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   BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,11442
BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05 (1) (https://dejure.org/2007,11442)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - IX R 41/05 (1) (https://dejure.org/2007,11442)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - IX R 41/05 (1) (https://dejure.org/2007,11442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 10 Abs. 3; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 62a; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist für das Finanzamt bei Organisationsverschulden; Besetzung des Senats bei Entscheidung über die Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstäbe für die gerichtliche Beurteilung der Schuldhaftigkeit der Versäumung einer gesetzlichen Frist durch eine Behörde; Wiedereinsetzung in eine Rechtsmittelfrist im finanzgerichtlichen Verfahren; Senatsbesetzung für die Entscheidung über die Revision; Berechnung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1508
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie von der Rechtsprechung für das Wiedereinsetzungsgesuch eines Steuerpflichtigen entwickelt worden sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 1. Oktober 1981 IV R 100/80, BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, m.w.N.).

    Die einfache Zuleitung oder kommentarlose Übergabe des jeweiligen Schriftstücks an die amtsinterne Postausgangsstelle reichen hierfür ebenso wenig aus wie ein bloßer Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an diese Postausgangsstelle weiterleitet, weil dadurch noch nicht ausreichend sichergestellt ist, dass das Schriftstück auch tatsächlich unmittelbar zur Weiterbeförderung an die Post gelangt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 73, m.w.N.).

  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Danach kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer --anders als im Streitfall, in dem lediglich die Tatsache der Übergabe an die Poststelle glaubhaft gemacht wurde-- ein konkretes Absendedatum behauptet und glaubhaft macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1995 2 BvR 1950/94; Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2545; BFHUrteil vom 17. Dezember 2003 XI R 28/03, BFH/NV 2004, 1106).
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie von der Rechtsprechung für das Wiedereinsetzungsgesuch eines Steuerpflichtigen entwickelt worden sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 1. Oktober 1981 IV R 100/80, BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 28/03

    Nachweis des fristgerechten Schriftsatzeingangs beim FG

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Danach kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer --anders als im Streitfall, in dem lediglich die Tatsache der Übergabe an die Poststelle glaubhaft gemacht wurde-- ein konkretes Absendedatum behauptet und glaubhaft macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1995 2 BvR 1950/94; Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2545; BFHUrteil vom 17. Dezember 2003 XI R 28/03, BFH/NV 2004, 1106).
  • FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04

    Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Korrekturbefugnis; Nachträgliches

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Das Finanzgericht (FG) hat der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 480 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
  • BFH, 06.11.1997 - VII R 113/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Dabei muss die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung, d.h. der tatsächlichen Übergabe des Schriftstücks an die Post durch Jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1997 VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70, und vom 6. November 1997 VII 113/97, BFH/NV 1998, 709, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 64/99

    Verfahrensabgabe

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Der Senat entscheidet über die Revision durch Beschluss in der Besetzung mit fünf Richtern; § 10 Abs. 3 FGO steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2002 XI R 64/99, BFH/NV 2003, 183; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 10 Rz 2, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Dabei muss die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung, d.h. der tatsächlichen Übergabe des Schriftstücks an die Post durch Jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1997 VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70, und vom 6. November 1997 VII 113/97, BFH/NV 1998, 709, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2002 - IX B 179/01

    NZB; Anscheinsbeweis, fehlender Abgangsvermerk der FA-Poststelle

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
    Liegt ein solcher Vermerk vor, ist der Finanzbehörde die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises für die ordnungsgemäße Absendung von die Festsetzungsfrist wahrenden Steuerbescheiden zuzubilligen; anderenfalls muss das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138, m.w.N.); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

  • BFH, 14.02.1978 - VII R 91/77

    Revision - Zulässigkeit - Mündliche Verhandlung - Richterbesetzung

  • BFH, 08.02.2022 - I R 8/21

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Behörde

    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2007 - IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 22.05.2018 - XI R 22/17, BFH/NV 2018, 961).

