Studium oder einem vergleichbaren Selbststudium, verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre --und nicht nur mit einzelnen Spezialgebieten-- vertraut ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, m.w.N.).Den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse kann der Steuerpflichtige durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen (BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 4/01, BFHE 199, 176, BStBl II 2002, 475; vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; in BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27; in BFH/NV 2006, 505; vom 6. September 2006 XI R 3/06, BStBl II 2007, 118).
Die Wissensprüfung ist im Wege eines Sachverständigengutachtens vorzunehmen, indem der Gutachter den Steuerpflichtigen gewissermaßen examiniert (z.B. BFH-Urteile in BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; in BFH/NV 2006, 505, m.w.N.).
Aber auch bei entsprechender Antragstellung kommt die Wissensprüfung als ergänzendes Beweismittel nur in Betracht, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zu den Umständen des Erwerbs der Kenntnisse und der praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse bereits erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige über hinreichende Fachkenntnisse verfügen könnte, aber ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht geführt werden kann (BFH-Urteile in BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768; in BFH/NV 2006, 505;… BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
Nach der Rechtsprechung ist ein Beruf einem Katalogberuf nur dann ähnlich, wenn er nicht nur hinsichtlich der Ausbildung, sondern auch hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit in wesentlichen Punkten mit diesem verglichen werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2006, 505, m.w.N.; in BStBl II 2007, 118, m.w.N.).
- BFH, 18.04.2007 - XI R 29/06
EDV-Systemberater ohne dem Diplom-Informatiker vergleichbare breite Kenntnisse …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss der Steuerpflichtige auch über in Tiefe und Breite vergleichbare Kenntnisse verfügen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505;… in BFH/NV 2006, 1270, jeweils m.w.N.).
- BFH, 07.05.2019 - VIII R 26/16
Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters
Die Klägerin ist weder mit den Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre (zu denen Unternehmensführung, Leistungserstellung --Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen--, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen gehören;… vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18. April 2007 - XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495; vom 31. August 2005 - XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, m.w.N.) vertraut, noch ist sie in diesen Bereichen tätig. - BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
Voraussetzungen für die Annahme beruflicher Tätigkeit eines beratenden …
Es geht nämlich wie die bezeichnete BFH-Entscheidung von der Ähnlichkeit eines Berufs zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dann aus, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem Katalogberuf verglichen werden kann; dazu gehört sowohl die Vergleichbarkeit der Ausbildung als auch die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505; in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989). - FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - 10 K 10296/03
Kommunikationsberater erzielt gewerbliche Einkünfte
Ein Beruf ist einem Katalogberuf ähnlich, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem verglichen werden kann, dazu gehört sowohl die Vergleichbarkeit der Ausbildung als auch die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit (BFH, Urteil vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BStBl. II 2004, 989). - BFH, 14.06.2007 - XI R 11/06
Ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung freiberuflich?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssten einem Ingenieur vergleichbar tiefe und breite Kenntnisse hinzutreten (z.B. BFH-Urteile vom 5. Juli 1973 IV R 127/69, BFHE 110, 40, BStBl II 1973, 730; vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87, BFHE 158, 413, BStBl II 1990, 64; vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100; vom 11. August 1999 XI R 47/98, BFHE 189, 422, BStBl II 2000, 31; vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505). - BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07
Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte: Wissensprüfung hinsichtlich der …
Die danach in Tiefe und Breite --einem Ingenieur-- vergleichbaren Kenntnisse (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505;… in BFH/NV 2006, 1270, jeweils m.w.N.) kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung auch ein Diplom-Informatiker geltend machen, weil das Studium der Informatik an einer (Fach-)Hochschule dem der traditionellen Ingenieurwissenschaften gleichwertig ist, auch wenn das Ingenieurstudium im Grundsatz allgemeiner sein kann (…BFH-Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 105/92, BFH/NV 1994, 613; vom 4. August 1983 IV R 6/80, BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677, unter 2.b der Entscheidungsgründe; vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989). - FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
Promotion für den DFB gewerblich!
