Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7270
BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04 (https://dejure.org/2005,7270)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2005 - IX B 172/04 (https://dejure.org/2005,7270)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2005 - IX B 172/04 (https://dejure.org/2005,7270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FördG § 1; ; FördG § 3; ; FördG § 4; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; FörderG § 1 § 3 § 4
    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerzahler muss Einkünfte-Erzielungs-Absicht nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jed.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Vermietung: zu kurze Vermietung schädlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 720
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04
    Ist danach eine langfristige Vermietung nicht beabsichtigt, so ist eine Prognose erforderlich, ob ein Totalüberschuss erzielt werden soll; Sonderabschreibungen gemäß §§ 1, 3, 4 des Fördergebietsgesetzes (FördG) sind in diese zeitlich befristete Prognose einzubeziehen (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04
    Er kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für

    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Die Klägerin trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen ihrer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720), insbesondere auch für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

    Allerdings wird als kurzer Zeitraum in diesem Zusammenhang eine Zeitspanne von 5 Jahren gesehen (Urteil des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; Urteil des BFH vom 03.08.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).

    cc) Bei der Berechnung des Totalergebnisses ist nach der einschlägigen Rechtsprechung die Sonderabschreibung gemäß § 4 FördG einzubeziehen (Beschluss des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des FG Brandenburg vom 14.05.2003 2 K 761/00, EFG 2003, 1310; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695 zu Zeitmietverträgen; Heuermann, DB 2002, 2011).

  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16

    Streit wegen verbilligter Vermietung

    c) Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720), insbesondere auch für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen.
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) in gleicher Weise wie für die Voraussetzungen der Typisierung (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, den die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trifft (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • FG München, 24.07.2014 - 15 K 2527/12

    Vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • FG München, 10.09.2015 - 15 K 632/13

    Abzug von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06

    Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus

    d) Zu Recht hat das FA bei der befristeten Prognoseberechnung sowohl Sonderabschreibungen nach dem FördG berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695 und BFH-Beschluss vom 30. November 2002 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 21 Anm. 12 m.w.N.; anderer Auffassung bei einem auf 15 Jahre befristeten Mietverhältnis: Niedersächsisches Finanzgericht -Urteil vom 28. März 2007 3 K 11074/04, EFG 2007, 1951, Revisionsverfahren IX R 24/07) als auch einen nach Ablauf von 15 Jahren eventuell anfallenden nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn unberücksichtigt gelassen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, § 21 Anm. 26).
  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11

    Verschiedenen Vorstellungen der Klägerin über mögliche Nutzungen sprechen gegen

  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 3037/08

    Keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei

  • FG München, 25.11.2009 - 10 K 3260/08

    Fehlende Vermietungsabsicht bei Uneinigkeit zwischen den Mitgliedern einer

  • FG München, 19.05.2010 - 10 K 288/09

    Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht