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   BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06   

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https://dejure.org/2007,6155
BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06 (https://dejure.org/2007,6155)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2007 - VIII B 60/06 (https://dejure.org/2007,6155)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2007 - VIII B 60/06 (https://dejure.org/2007,6155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; AO § 90 Abs. 2; ; ZPO § 363; ; ZPO § 364

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Zeugenvernehmung, Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Beschaffung von Beweismitteln bei Auslandssachverhalten; Vernehmung von Auslandszeugen; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Anforderungen an eine Divergenzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen für eine schlüssige Rüge wegen einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichtvernehmung eines beantragten Auslandszeugen; Beweisbeschaffung bei Vorgängen außerhalb des Geltungsbereichs der Abgabenordnung (AO); Anforderungen an die Darlegung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1341
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    Gleiches gilt hinsichtlich der von der Klägerin behaupteten unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Dazu reicht indes nicht eine allenfalls bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Für eine schlüssige Divergenzrüge ist insbesondere auch auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    Ebenso sind Ausführungen dazu, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden sei oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei, entbehrlich, wenn sich die Rüge aus dem Urteil selbst ergibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, m.w.N.).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2004 XI B 215/02, juris, die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- mit Beschluss vom 26. September 2005 2 BvR 2465/04 nicht zur Entscheidung angenommen; vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; in BFH/NV 2006, 2297) ist für eine schlüssige Rüge, mit der die Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichtvernehmung eines beantragten Auslandszeugen nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend gemacht wird, indes darzulegen, dass die Klägerin ihren abgaberechtlichen Mitwirkungspflichten genügt hat.

    d) Soweit die Klägerin rügt, das FG hätte die Vernehmung des Zeugen X in Österreich durchführen lassen müssen (vgl. §§ 363, 364 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO) und meint, die ablehnende Ermessensentscheidung des FG sei rechtsfehlerhaft, verkennt die Klägerin, dass das FG mehrere Gesichtspunkte zur Begründung herangezogen hat, nämlich insbesondere den komplexen Sachverhalt und die ungewisse Aussagegenehmigung für den Zeugen, ebenso aber auch die Notwendigkeit einer vom erkennenden Gericht selbst durchzuführenden unmittelbaren Beweisaufnahme (vgl. dazu auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 463, m.w.N.; vom 6. Oktober 2004 XI B 215/02, juris; in BFH/NV 2006, 2297, unter II.3.d aa der Gründe).

  • BFH, 06.10.2004 - XI B 215/02

    Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    b) Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2004 XI B 215/02, juris, die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- mit Beschluss vom 26. September 2005 2 BvR 2465/04 nicht zur Entscheidung angenommen; vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; in BFH/NV 2006, 2297) ist für eine schlüssige Rüge, mit der die Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichtvernehmung eines beantragten Auslandszeugen nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend gemacht wird, indes darzulegen, dass die Klägerin ihren abgaberechtlichen Mitwirkungspflichten genügt hat.

    d) Soweit die Klägerin rügt, das FG hätte die Vernehmung des Zeugen X in Österreich durchführen lassen müssen (vgl. §§ 363, 364 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO) und meint, die ablehnende Ermessensentscheidung des FG sei rechtsfehlerhaft, verkennt die Klägerin, dass das FG mehrere Gesichtspunkte zur Begründung herangezogen hat, nämlich insbesondere den komplexen Sachverhalt und die ungewisse Aussagegenehmigung für den Zeugen, ebenso aber auch die Notwendigkeit einer vom erkennenden Gericht selbst durchzuführenden unmittelbaren Beweisaufnahme (vgl. dazu auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 463, m.w.N.; vom 6. Oktober 2004 XI B 215/02, juris; in BFH/NV 2006, 2297, unter II.3.d aa der Gründe).

  • BFH, 25.04.2006 - X B 38/05

    NZB: ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG scheidet aus, wenn --wie im Streitfall-- dem FG nicht die entsprechende Absicht angezeigt worden ist (BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444).

    Eine derartige Hinweispflicht besteht regelmäßig nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte wie im Streitfall in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1444, dort auch zur Abgrenzung zu einem Ausnahmefall, der dem BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627 zugrundelag; zu den gesteigerten Mitwirkungspflichten bei vertretenen Parteien vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).

  • BFH, 12.10.2000 - VIII B 141/99

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    b) Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2004 XI B 215/02, juris, die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- mit Beschluss vom 26. September 2005 2 BvR 2465/04 nicht zur Entscheidung angenommen; vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; in BFH/NV 2006, 2297) ist für eine schlüssige Rüge, mit der die Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichtvernehmung eines beantragten Auslandszeugen nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend gemacht wird, indes darzulegen, dass die Klägerin ihren abgaberechtlichen Mitwirkungspflichten genügt hat.

