Rechtsprechung
BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer; Anrechnung der pauschalen Lohnsteuer auf die Einkommensteuer oder Jahreslohnsteuer ; Verstoß gegen den auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag durch ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beschäftigung (geringfügige) - Pauschale Lohnsteuer
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwälzung pauschaler Lohnsteuer auf Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung - Bruttolohnabrede in Formulararbeitsvertrag
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Geringfügige Beschäftigung: Abwälzung der Pauschalsteuer bei Bruttolohnabrede auf den Arbeitnehmer zulässig ? Keine Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
- IWW (Kurzinformation)
Geringfügige Beschäftigung - Wer trägt die pauschale Lohnsteuer?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Putzfrau wehrt sich gegen Steuerabzug - Doch: Arbeitnehmer tragen die Lohnsteuer - auch bei "Mini-Jobs"
- streifler.de (Kurzinformation)
Arbeitsentgelt: Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Lohnsteuer: Bruttolohnabrede mit geringfügig Beschäftigtem
- finkeldei-online.de (Kurzinformation)
Steuerlast bei 400-Euro-Jobs
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei geringfügig Beschäftigten ist die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitslohn einzubehalten - Arbeitnehmer trägt die anfallende Lohnsteuer
- 123recht.net (Pressemeldung, 1.2.2006)
Minijobber müssen Lohnsteuer selbst bezahlen // Ausnahme nur bei ausdrücklicher Netto-Vereinbarung
Besprechungen u.ä.
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 40a Abs. 2, 3 und 5 EStG, ArbMDienstLG 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 14.01.2004 - 8 Ca 3007/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 171/04
- BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2207 (Ls.)
- ZIP 2006, 1272
- NZA 2006, 682
- DB 2006, 1059
- BFH/NV 2006, 534
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77
Lohnsteuer - Pauschallohnsteuerverfahren - Pauschalbesteuerung des Tariflohnes - …
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Es handelt sich um eine spezifisch einkommensteuerrechtliche Regelung, die keine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgt (Senat 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14, 17, zu 2 der Gründe; BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40a Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4, zu 2 b der Gründe).Die festen Steuersätze und die vereinfachte Berechnung eines Durchschnittssteuersatzes sollen übermäßigen Verwaltungsaufwand in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle vermeiden (vgl. BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40a Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4, zu 2 b der Gründe).
Liegt eine Bruttolohnvereinbarung vor, kann der Arbeitgeber, dem steuerrechtlich das Wahlrecht zwischen einer Pauschalbesteuerung und einer Besteuerung nach individuellen Merkmalen zusteht, den Arbeitnehmer intern mit der Pauschalsteuer belasten (vgl. BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40a Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4, zu 1 a der Gründe); denn auch die Pauschalbesteuerung geht auf einen Steuertatbestand zurück, der sich in der Person des Arbeitnehmers in Form des Zuflusses von Arbeitslohn verwirklicht.
- BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Die durch § 40 Abs. 3 EStG begründete Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld sagt nichts darüber aus, wer die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, 349, zu A II 2 b der Gründe).c) Die Vorinstanzen haben zutreffend erkannt, dass die Parteien eine Bruttolohnabrede getroffen haben und dass das vereinbarte Arbeitsentgelt die steuerrechtlichen Abzugsbeträge enthält (vgl. BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, 349, zu A II 2 c aa der Gründe mwN).
Sie unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, 349, zu A II 2 c der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a, b der Gründe).
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Sie unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, 349, zu A II 2 c der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a, b der Gründe).Eine Angemessenheitskontrolle der Pauschalsteuerabwälzung nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB findet gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht statt; denn die Vereinbarung betrifft eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (vgl. Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a der Gründe).