    Damit ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet (BFH-Beschlüsse vom 07.12.1982 - VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; in BFH/NV 2007, 1508; in BFH/NV 2018, 961).

    Dabei muss die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung, d.h. der tatsächlichen Übergabe des Schriftstücks an die Post, durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 26.08.1997 - VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70; vom 06.11.1997 - VII R 113/97, BFH/NV 1998, 709, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1508).

    Liegt ein solcher Vermerk vor, ist der Finanzbehörde die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises für die ordnungsgemäße Absendung von die Festsetzungsfrist wahrenden Steuerbescheiden zuzubilligen; anderenfalls muss das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Liegt ein solcher Vermerk nicht vor, muss das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH, Beschl. v. 19.08.2002 - IX B 179/01 -, BFH/NV 2003, 138 - zitiert nach juris); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (vgl. BFH, Urt. v. 28.09.2000 - III R 43/97 -, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; v. 16.01.2007 - IX R 41/05 -, BFH/NV 2007, 1508 - jeweils zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen BFH, Beschl. v. 03.07.2009 - IX B 18/09 -, juris; Beschl. v. 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH) -, BFH/NV 2011, 1717 - zitiert nach juris; vgl. auch zu § 41 Abs. 2 VwVfG und der Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Postaufgabevermerks auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 41 Rn. 43; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.10.2011 - 2 L 101/09 -, juris, Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.09.2014 - 3 A 722/12 -, juris: "... durch den zuständigen Behördenmitarbeiter zu dokumentierenden Zeitpunkt der Aufgabe zur Post ..."; vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 19.03.3012 - 23 K 5262 -, juris, Rn. 23; zu § 37 Abs. 2 SGB X VG Trier, Urt. v. 14.04.2011 - 2 K 1082/10.TR -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 07.03.3001 - 19 A 4216/99 -, NVwZ 2001, 1171 - zitiert nach juris).
  • BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen

    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407; vom 14. Mai 2013 IV R 24/10, BFH/NV 2013, 1251).

    Die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung des jeweiligen Schriftstücks muss durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, und in BFH/NV 2007, 1508).

  • BFH, 25.11.2008 - III R 78/06

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist mangels

    Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).

  • BFH, 24.05.2023 - XI R 34/21

    Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung

    b) Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2007 - IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, Rz 10, m.w.N.; vom 25.11.2008 - III R 78/06, BFH/NV 2009, 407; vom 24.03.2011 - VII R 48/10, Rz 8); das bedeutet auch, dass das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten dem eigenen Verschulden des FA gleichsteht (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.1992 - VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6, Rz 15, m.w.N.; vom 06.11.2012 - VIII R 40/10, Rz 7).
  • BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10

    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender

    Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1508, und in BFH/NV 2009, 407).

  • BFH, 20.08.2012 - I R 9/12

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den

    Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809; vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).

  • BFH, 21.08.2009 - II B 184/08

    Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei der Fristversäumung durch eine Finanzbehörde

    Bei der Beurteilung, ob sich eine Finanzbehörde die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407, jeweils m.w.N.).

    Die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung des jeweiligen Schriftstücks muss durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, und in BFH/NV 2007, 1508).

  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Liegt ein solcher Vermerk --wie im Streitfall-- nicht vor, muss das Finanzgericht (FG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138, m.w.N.); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (BFH-Entscheidungen vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 40/10

    Wiedereinsetzungsantrag des Finanzamts - Verspäteter Antrag auf mündliche

    b) Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407); d.h., das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden des FA gleich (BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2011 - VI R 69/10

    Keine Wiedereinsetzung für FA, wenn die OFD eine Revisionsbegründung schuldhaft

  • BFH, 03.07.2009 - IX B 18/09

    Postausgangskontrolle beim Finanzamt - Beweiswürdigung beim Fehlen eines

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