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   BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06   

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https://dejure.org/2007,5411
BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06 (https://dejure.org/2007,5411)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2007 - XI B 58/06 (https://dejure.org/2007,5411)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2007 - XI B 58/06 (https://dejure.org/2007,5411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 155; ZPO § 227 Abs. 1
    Terminsverlegung; Erkrankung des Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund für eine Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung rechtlichen Gehörs infolge der Entscheidung eines Gerichts entgegen begründeter Terminverlegung; Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund für eine Terminänderung; Ablehnung einer Terminveränderung bei Absicht der Prozessverschleppung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1672
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).

    In der Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten ist regelmäßig ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung zu erblicken (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Rz 4).

  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    c) Zwar ist die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten regelmäßig kein erheblicher Grund für eine Terminsänderung, wenn die Prozessvollmacht einer Sozietät erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2006 - X B 162/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Anders als beispielsweise in den BFH-Beschlüssen vom 10. April 2006 X B 162/05 (BFH/NV 2006, 1332) und vom 7. August 2006 VIII B 89/05 (juris) war das FG nicht allein auf das Antragsschreiben sowie das Attest zur Beurteilung angewiesen.
  • BFH, 03.11.2003 - III B 55/03

    Terminsverlegung; Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Hierfür sind im Streitfall aber, anders als beispielsweise in dem BFH-Beschluss vom 3. November 2003 III B 55/03 (BFH/NV 2004, 506) keine Anhaltspunkte ersichtlich.
  • BFH, 23.11.2001 - V B 224/00

    Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Es bestand deshalb kein hinreichender Grund, das Urteil bereits vor dem Eingang des angekündigten Attests zu verkünden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2000 5 B 27.00, juris).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 36/04

    Verletzung des Rechts auf Gehör wegen Verweigerung einer Terminverlegung

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Erforderlich ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 36/04, juris).
  • BFH, 07.08.2006 - VIII B 89/05

    Versagung einer Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Anders als beispielsweise in den BFH-Beschlüssen vom 10. April 2006 X B 162/05 (BFH/NV 2006, 1332) und vom 7. August 2006 VIII B 89/05 (juris) war das FG nicht allein auf das Antragsschreiben sowie das Attest zur Beurteilung angewiesen.
  • BFH, 26.04.2005 - VIII B 14/02

    NZB: Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Ob im Einzelfall eine Terminsverlegung gerechtfertigt ist, muss das FG anhand der ihm bekannten Umstände beurteilen (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 VIII B 14/02, BFH/NV 2005, 1821).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Ausnahmsweise kann die Änderung eines Termins gleichwohl abgelehnt werden, wenn die Absicht einer Prozessverschleppung offensichtlich ist oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1994 XI R 105/92, BFH/NV 1995, 46, und vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180).
  • BFH, 10.08.1990 - III R 31/86

    Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins "aus erheblichen Gründen" -

    Auszug aus BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
    Entscheidend ist unter diesen Umständen die von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie ausgestellte Bestätigung, dass eine näher bezeichnete Krankheit am Tag der Sitzung vorgelegen hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. August 1990 III R 31/86, BFH/NV 1991, 464).
  • BFH, 29.06.1992 - V B 9/91

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Gerichts zur Verlegung des Termins der

  • BFH, 26.11.1993 - I B 63/93

    Erhebliche Gründe für eine Verlegung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 105/92
  • BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 12 ZB 19.1222

    Zulässigerklärung einer Kündigung während der Elternzeit

    Deshalb müssen, wenn der Antrag auf Terminsverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet wird, dem Gericht regelmäßig nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit gemacht und diese etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH, B.v. 10.4.2007 -XI B 58/06 - BeckRS 2007, 25011907).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 64/11

    Aufhebung eines Termins bei gegenwärtiger zahnärztlicher Notfallbehandlung des

    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall eine Verlegung des Termins gerechtfertigt ist, muss das FG anhand der ihm bekannten Umstände beurteilen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. April 2005 VIII B 14/02, BFH/NV 2005, 1821; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1672, jeweils m.w.N.).

    Dies erfordert im Falle einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung regelmäßig die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1672, m.w.N.).

    c) Ausnahmsweise kann die Änderung eines Termins gleichwohl abgelehnt werden, wenn die Absicht einer Prozessverschleppung offensichtlich ist oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180; vom 4. Mai 1994 XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46; vom 4. Mai 1994 XI R 105/92, BFH/NV 1995, 46; in BFH/NV 2007, 1672, jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls --und das ist im Streitfall entscheidend-- bestand kein hinreichender Grund, das Urteil bereits am Sitzungstag um 10:40 Uhr --vor dem Eingang des angekündigten Attests-- gemäß § 104 Abs. 1 FGO zu verkünden (vgl. auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 520, unter II.2.c; in BFH/NV 2007, 1672, unter II.2.b, m.w.N.).

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    aa) Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Verhinderung eines Prozessvertreters nicht als erheblicher Grund i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO anzusehen, wenn die Prozessvollmacht einer Sozietät erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672; vom 14. Oktober 2013 III B 58/13, BFH/NV 2014, 356).

    Letzteres zu beurteilen hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab, wobei der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten ebenso zu berücksichtigen sind wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240; in BFH/NV 2007, 1672).