- BFH, 30.11.1989 - I R 14/87
Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der …
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Diese Rechtslage entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die die pauschale Lohnsteuer als eine von der Steuer des Arbeitnehmers abgeleitete Steuer behandelt (BFH 30. November 1989 - I R 14/87 - BFHE 159, 82, 85 f., zu A 3 der Gründe).Der Arbeitgeber übernimmt diese Lohnsteuer als eigene Schuld, die sich in seiner Person nicht dem Grunde nach, sondern lediglich der Höhe nach ändert (BFH 30. November 1989 - I R 14/87 - aaO, S. 86; 6. Mai 1994 - VI R 47/93 - BFHE 174, 363, 365, zu 1 der Gründe; 7. Februar 2002 - VI R 80/00 - BFHE 197, 554, 558, zu II 1 c bb der Gründe).
- BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86
Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Es handelt sich um eine spezifisch einkommensteuerrechtliche Regelung, die keine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgt (Senat 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14, 17, zu 2 der Gründe; BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40a Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4, zu 2 b der Gründe).Der tarifliche Bruttolohn wird hierdurch nicht unterschritten (vgl. nur Senat 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14, 18, zu 5 der Gründe).
- BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines …
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt nicht, Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung wie der hier getroffenen Bruttolohnabrede folgen, ausdrücklich zu regeln oder den Vertragspartner darüber zu belehren (vgl. BGH 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - NJW 2000, 2103, 2106, zu II 4 a der Gründe mwN). - BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer …
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Im Übrigen kann aus diesem Umstand keine Nettolohnvereinbarung gefolgert werden (vgl. auch Senat 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131, 133, zu II 2 der Gründe); denn gem. § 3 Nr. 39 EStG in der ab dem 1. April 1999 geltenden Fassung waren die Einkünfte des Arbeitnehmers aus einer geringfügigen Beschäftigung in der Tat steuerfrei, wenn die Summe der anderen steuerpflichtigen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht positiv war. - BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Sie unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, 349, zu A II 2 c der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a, b der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 171/04
Geringfügig Beschäftigte und Steuerlast
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2004 - 6 Sa 171/04 - wird zurückgewiesen. - BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid …
Auszug aus BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Der Arbeitgeber übernimmt diese Lohnsteuer als eigene Schuld, die sich in seiner Person nicht dem Grunde nach, sondern lediglich der Höhe nach ändert (…BFH 30. November 1989 - I R 14/87 - aaO, S. 86; 6. Mai 1994 - VI R 47/93 - BFHE 174, 363, 365, zu 1 der Gründe; 7. Februar 2002 - VI R 80/00 - BFHE 197, 554, 558, zu II 1 c bb der Gründe). - BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00
Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener …
- LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16
Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel …
Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt dann etwas anderes, wenn sich das aus den für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen ergibt (vgl. BAG v. 27.07.2010 - 3 AZR 615/08, juris; BAG v. 21.07.2009 - 1 AZR 167/08, EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4), denn das Steuerrecht sagt nichts darüber aus, welche Partei des Arbeitsverhältnisses zivilrechtlich verpflichtet ist, die Steuer wirtschaftlich zu tragen (vgl. BAG v. 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 17, AP EStG § 40a Nr. 4). - BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung
Dies beruht darauf, dass auch die Pauschalsteuer letztlich auf einen Steuertatbestand zurückgeht, der sich - ebenso wie die Besteuerung nach individuellen Merkmalen - in der Person des Arbeitnehmers verwirklicht (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 17 f., Rn. 23 mwN; 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 106, 345) .cc) Daran ändert nichts, wenn die Parteien - wie im Streitfall - den Arbeitsvertrag ausdrücklich "für geringfügig entlohnte Beschäftigte" schließen (offen gelassen von BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 22) .
Dass es sich bei dem zu leistenden Arbeitsentgelt um eine Bruttovergütung handelt, entsprach bei Vertragsschluss der Gesetzeslage und bedurfte auch im Hinblick auf die Annahme der Parteien, es handele sich um eine entgeltgeringfügige Beschäftigung, keiner Klarstellung oder Belehrung durch den Beklagten (vgl. BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 25 mwN; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a BGB Rn. 748) .
Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB findet gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht statt, denn die Beurteilung, ob das geschuldete Arbeitsentgelt nach den vertraglichen Vereinbarungen ggf. anfallende Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Steuern umfasst, betrifft die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - aaO) .
- BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 167/08
Auslegung eines Sozialplans
Wer die Steuer im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien wirtschaftlich zu tragen hat, ist keine Frage des Steuerrechts (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 17 mwN, AP EStG § 40a Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2).§ 40 Abs. 3 EStG schließt als spezifisch einkommensteuerrechtliche Regelung nur die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch den Steuergläubiger aus, verfolgt aber keine zivilrechtlichen Ziele und ist keine schuldrechtliche Zuordnungsnorm (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - aaO. mwN).
Das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Gläubiger und Schuldner der Lohnforderung nach § 611 Abs. 1 BGB bleibt davon unberührt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 18, aaO.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 106, 345).
Einer besonderen Vereinbarung bedarf es dazu nicht (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 23, AP EStG § 40a Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2; 29. September 2004 - 1 AZR 634/03 - zu II 1 b aa der Gründe mwN, EzA EStG § 42d Nr. 2).
- BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung
Für eine Pauschalsteuerabwälzung hat der Senat bereits entschieden, dass eine Angemessenheitskontrolle nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht stattfindet, weil eine solche Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers betrifft (vgl. BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 25) . - BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
Steht dem Arbeitgeber steuerrechtlich das Wahlrecht zwischen einer Pauschalbesteuerung und einer Besteuerung nach individuellen Merkmalen zu, kann er den Arbeitnehmer bei einer Bruttolohnvereinbarung grundsätzlich intern mit der Pauschalsteuer belasten (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 21. Juli 2009 1 AZR 167/08, AP Nr. 11 zu § 38 EStG; vom 1. Februar 2006 5 AZR 628/04, HFR 2006, 727; vom 22. Juni 1978 3 AZR 156/77, AP Nr. 1 zu § 40a EStG), sofern dem Arbeitnehmer seinerseits das Recht vorbehalten bleibt, unter Vorlage der Lohnsteuerkarte eine Besteuerung nach seiner individuellen Steuerklasse zu verlangen (BAG-Urteil in HFR 2006, 727 Rz 23). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage
a) Die Verurteilung zu einem Nettobetrag kann entweder dann erfolgen, wenn sich bezogen auf einen konkreten Zahlungszeitpunkt ergibt, dass der Betrag auszuzahlen ist, ohne dass gesetzliche Abzüge anfallen (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, zu III der Gründe) - wobei die Darlegung der Notwendigkeit gesetzlicher Abzüge dem Zahlungsschuldner obliegt (BAG 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP BGB § 123 Nr. 27 = EzA BGB § 123 Nr. 25, zu II 1 der Gründe) - oder wenn auf Grund einer Nettoabrede unabhängig von den gesetzlich anfallenden Abzügen die Auszahlung eines Nettobetrages geschuldet ist (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 -AP EStG § 40a Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2, zu I 2 c der Gründe). - BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Eine Verletzung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, weil die Bruttolohnabrede der Parteien keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) darstellt, sondern unmittelbar das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung regelt (vgl. nur Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a der Gründe; 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 -, zu I 2 c der Gründe).Das Transparenzgebot verlangt von dem Verwender nicht, alle gesetzlichen Folgen einer Vereinbarung ausdrücklich zu regeln (Senat 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - aaO; BGH 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - NJW 2000, 2103, 2106, zu II 4 a der Gründe).
- BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
Steht dem Arbeitgeber steuerrechtlich das Wahlrecht zwischen einer Pauschalbesteuerung und einer Besteuerung nach individuellen Merkmalen zu, kann er den Arbeitnehmer bei einer Bruttolohnvereinbarung grundsätzlich intern mit der Pauschalsteuer belasten (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 21. Juli 2009 1 AZR 167/08, AP Nr. 11 zu § 38 EStG; vom 1. Februar 2006 5 AZR 628/04, HFR 2006, 727; vom 22. Juni 1978 3 AZR 156/77, AP Nr. 1 zu § 40a EStG), sofern dem Arbeitnehmer seinerseits das Recht vorbehalten bleibt, unter Vorlage der Lohnsteuerkarte eine Besteuerung nach seiner individuellen Steuerklasse zu verlangen (BAG-Urteil in HFR 2006, 727 Rz 23). - LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 618/15
Kein Anspruch auf Gewährung eines Versorgungsvertrages kraft betrieblicher Übung
Die Klagepartei verkennt, dass das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gerade keine ausdrückliche Regelung der Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung folgen oder eine Belehrung des Vertragspartners hierüber verlangt (vgl. BAG v. 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682).Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; vgl. BAG v. 1.2. 2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682, unter I 2 c der Gründe).
