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   BFH, 31.08.2006 - III R 26/04   

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BFH, 31.08.2006 - III R 26/04 (https://dejure.org/2006,12210)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - III R 26/04 (https://dejure.org/2006,12210)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - III R 26/04 (https://dejure.org/2006,12210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herabsetzung einer gewährten Investionszulage für die Anschaffung von landwirtschaftlichen Gütern bei Einsatz der Güter für weniger als drei Jahre; Stilllegung des Betriebs vor Ablauf der Dreijahresfrist; Einstellung des Betriebs aus betriebswirtschaftlichen Gründen; ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionszulagengesetz
    Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter
    Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen sowie Erstinvestitionen
    Verbleibensvoraussetzung
    Verbleib in »aktiver« Betriebsstätte

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 S 1
    Höhere Gewalt; Stillegung; Umlaufvermögen; Umwidmung; Verbleiben; Wirtschaftlicher Verbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Ein Wirtschaftsgut gehört daher nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte i.S. des § 2 Satz 1 InvZulG 1991, wenn der Betrieb vor Ablauf der Dreijahresfrist in das Abwicklungsstadium eintritt oder der Investor den Betrieb vor Ablauf der Frist stilllegt (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, und in BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).

    Die Gründe für den wirtschaftlichen Verbrauch dürfen aber nicht darauf zurückzuführen sein, dass der Investor aus betriebswirtschaftlichen Gründen seinen Betrieb einstellt oder umstellt (Senatsurteile in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, und in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

    Ein bisher zum Anlagevermögen gehörendes Wirtschaftsgut ist daher nur dann dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn der Unternehmer eindeutig nach außen erkennbar beschließt, es zu veräußern, indem er z.B. die Wirtschaftsgüter einem Händler zur Veräußerung übergibt oder zur Versteigerung in den Versteigerungskatalog aufnehmen lässt (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 44/96

    Keine Investitionszulage auch im Fall der Verschrottung eines noch nicht

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Betriebe bzw. Betriebsstätten im Sinne des Investitionszulagenrechts liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur vor, wenn sie aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen (z.B. Senatsurteile vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37, und vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, jeweils m.w.N.).

    Ein Wirtschaftsgut gehört daher nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte i.S. des § 2 Satz 1 InvZulG 1991, wenn der Betrieb vor Ablauf der Dreijahresfrist in das Abwicklungsstadium eintritt oder der Investor den Betrieb vor Ablauf der Frist stilllegt (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, und in BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).

    Denn schon die Unterbrechung der Zugehörigkeit zu dem Anlagevermögen eines werbenden Betriebs ist nach der Rechtsprechung zulagenschädlich (Senatsurteil in BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).

  • BFH, 19.09.2001 - III R 84/97

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Betriebe bzw. Betriebsstätten im Sinne des Investitionszulagenrechts liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur vor, wenn sie aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen (z.B. Senatsurteile vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37, und vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, jeweils m.w.N.).

    Die Gründe für den wirtschaftlichen Verbrauch dürfen aber nicht darauf zurückzuführen sein, dass der Investor aus betriebswirtschaftlichen Gründen seinen Betrieb einstellt oder umstellt (Senatsurteile in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, und in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

  • BFH, 09.12.1999 - III R 49/97

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Wirtschaftsguts

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Kein wirtschaftlicher Verbrauch liegt vor, wenn die Wirtschaftsgüter für Dritte noch einen Wert haben (Senatsurteile vom 29. April 1999 III R 27/95, BFHE 188, 483, BStBl II 1999, 567, und vom 9. Dezember 1999 III R 49/97, BFHE 190, 559, BStBl II 2000, 434, jeweils m.w.N.).

    Denn nach der Rechtsprechung ist bei einem Erlös von mehr als 10 % der ursprünglichen Anschaffungskosten davon auszugehen, dass die Wirtschaftsgüter noch einen wirtschaftlichen Wert besitzen (Senatsurteil in BFHE 190, 559, BStBl II 2000, 434).

  • BFH, 07.03.2002 - III R 41/98

    InvZulG : Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Denn maßgebend für die Förderung ist nicht allein die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter, sondern vor allem deren längerfristiger Einsatz in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. Senatsurteil vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582, m.w.N.).

    Dem Zweck der Investitionszulage entsprechend, die Wirtschaftstätigkeit durch den Einsatz der mit der Zulage geförderten Wirtschaftsgüter zu stärken, muss das Wirtschaftsgut während des Dreijahreszeitraums in dem Betrieb (der Betriebsstätte) tatsächlich eingesetzt werden oder zumindest einsetzbar sein (Senatsurteil in BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582).