    d) Soweit die Klägerin rügt, das FG hätte die Vernehmung des Zeugen X in Österreich durchführen lassen müssen (vgl. §§ 363, 364 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO) und meint, die ablehnende Ermessensentscheidung des FG sei rechtsfehlerhaft, verkennt die Klägerin, dass das FG mehrere Gesichtspunkte zur Begründung herangezogen hat, nämlich insbesondere den komplexen Sachverhalt und die ungewisse Aussagegenehmigung für den Zeugen, ebenso aber auch die Notwendigkeit einer vom erkennenden Gericht selbst durchzuführenden unmittelbaren Beweisaufnahme (vgl. dazu auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 463, m.w.N.; vom 6. Oktober 2004 XI B 215/02, juris; in BFH/NV 2006, 2297, unter II.3.d aa der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98

    Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    b) Das von der Klägerin als vermeintliche Divergenzentscheidung herangezogene Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Juni 2003 11 K 188/98 (juris) bezieht sich hinsichtlich der steuerrechtlichen Anforderungen für die Anerkennung eines Treuhandverhältnisses in gleicher Weise auf die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung wie das FG im angefochtenen Urteil (S. 16 und 17 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    Eine derartige Hinweispflicht besteht regelmäßig nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte wie im Streitfall in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1444, dort auch zur Abgrenzung zu einem Ausnahmefall, der dem BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627 zugrundelag; zu den gesteigerten Mitwirkungspflichten bei vertretenen Parteien vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2002 - I B 32/02

    Ausländische Zeugen, unterlassene Vernehmung

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
    Eine derartige Hinweispflicht besteht regelmäßig nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte wie im Streitfall in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1444, dort auch zur Abgrenzung zu einem Ausnahmefall, der dem BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627 zugrundelag; zu den gesteigerten Mitwirkungspflichten bei vertretenen Parteien vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2016 - VI B 50/16

    Umfang der Sachaufklärung durch das FG

    Für die Beschwerdebegründung erfordert dies, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinen abgaberechtlichen Mitwirkungspflichten genügt zu haben (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341).
  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Die von den Klägern gerügte Unterlassung der Ladung der im Ausland ansässigen Zeugin A geht bereits deshalb fehl, weil nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zu stellen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341, sowie BFH-Beschluss vom 6. Februar 2007 X B 136/06, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2008 - VIII B 92/07

    Verfahrensmängel - Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und

    Ferner ist grundsätzlich darzutun, weshalb das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG)-- i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341; vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521).
  • BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22

    Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern

    Hat das FG --wie im Streitfall-- selbst im Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise abgesehen hat, genügt hierfür bereits die --erfolgte-- schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.04.2007 - VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341, unter 2. [Rz 7]; vom 14.08.2000 - VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147, unter 1. [Rz 4], m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2008 - I B 20/08

    Rechtsfortbildungsentscheidung nur bei Klärungsbedarf

    Eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Abweichung setzt u.a. voraus, dass dargelegt wird, dass das FG in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, im Urteil des FG dieselbe Rechtsfrage wie in der Divergenzentscheidung entschieden wurde und die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341; vom 4. Dezember 2007 VIII B 42/07, BFH/NV 2008, 802).
  • BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Keine Bindung des FG an Freispruch im

    a) Die ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels verlangt, dass diejenigen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- genau und schlüssig bezeichnet werden, aus denen sich ergeben soll, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt und das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden, ggf. unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf ihm beruhen kann (BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341).
  • BFH, 18.12.2010 - V B 78/09

    Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Verwertung von Ergebnissen einer

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern ist vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zu stellen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341, sowie vom 6. Februar 2007 X B 136/06, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2008 - VIII B 106/07

    Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch Stellung von im Ausland ansässigen Zeugen

    Denn nach § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) haben Beteiligte Beweismittel, die sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO beziehen, selbst zu beschaffen, mithin im Ausland ansässige Zeugen in die Sitzung zu stellen, sofern es sich --wie hier-- um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341, m.w.N.).
  • BFH, 23.12.2009 - II B 121/09

    Keine Verwirkung von Steueransprüchen wegen Rechtsprechungsänderung

    Nach ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341) ist für eine schlüssige Rüge, mit der die Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichtvernehmung eines beantragten Auslandszeugen nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend gemacht wird, darzulegen, dass die Klägerin ihren abgaberechtlichen Mitwirkungspflichten genügt hat.
  • BFH, 11.06.2008 - I B 15/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung eines Verfahrensmangels

    Die ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels verlangt, dass diejenigen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- genau und schlüssig bezeichnet werden, aus denen sich ergeben soll, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt und das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden, ggf. unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf ihm beruhen kann (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 29/08

    Darlegungsanforderungen zur grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 05.08.2008 - I B 76/08

    Darlegungsvoraussetzung bei Verfahrensfehlern - keine Gehörsverletzung bei

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 3 K 5/07

    § 68 FGO a.F.: Klage wegen Vorauszahlungsbescheid bei Ergehen des

  • FG München, 06.12.2012 - 5 K 4097/09

    Verdeckte Einlage bei Abtretung nicht werthaltiger Forderung Bindungswirkung der

  • FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 54/05

    Finanzgerichtsordnung: Kostenlast trotz Klageerfolg

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