Rechtsprechung
BFH, 06.12.2005 - VIII R 70/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende Personen
- datenbank.nwb.de
Umsatzsteuer als ein Teil der verdeckten Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 70/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 722
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der …
Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist die Zuwendung zu Lasten der GmbH so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter den Vorteil erhalten und diesen an die nahestehende Person weitergegeben (BFH-Urteile in BFHE 207, 103;… in BFH/NV 2005, 1266; vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722). - BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05
Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …
aa) Die nahestehende Person kann gleichzeitig Gesellschafter sein (…vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266; vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; Frotscher, Anh. zu § 8 KStG Rz 64 und 64a).cc) Der Vermögensvorteil ist jedoch dann dem Kläger als Mehrheitsgesellschafter zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 722).
- BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05
Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden …
Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familien-, gesellschafts-, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteile in BFHE 207, 103, m.w.N.; in BStBl II 2007, 830; vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722).
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 22/11
VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung - Nahestehende Person ist kein …
Der Beweis des ersten Anscheins für eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis kann somit durch die Feststellung erschüttert werden, die Zuwendung des Vorteils habe ihre Ursache ausschließlich in einer vom Gesellschaftsverhältnis zum nahestehenden Gesellschafter unabhängigen Beziehung der Kapitalgesellschaft zum Empfänger der Zuwendung (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722, unter II.1.a; in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, unter II.1.c und d; vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1974 I R 250/72, BFHE 114, 236, BStBl II 1975, 306, unter 1.). - FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017 - 10 V 1044/17
Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung bei verbilligter Überlassung einer …
26 aa) Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2005 - VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722, unter II.1.a) der Gründe; FG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 V 1502/07, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2008, 390, Tz. 36; Ratschow in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 20 EStG Rn. 112 [Dokumentenstand August 2015]; Gebel/Merz, Deutsche Steuer-Zeitung [DStZ] 2011, 145, 148).bb) Der zugewendete Vorteil ist nach h.M. grundsätzlich nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten (BFH in BFH/NV 2006, 722, unter II.2. der Gründe; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 20 EStG Anm. 87 [Dokumentenstand Februar 2014]).
- BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - …
Nur in diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die nahe stehende Person den Vorteil ohne ihre Beziehung zum Gesellschafter nicht erhalten hätte (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830). - BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06
NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von …
a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auch ohne tatsächlichen Zufluss bei einem Gesellschafter anzunehmen sein kann, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise zugewandt wird, dass eine ihm nahe stehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103). - FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
Tante kann nahestehende Person sein
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist i.d.R. anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722) einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (st. Rspr. des BFH, vgl. z.B. Urteil 16.3.1967 I 261/63, BStBl. III 1967, 626).Ebenfalls von der verdeckten Gewinnausschüttung erfasst wird eine hierauf entfallende Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722), vorliegend i.H.v. 11.400,00 EUR.
- FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4508/11
Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten
Darüberhinaus gilt auch für die Bewertung eines dem Kläger als verdeckte Gewinnausschüttung zugeflossenen Vorteils die Regelung des § 8 Abs. 2 EStG (z.B. BFH Urteil vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach § 20 EStG Rdnr 87). - BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …
Diese Auffassung steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, derzufolge eine vGA auch ohne tatsächlichen Zufluss bei einem Gesellschafter anzunehmen sein kann, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise zugewandt wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722, und vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103). - FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - 3 K 1707/09
Laufende Pensionszahlungen eines weiterhin entgeltlich für eine GmbH tätigen …
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 1680/07
Berichtigung materieller Fehler gem. § 177 AO bei durch materiell-rechtlich …
- FG München, 16.12.2008 - 13 K 3118/05
Zufluss wechselseitiger Ansprüche durch Aufrechnung oder Verrechnungsvertrag - …
- FG Köln, 03.03.2006 - 13 K 5284/04
Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages unter Ansatz des entsprechend …
- FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 769/14
Verdeckte Gewinnausschüttung: Auszahlung von Tantiemen in 100-Euro-Goldmünzen
- FG Baden-Württemberg, 28.08.2007 - 6 V 46/06
Aufwendung für "Teichanlage" als verdeckte Gewinnausschüttung - Aussetzung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 K 8244/05
Angemessenheit einer Versorgungszusage an einen befristet beschäftigten …
- FG Niedersachsen, 20.07.2012 - 11 K 87/10
Zuführungskosten können Werbungskosten bei vGA sein
- FG München, 23.03.2015 - 7 K 780/13
Verdeckte Gewinnausschüttungen
- FG Nürnberg, 07.07.2015 - 1 K 147/14
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung an eine einem Gesellschafter …
Rechtsprechung
BFH, 09.12.2005 - III B 194/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
Begriff der Einkünfte im Kindergeldrecht
- datenbank.nwb.de
Begriff der Einkünfte im Kindergeldrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 27.10.2004 - 9 K 2965/03
- BFH, 09.12.2005 - III B 194/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 722
Wird zitiert von ... (4)
- FG Münster, 24.11.2015 - 14 K 1542/15
Ersetzendes Scannen
c) Schließlich kann sich die Antragstellerin auch nicht mit Erfolg darauf berufen, sie habe das Kindergeld nicht erhalten und der Kindesvater habe es verbraucht, da die Regelung des § 818 Abs. 3 BGB, in der der Entreicherungseinwand normiert ist, im Kindergeldrecht nicht anwendbar ist (BFH-Beschluss vom 09.12.2005 - III B 194/04, BFH/NV 2006, 722, m.w.N.). - FG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 4 K 63/08
Rückforderung von Kindergeld: Unkenntnis des Kindergeldberechtigten vom Abbruch …
31 Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass sie entreichert sei, wird darauf hingewiesen, dass § 818 Abs. 3 BGB im Kindergeldrecht nicht anwendbar ist (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Beschluss des BFH vom 9. Dezember 2005, III B 194/04, BFH/NV 2006, 722). - FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10
Kindergeld Kindesentzug
17 b) Der Kläger kann sich gegenüber dem Rückzahlungsanspruch der Familienkasse Schwandorf auch nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, da § 818 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Kindergeldrecht nicht anwendbar ist (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2005 III B 194/04, BFH/NV 2006, 722). - FG München, 21.06.2012 - 5 K 3776/10
Kindergeld: Haushaltsaufnahme
Die Klägerin kann sich gegenüber dem Rückzahlungsanspruch der Familienkasse auch nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, da § 818 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Kindergeldrecht nicht anwendbar ist (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2005 III B 194/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2006, 722).