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 914/15
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
Die Klagepartei verkennt, dass das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gerade keine ausdrückliche Regelung der Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung folgen oder eine Belehrung des Vertragspartners hierüber verlangt (vgl. BAG v. 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682).Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; vgl. BAG v. 1.2. 2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682, unter I 2 c der Gründe).
- LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
Kein Anspruch auf Gewährung eines Versorgungsvertrages kraft betrieblicher Übung
- LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 216/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 11.08.2015 - 9 Sa 295/15
Anspruch auf Abschluss eines sog. Versorgungsvertrags
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 913/15
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 915/15
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 910/15
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 823/15
Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 11.08.2015 - 9 Sa 301/15
Inhaltskontrolle des Verzichts auf betriebliche Altersversorgung
- LAG München, 11.08.2015 - 9 Sa 286/15
Verzichtsvereinbarung über beamtenähnliche Versorgung - Inhaltskontrolle
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 904/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 02.02.2016 - 9 Sa 825/15
Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 903/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 909/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 907/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 836/15
Erfolglose Berufung - Wirksame Ablösung des Anspruchs auf Erteilung des …
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 830/15
Erfolglose Berufung - Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, der …
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 833/15
Abschluss eines beamtenähnlichen Versorgungsvertrags
- LAG München, 02.02.2016 - 9 Sa 837/15
Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags nach wirksamem Verzicht …
- LAG München, 02.02.2016 - 9 Sa 835/15
Erfolglose Berufung - Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, der …
- LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Einverständniserklärung mit Einstellung Versorgungszusage, Auslegung, …
- LAG München, 19.01.2016 - 9 Sa 826/15
Anspruch auf rückwirkende Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 832/15
Erfolglose Berufung - Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, der …
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 838/15
Kein Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - …
- LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 786/15
Anspruch auf rückwirkende Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 223/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
Wirksamkeit einer Klausel bezüglich des Verzichts auf die Erteilung eines …
- LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 789/15
Anspruch auf rückwirkende Erteilung einer Versorgungszusage
- LAG München, 26.01.2016 - 9 Sa 788/15
Kein Anspruch auf Abschluss eines sog. Versorgungsvertrages
- LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 218/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- BFH, 05.03.2007 - VI B 41/06
NZB: LSt-Haftungsbescheid, Lohnzufluss wegen Regressverzichts
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 912/15
Betriebliche Altersversorgung - keine Verletzung von Aufklärungs- und …
- BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 193/19
Arbeitsentgelt - Bezugnahme auf beamtenrechtliche Besoldungsregelungen
- LAG München, 15.12.2015 - 7 Sa 274/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 905/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 19.01.2016 - 9 Sa 829/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 19.01.2016 - 9 Sa 827/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 19.01.2016 - 9 Sa 831/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 15.12.2015 - 7 Sa 275/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 15.12.2015 - 7 Sa 276/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 15.12.2015 - 7 Sa 272/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- LAG München, 15.12.2015 - 7 Sa 273/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 615/08
Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Nettoabfindung
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 902/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 906/15
Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; …
- BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 45/06 B
- LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in …
- LAG Düsseldorf, 19.10.2011 - 7 Sa 452/11
Nettolohnvereinbarung in Aufhebungsvertrag; unbegründete Klage des Arbeitnehmers …
- LAG Hessen, 01.06.2011 - 18 Sa 1847/10
Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft - Berücksichtigung der pauschalierten …
- LSG Bayern, 25.04.2006 - L 5 KR 78/05
Rechtmäßigkeit der Nachforderung eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags; …
- LAG Hamm, 08.03.2006 - 6 Sa 1631/05