Auch Leistungen an einen einzigen Abnehmer begründen eine Marktteilnahme (BFH; Urteil vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505 unter II. 4.;… Wacker in Schmidt, EStG, Kommentar, 29. Auflage 2010, § 15 Rdnr. 20 jeweils mit weiteren Nachweisen). - FG Hamburg, 05.10.2015 - 1 K 131/14
Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit: Gewerblichkeit …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist das Berufsbild eines beratenden Betriebswirts anhand der Lehrinhalte des Studiums der Volks- bzw. Betriebswirtschaftslehre zu bestimmen und umfasst daher hauptsächlich die Bereiche Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern / Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen (BFH, Urteil vom 31.08.2005, XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505).Dementsprechend übt den Beruf des beratenden Betriebswirts i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG derjenige aus, der nach einem entsprechenden Studium oder einem vergleichbaren Selbststudium, verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft und nicht nur mit einzelnen Spezialgebieten vertraut ist und diese fachliche Breite seines Wissens auch bei seinen praktischen Tätigkeiten einsetzen kann und tatsächlich einsetzt (vgl. BFH…, Beschluss vom 05.04.2011, VIII B 103/10, BFH/NV 2011, 1133; Urteil vom 31.08.2005, XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, jeweils m. w. N.).
- FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 50/14
Betätigung als Heileurythmist kein ähnlicher Beruf i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 …
- BFH, 29.05.2009 - VIII B 205/08
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung eines Antrags auf Erhebung …
- FG München, 29.03.2006 - 10 K 117/04
Keine Beschwer durch Einkünftequalifikation im Einkommensteuerbescheid; …
- FG Münster, 22.08.2008 - 12 K 3696/05
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines bilanzierenden, selbständigen …
- BFH, 12.07.2007 - XI B 28/07
Diplom-Bankbetriebswirt (Bankakademie) freiberuflich tätig
- FG München, 19.11.2009 - 5 K 1299/05
Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eines Gebäude elektrotechnisch …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.05.2010 - 3 K 6009/05
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rundfunkberaters: Vergleichbarkeit mit einem …
- BFH, 05.04.2011 - VIII B 103/10
Beratung von Rundfunksendern freiberuflich?
- BFH, 11.04.2008 - VIII B 169/07
Unbeachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im …
- BFH, 22.01.2009 - VIII B 43/08
Dem beratenden Betriebswirt ähnlicher Beruf
- FG Niedersachsen, 22.04.2011 - 15 K 14/11
Qualifizierung eines Bausachverständigen als Freiberufler oder Gewerbetreibenden
- BFH, 04.07.2007 - VIII B 246/05
Einmalige Vermittlungsleistung als gewerbliche Tätigkeit
- BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04
NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten
- BFH, 24.05.2007 - XI B 171/06
Verfahrensmangel; unterlassene Beweiserhebung
- FG Hamburg, 09.05.2019 - 2 K 342/17
(Freiberufliche Tätigkeit eines Hufbeschlagschmiedes - Keine Ähnlichkeit zu einem …
- FG Münster, 15.12.2006 - 12 K 5349/04
Beurteilung einer freiberuflichen Tätigkeit in der Rechtsform einer Einzelfirma …
- FG Düsseldorf, 30.08.2011 - 13 K 856/09
Voraussetzungen für Diplom-Wirtschaftsinformatiker, um eine dem Ingenieur …
- FG München, 12.12.2007 - 1 K 1993/07
Einordnung der Einkünfte eines beratenden Betriebswirts als Einkünfte aus …
- FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks …
- FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Anerkennung einer Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich i.S.v. § 18 …
- FG Münster, 07.12.2007 - 9 K 1918/04
Fortführung von Verlustvorträgen einer GmbH nach Verschmelzung auf eine andere …
- FG München, 24.05.2006 - 10 K 2138/04
Freier Beruf; Beratender Betriebswirt