  • BFH, 21.03.2002 - III R 42/00

    Pflegegeld und Pflegepauschbetrag müssen sich nicht ausschließen

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Nach Beweislastregeln darf nur entschieden werden, wenn der Sachverhalt nach Ausschöpfung aller zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten nicht aufgeklärt werden kann (Senatsurteil vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994).
  • BFH, 29.04.1999 - III R 27/95

    Investitionszulage für Milchkühe

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Kein wirtschaftlicher Verbrauch liegt vor, wenn die Wirtschaftsgüter für Dritte noch einen Wert haben (Senatsurteile vom 29. April 1999 III R 27/95, BFHE 188, 483, BStBl II 1999, 567, und vom 9. Dezember 1999 III R 49/97, BFHE 190, 559, BStBl II 2000, 434, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 43/04

    InvZul

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Deshalb entfällt der Anspruch auf Investitionszulage auch dann, wenn das Wirtschaftsgut vorübergehend in das Umlaufvermögen überführt wird (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 43/04, BFH/NV 2006, 1350, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00

    Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Einstellung der

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1389 abgedruckt.
  • BFH, 21.12.2004 - I B 128/04

    GmbH: Haftung des Liquidators

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
    Nach Beweislastregeln darf nur entschieden werden, wenn der Sachverhalt nach Ausschöpfung aller zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten nicht aufgeklärt werden kann (Senatsurteil vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994).
  • BFH, 18.12.2013 - III R 56/12

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei Untergang

    a) aa) In betriebsbezogener Hinsicht ist eine Förderfähigkeit nur bei einem aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden Betrieb bzw. einer entsprechenden Betriebsstätte gegeben (Senatsurteile vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312; vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582, und vom 31. August 2006 III R 26/04, BFH/NV 2007, 103).

    Entsprechend finden die vom Senat zu früheren Fassungen des InvZulG aufgestellten Rechtsgrundsätze zum zulagenunschädlichen Übergang des zulagenbegünstigten Wirtschaftsguts in das Anlagevermögen eines anderen Betriebs oder einer anderen Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. etwa Senatsurteil in BFH/NV 2007, 103, zum InvZulG 1991) auf § 2 InvZulG 2007 keine Anwendung.

  • BFH, 14.11.2013 - III R 17/12

    Rückforderung von Investitionszulage nach Produktionsverlagerung

    Entsprechendes gilt, wenn ein Wirtschaftsgut wegen technischer Abnutzung oder wirtschaftlichen Verbrauchs nicht mehr genutzt werden kann (Senatsurteil vom 31. August 2006 III R 26/04, BFH/NV 2007, 103).

    Auch muss es sich um einen aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden Betrieb handeln (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 103, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 13 K 1853/06

    Investitionszulagenschädlichkeit der kapazitätsbedingten Abmeldung des

    Betriebswirtschaftliche Gründe, insbesondere Gründe der Rentabilität, rechtfertigen keine Ausnahme (BFH-Urteil vom 31. August 2006 III R 26/04, BFH/NV 2007, 103 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - 13 V 13119/08

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Investitionszulage für Windkraftanlage bei

    Wird ein bewegliches Wirtschaftsgut innerhalb der Bindefristen veräußert, ist dies unschädlich, soweit der Erwerber die Bindungsvoraussetzungen erfüllt (BFH, Urteil vom 31. August 2006 III R 26/04, BFH/NV 2007, 103 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - 13 K 13054/08

    Investitionszulage - Überprüfbarkeit der Eingruppierung von Mischbetrieben in

    Wird ein bewegliches Wirtschaftsgut innerhalb der Bindefristen veräußert, ist dies unschädlich, soweit der Erwerber die Bindungsvoraussetzungen erfüllt (BFH-Urteil vom 31. August 2006 III R 26/04, BFH/NV 2007, 103 m. w. N.).
  • OLG Jena, 11.06.2010 - 1 Ss 338/09

    Einstellung eines Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO bzgl. eines

    Investitionszulageschädlich ist aber die Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Umlaufvermögen, wenn der Anspruchsberechtigte das begünstigte Wirtschaftsgut nicht mehr in seinem Anlagevermögen nutzt, es zum Verkauf herrichtet und ausstellt, es allgemein anbietet oder einen Dritten mit der Veräußerung beauftragt (BFH, Urteil vom 31.08.2006, Az.: III R 26/04, bei [...]; FK-InsO/Boochs, a.a.O.), es sei denn, dass der Anspruchsberechtigte ein begünstigte Wirtschaftsgut an einen anderen Steuerpflichtigen veräußert, bei dem es ebenfalls Anlagevermögen eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet wird und sich der Übergang von einem Anlagevermögen in ein anderes nahtlos vollzieht (BFH, a.a.O.; FK-InsO/Boochs, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.10.2006 - II B 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19933
BFH, 09.10.2006 - II B 4/06 (https://dejure.org/2006,19933)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2006 - II B 4/06 (https://dejure.org/2006,19933)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - II B 4/06 (https://dejure.org/2006,19933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.07.2006 - II R 81/05

    Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus - Umfang der

    Auszug aus BFH, 09.10.2006 - II B 4/06
    Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 19. Juli 2006 II R 81/05 (BFH/NV 2006, 1992) entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer freizustellen.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1644/05

    Grundsteuergesetz 1973

    Auszug aus BFH, 09.10.2006 - II B 4/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat die in der Beschwerdebegründung angeführte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1644/05) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer für selbst genutzes Grundvermögen nicht zur Entscheidung angenommen und das Verfahren durch Beschluss vom 21. Juni 2006 erledigt.
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