Pauschale Lohnsteuer
- FG Nürnberg, 16.10.2014 - 6 K 178/13
Unzulässigkeit des Wechsels von der Regelversteuerung zur Pauschalversteuerung …
Rechtsprechung
BFH, 16.11.2005 - X R 48/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 4 § 5 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
Betriebsausgabenabzug: Vermögensverluste durch Diebstahl/Untreue - datenbank.nwb.de
Durch Untreuehandlungen des Sohnes verursachte Minderung des Betriebsvermögens des Vaters als Betriebsausgabe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
- BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 534
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.10.1989 - X R 69/88
Unterschlagung betrieblich vereinnahmter Gelder durch einen Dritten als …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Auch Wertabgaben, die den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen, sog. "Zwangsaufwendungen", können Betriebsausgaben sein (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 X R 69/88, BFH/NV 1990, 553).Da in einem solchen Fall mehrere Ursachen für die Entstehung des Aufwands bzw. Vermögensverlusts in Betracht kommen können und eine willentliche Beziehung des Steuerpflichtigen zur Wertabgabe typischerweise fehlt, bedarf deren objektiver, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 553, m.w.N.;… vom 3. Juni 1993 VIII R 26/92, BFH/NV 1994, 366).
Die hiermit verbundenen Vermögensverluste des geschädigten Vaters sind nur dann gewinnwirksam, wenn einwandfrei feststeht, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe ausschließlich im betrieblich/beruflichen Bereich liegt (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1990, 553).
Weitere tatsächliche Feststellungen waren nicht zu treffen, zumal Zweifel in dieser Hinsicht zu Lasten der Klägerin gehen, da die Gestaltung einer solchen Ausgangslage maßgeblich in ihren bzw. den Verantwortungsbereich ihres Rechtsvorgängers fällt (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373; in BFH/NV 1990, 553).
- BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93
Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird der Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen "wirtschaftlich erbracht" hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung (die Zahlung) --von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen-- so gut wie sicher ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786).Ohne Bedeutung ist hingegen, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt ist, oder ob die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (BFH-Urteil in BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786).
- BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
Ablösung einer Versorgungsverpflichtung
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Sie kann deswegen nicht der Sphäre der Einkünfteerzielung zugeordnet werden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830).
- BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84
Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Weitere tatsächliche Feststellungen waren nicht zu treffen, zumal Zweifel in dieser Hinsicht zu Lasten der Klägerin gehen, da die Gestaltung einer solchen Ausgangslage maßgeblich in ihren bzw. den Verantwortungsbereich ihres Rechtsvorgängers fällt (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373;… in BFH/NV 1990, 553). - BFH, 03.06.1993 - VIII R 26/92
Ansetzungszeitpunkt bei bestrittene Forderungen aufgrund einer …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Da in einem solchen Fall mehrere Ursachen für die Entstehung des Aufwands bzw. Vermögensverlusts in Betracht kommen können und eine willentliche Beziehung des Steuerpflichtigen zur Wertabgabe typischerweise fehlt, bedarf deren objektiver, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) besonders sorgfältiger Prüfung (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 553, m.w.N.; vom 3. Juni 1993 VIII R 26/92, BFH/NV 1994, 366). - BFH, 22.10.1991 - VIII R 64/86
Unfreiwillige Wertabgaben ("sog. Zwangsaufwendungen") als Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Hierzu rechnen auch durch Straftaten verursachte Geld- bzw. Vermögensverluste (Diebstahl, Unterschlagung, Untreue), wenn objektiv einwandfrei feststeht, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Minderung des Betriebsvermögens im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449;… vgl. auch Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl. 2005, § 4 Rz. 520 Stichwort "Verlust"). - FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
Betrieblich oder privat veranlasster Forderungsverlust bei einer …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 323 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab. - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
b) Im Streitfall lag das bei wertender Betrachtung auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe (vgl. hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.2.b bb) in der privaten Sphäre des V. Die Untreuehandlung des S konnte --worauf das FA zu Recht hinweist-- nur wegen der im Vermögensübergabevertrag getroffenen Vereinbarung, wonach V sämtliche Forderungen, die ihm am Bilanzstichtag 1. August 1991 zustanden, an S abgetreten hatte, zu einem Vermögensverlust bei V führen.