  • BFH, 27.06.2012 - XI B 129/11

    Bei Zweifeln am Vorliegen erheblicher Verlegungsgründe muss das Gericht

    Jedenfalls --und das ist im Streitfall entscheidend-- bestand angesichts der nicht eindeutig geklärten Sachlage kein hinreichender Grund, das Urteil bereits am Sitzungstag um 12:25 Uhr gemäß § 104 Abs. 1 FGO zu verkünden (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, unter II.2.c; vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672, unter II.2.b, m.w.N.; vom 6. Dezember 2011 XI B 64/11, BFH/NV 2012, 747).
  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 12/17

    Besetzung eines hälftigen orthopädischen Vertragsarztsitzes

    Das Gesuch entspreche schon nicht den Anforderungen, die sich etwa aus BFH vom 10.4.2007, Az. XI B 58/06 ergeben würde und berücksichtige auch im Übrigen nicht die Rechtslage.

    Der Beklagte hat in seinem Schreiben vom 22.6.2016 zutreffend auf die nach der Rechtsprechung etwa des BFH (10.4.2007, Az. XI B 58/06) bestehenden Anforderungen an einen kurzfristigen Terminsverlegungsantrag hingewiesen, die gleichermaßen auch in der Sozialgerichtsbarkeit gelten (etwa BSG, Beschluss vom 27.5.2014, Az. B 4 AS 459/13 B).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Jedoch können bei kurzfristigen Erkrankungen, jedenfalls bei anwaltlicher Vertretung (BSG, B.v. 12.5.2017 - B 8 SO 69/16 B - juris Rn. 10), ggf. strenge(re) Anforderungen gestellt werden, wie die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. stRspr BFH, B.v. 10.4.2007 - XI B 58/06 - juris Rn. 11; B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4; B.v. 21.01.2004 - V B 25, 26/03 - juris Rn. 26; BSG, B.v. 27.5.2014 - B 4 AS 459/13 B - juris Rn. 5; B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 5.6.2012 - 17 E 196/12 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Wird eine Terminverlegung erst kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung beantragt, so muss dieser Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ihn ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann (BSG, B.v. 13.8.2015 a.a.O.; BVerwG, B.v. 20.4.2017 a.a.O. Rn. 9; OVG NW, B.v. 13.4.2021 - 6 A 2041/18 - juris Rn. 12 ff.), d.h. regelmäßig ein ärztliches Attest beigebracht werden (vgl. BFH, B.v. 5.5.2020 - III B 158/19 - juris Rn. 8; B.v. 10.4.2007 - XI B 58/06 - DStRE 2007, 1411 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 12 ZB 19.1222 - juris Rn. 29 f.).

    Erkrankungen, die Gegenstand eines derart kurzfristigen Verlegungsantrags sind, sind regelmäßig, auch von einem Bevollmächtigten, mit einem ärztlichen Attest zu belegen (vgl. BFH, B.v. 7.4.2004 - I B 111/03 - juris Rn. 17; B.v. 10.4.2007 a.a.O. Rn. 11; B.v. 10.4.2015 - III B 42/14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 14.9.2020 a.a.O. Rn. 5; B.v. 5.11.2019 a.a.O. Rn. 29 f.; OVG NW, B.v. 11.8.2016 - 13 A 98/16 - juris Rn. 18 ff.).

  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über

    Zwar muss das FG bei seiner Entscheidung über diesen Antrag auch anderweitige Erkenntnisse, die es z.B. im Rahmen eines Telefonats mit dem Beteiligten gewonnen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672) berücksichtigen.
  • SG Nürnberg, 25.01.2017 - S 1 KA 4/16

    Zur Berücksichtigung einer nicht fristgerechten Bewerbung um einen hälftigen

    Er hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 10.04.2007 - XI B 58/06; BFH in NV 2007 1672; BFH vom 18.12.2009 III B 118/08) dem Terminverlegungsgesuch zu Recht nicht entsprochen.
  • BFH, 18.12.2009 - III B 118/08

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen

    Da der Verlegungsantrag kurzfristig --zwei Tage vor dem Verhandlungstermin abends gegen 18:00 Uhr-- beim FG einging, hätten die Angaben jedoch ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht werden müssen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 406; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2008 - XI B 42/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verletzung rechtlichen Gehörs bei

  • BFH, 25.03.2009 - VIII B 204/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Vertagung - objektiv willkürliche Entscheidung

  • BFH, 13.02.2008 - I B 163/07

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines wiederholten Antrags auf

  • BFH, 26.10.2012 - III S 37/10

    Krankheitsbedingte Terminsverlegung

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11

    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der

  • FG München, 26.04.2010 - 14 K 1808/08

    Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2023 - 13 A 10956/22

    Anwaltliche Vertretung; Beteiligtenbegriff; Darlegungsanforderungen; erheblicher

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 K 1770/07

    Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheids

  • FG München, 04.07.2011 - 14 K 23/09

    Steuerpflicht von Lieferungen aus Italien

  • FG München, 26.04.2010 - 14 K 3220/07

    Erlass von Säumniszuschlägen - Terminverlegung wegen Erkrankung

  • VG München, 05.02.2009 - M 15 K 07.2394

    Anforderungen an einen Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"; keine

  • VG Münster, 11.09.2013 - 3 K 2029/12

    - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft; - Terminsverlegung

  • VG Münster, 26.09.2011 - 3 K 14/10

    Indizien für das Vorliegen einer Prozessverschleppungsabsicht u.a. durch

  • VG München, 05.02.2009 - M 15 K 08.3458

    Anforderungen an einen Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"

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