- BFH, 18.04.2007 - XI R 60/04
Diebstahl eines betrieblichen PKW anlässlich einer Privatfahrt
Auch Wertabgaben, die den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen, sog. "Zwangsaufwendungen", können Betriebsausgaben sein (…BFH-Urteile vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449; vom 16. November 2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534). - BFH, 11.03.2008 - X B 259/07
Geldverluste bzw. Vermögensverluste durch Straftaten
Bei diesen sog. Zwangsaufwendungen muss jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. November 2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534) objektiv einwandfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Minderung des Betriebsvermögens im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt (…BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449).Da in einem solchen Fall mehrere Ursachen für die Entstehung des Vermögensverlusts in Betracht kommen können und eine willentliche Beziehung des Steuerpflichtigen --anders als bei Termingeschäften-- zur Wertabgabe typischerweise fehlt, bedarf deren objektiver, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung besonders sorgfältiger Prüfung (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 534).
- BFH, 02.05.2007 - VI B 109/06
NZB: Bindung an Tatsachenwürdigung des FG
Es ist höchstrichterlich geklärt, nach welchen Grundsätzen die Zuordnung von Aufwendungen vorzunehmen ist, wenn sie in einem Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und mit anderen Einkünften stehen (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 2006 IX R 111/00, BFHE 213, 341, BStBl II 2006, 655, und IX R 80/01, BFH/NV 2006, 1817;… vom 22. September 2004 III R 38/03, BFH/NV 2005, 202;… vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02, BFH/NV 2005, 54, …und vom 7. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400, Deutsches Steuer-Recht --DStR-- 1997, 1159) bzw. wenn ein Veranlassungszusammenhang zum Beruf und zu außerhalb der Einkünfteerzielung liegenden Tätigkeiten besteht (BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534;… BFH-Beschlüsse vom 30. November 2005 VI B 156/04, BFH/NV 2006, 542;… vom 10. November 2005 VI B 141/04, BFH/NV 2006, 529;… vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04, BFH/NV 2005, 1783;… vom 10. Februar 2005 IX B 169/03, BFH/NV 2005, 1057, …und vom 24. Juli 2002 VI B 155/99, BFH/NV 2002, 1572).
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 9 K 147/07
Zahlungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine …
Für den Abzug derartiger Aufwendungen kommt es entscheidend darauf an, ob das auslösende Moment für die Wertabgabe im Bereich der Einkünfteerzielung liegt (BFH-Urteile vom 04. Juli 1986 VI R 227/83, BStBl II 1986, 771; vom 25. Mai 1992 VI R 171/88, BStBl II 1993, 44; vom 28. Januar 1994 VI R 25/93, BStBl II 1994, 355; vom 16. November 2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534). - FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 - 10 K 200/05
Kein Werbungskostenabzug für Vermögensverluste bei den Einkünften aus Vermietung …
Für den Abzug derartiger Aufwendungen kommt es entscheidend darauf an, ob das auslösende Moment für die Wertabgabe im Bereich der Einkünfteerzielung liegt (BFH, Urteil vom 04.07.1986, BStBl II 1986, 771; Urteil vom 25.05.1992, BStBl II 1993, 44; Urteil vom 28.01.1994, BStBl II 1994, 355; Urteil vom 16.11.2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534 ). - FG Sachsen, 15.12.2021 - 2 K 772/14
Kein Abzug von Übernachtungskosten des Personals bei Unklarheit über die …
Die hiermit verbundenen Vermögensverluste des Geschädigten sind nur dann gewinnwirksam, wenn einwandfrei feststeht, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe ausschließlich im betrieblich/beruflichen Bereich liegt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. November 2005 - X R 48/03, zitiert nach Juris).