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   BFH, 20.06.2007 - X B 116/06   

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https://dejure.org/2007,3241
BFH, 20.06.2007 - X B 116/06 (https://dejure.org/2007,3241)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2007 - X B 116/06 (https://dejure.org/2007,3241)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - X B 116/06 (https://dejure.org/2007,3241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Kein Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen nach vom Finanzamt zu vertretender überlanger Prüfungsdauer (zwei Jahre); schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz von Treu und Glauben und Möglichkeit einer Festsetzung von Nachforderungszinsen; Ausgleich des Zinsvorteils des Steuerpflichtigen bzw. des Zinsnachteils des Steuergläubigers aufgrund der verspätet bezahlten Steuerschuld; Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1705
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Im Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 (BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550) hat der BFH die Finanzbehörde für verpflichtet gehalten, Nachforderungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen.

    Daran fehlt es im Streitfall, da die Kläger weder einen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angegriffenen FG-Urteil noch aus der mutmaßlichen Divergenzentscheidung in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550 herausgearbeitet haben.

    Im Kern richtet sich die Beschwerdebegründung --nach Art einer Revisionsbegründung-- gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen FG-Entscheidung, insbesondere dagegen, dass das FG eine Vergleichbarkeit des im Streitfall zu beurteilenden Sachverhalts mit der besonderen Sachlage, wie sie dem BFH-Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1996, 550 zugrunde lag, verneint hat.

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Wegen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollten aus dem verspäteten Erlass des Steuerbescheids entstandene Liquiditätsvorteile abgeschöpft werden (vgl. BTDrucks 11/2157, S. 194).

    "Aus Gründen der Praktikabilität" sei am festen Zinssatz des geltenden Rechts festgehalten worden (BTDrucks 11/2157, S. 194).

    Dem hat sich der XI. Senat im Beschluss vom 2. Februar 2001 XI B 91/00 (BFH/NV 2001, 1003) mit dem Hinweis angeschlossen, es entspreche dem allgemein anerkannten Zweck des § 233a der Abgabenordnung (AO), den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen bzw. den Zinsnachteil des Steuergläubigers aufgrund der verspätet bezahlten Steuerschuld auszugleichen (BTDrucks 11/2157, S. 194).

  • BFH, 03.05.2000 - II B 124/99

    Nachforderungszinsen, § 233 a AO

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Vor diesem Hintergrund könne es nicht entscheidend sein, ob der --typisierend vom Gesetz unterstellte-- Zinsvorteil des Steuerpflichtigen auf einer verzögerten Einreichung der Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen oder einer verzögerten Bearbeitung durch das Finanzamt beruhe (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3. Mai 2000 II B 124/99, BFH/NV 2000, 1441).

    Im Beschluss in BFH/NV 2000, 1441 hat der BFH erneut klargestellt, dass der Grundsatz von Treu und Glauben der Festsetzung von Nachforderungszinsen in der Regel auch dann nicht entgegensteht, wenn dem Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung ein Fehler unterläuft.

  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Im Urteil vom 5. Juni 1996 X R 234/93 (BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503) hat der beschließende Senat des Weiteren ausgeführt, dass die Erhebung von Nachforderungszinsen nicht allein deswegen sachlich unbillig ist, weil die Finanzbehörde den Steuerbescheid 11 Monate nach Eingang der Steuererklärung erlassen hat und eine Erhöhung der Vorauszahlungen nach Ablauf des Veranlagungszeitraums wegen Nichterreichens der Mindestgrenze (vgl. § 37 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes) nicht möglich war.

    Diese typisierenden Grundaussagen des Gesetzgebers seien bereits bei der Auslegung der Vorschrift zu beachten und seien in gleicher Weise Maßstab für die Entscheidung der Frage, ob besondere Umstände vorlägen, die im Einzelfall die Erhebung der Nachforderungszinsen als sachlich unbillig erscheinen ließen (Senatsurteil in BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503, unter 3.b).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Mit Urteil vom 20. September 1995 X R 86/94 (BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53) hat der angerufene Senat erkannt, dass der Grundsatz von Treu und Glauben einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegensteht, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid 14 Monate nach Eingang der Steuererklärung erlässt und der Steuerpflichtige den Nachforderungsbetrag auf seinem Girokonto bereitgehalten hat.

    Im Übrigen hat sich die Rechtsprechung bereits wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO auseinandergesetzt und diese bejaht (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.b bb und ee; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746; vgl. ferner auch Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 1992 II 255/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 386; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 292150K 2, EFG 1993, 361).

  • BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00

    Verfassungsmäßigkeit von § 233 a AO

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Im Übrigen hat sich die Rechtsprechung bereits wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO auseinandergesetzt und diese bejaht (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.b bb und ee; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746; vgl. ferner auch Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 1992 II 255/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 386; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 292150K 2, EFG 1993, 361).
  • BFH, 02.02.2001 - XI B 91/00

    Nachzahlungszinsen bei verzögerter Veranlagung

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Dem hat sich der XI. Senat im Beschluss vom 2. Februar 2001 XI B 91/00 (BFH/NV 2001, 1003) mit dem Hinweis angeschlossen, es entspreche dem allgemein anerkannten Zweck des § 233a der Abgabenordnung (AO), den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen bzw. den Zinsnachteil des Steuergläubigers aufgrund der verspätet bezahlten Steuerschuld auszugleichen (BTDrucks 11/2157, S. 194).
  • BFH, 04.11.1996 - I B 67/96

    Geltendmachung und Durchsetzung von Zinsansprüchen unter Beachtung des

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    So hat er schon in seinem Urteil vom 8. September 1993 I R 30/93 (BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81) entschieden, dass der Grundsatz von Treu und Glauben einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegensteht, wenn der Veranlagungsbeamte die Bearbeitung der Steuererklärung schuldhaft verzögert (vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. November 1996 I B 67/96, BFH/NV 1997, 458).
  • BFH, 30.01.2006 - X B 116/05

    Divergenz; Verfahrensmangel; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- nicht zu berücksichtigen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 X B 116/05, BFH/NV 2006, 969).
  • FG Nürnberg, 21.01.1992 - II 255/91
    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
    Im Übrigen hat sich die Rechtsprechung bereits wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO auseinandergesetzt und diese bejaht (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.b bb und ee; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746; vgl. ferner auch Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 1992 II 255/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 386; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 292150K 2, EFG 1993, 361).
  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

  • BFH, 09.05.1996 - V R 118/92

    Bei Zweifeln, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, sind

  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

  • BFH, 06.02.1997 - V B 156/96

    GbR: Anfechtung eines Umsatzsteuerbescheids

  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist geboten, wenn das angefochtene FG-Urteil in seinen tragenden Gründen von einer Entscheidung des BFH oder eines anderen Gerichts abweicht (z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).

    Spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- nicht zu berücksichtigen (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1705).

  • BFH, 07.06.2018 - VI B 101/17

    Antrag auf schlichte Änderung von Steuerbescheiden gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Spätere Darlegungen sind daher --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, die hier nicht vorliegen-- nicht zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1621; vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2013 - 25 K 6604/12

    Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags nach einer Außenprüfung

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bereits wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO auseinander gesetzt und diese ausnahmslos bejaht, vgl. BFH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - X B 116/06 -.
  • BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe

    Nach Ablauf der nur einmal verlängerbaren (§ 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) Begründungsfrist können demnach insbesondere keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden; maßgeblich ist vielmehr --abgesehen von schlichten Erläuterungen bzw. die Zulässigkeitsfrage unberührt lassenden Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, und vom 11. Januar 2016 X B 153/14, BFH/NV 2016, 928).
  • FG Bremen, 28.04.2009 - 2 K 39/08

    Kein Erlass von Nachforderungszinsen wegen langer Bearbeitungsdauer der

    a) An der Vereinbarkeit der in § 233a AO geregelten beschränkten Vollverzinsung mit der Verfassung bestehen keine Zweifel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705 und 05.06.2003 - IX B 209/02, BFH/NV 2003, 1147 m. w. N.; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 233a AO Tz. 1; Koenig in Pahlke/Koenig, AO , § 233a Rn. 7).

    Denn mit der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern aus unterschiedlichen Gründen bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-Drucksache 11/2157, S. 194; st. Respr., vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591 und BFH-Beschluss vom 20.06.2007 X B 116/06.

    BFH/NV 2007, 1705 m. w. N.).

  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und/oder in der Literatur gegen die Rechtsprechung des BFH vorgebracht worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 1.; s.a. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 33).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen, spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 13.04.2011 - X B 186/10

    Hotelbetrieb als Liebhaberei - Gewinnerzielungsabsicht - Feststellung des

    Aus denselben Gründen --wie unter 1. dargestellt-- kommt die Zulassung der Revision auch nicht wegen des Erfordernisses einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) in Betracht (zur Qualifikation dieses Zulassungsgrundes als speziellen Tatbestand der "Grundsatzrevision" vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 38).
  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

    Spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- nicht zu berücksichtigen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).
  • BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05

    Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage -

    Hat der BFH bereits früher einmal über die Rechtsfrage entschieden, muss sich der Beschwerdeführer mit dieser Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert begründen, weshalb er gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu dieser Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).
  • BFH, 16.06.2010 - X B 214/09

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere -

  • BFH, 17.03.2009 - X B 225/08

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs - Keine

  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

  • BFH, 19.10.2007 - II B 107/06

    Vorliegen einer gemischten Schenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten des

  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7106/09

    Erlass von Aussetzungszinsen bei erfolglosem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung

  • BFH, 31.10.2013 - V B 67/12

    Zur grundsätzlichen Bedeutung von auslaufenden Rechts betreffenden Rechtsfragen

  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7105/09

    Erhebung von Aussetzungszinsen auch bei AdV gegen Sicherheitsleistung - Keine

  • FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) in Bezug

  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 07.09.2011 - X B 113/10

    Anforderungen an den Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei

  • BFH, 17.06.2010 - X B 218/09

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von

  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 16.09.2008 - X B 42/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzrüge - keine Rücklage nach § 6b EStG bei

  • FG München, 12.05.2009 - 13 K 3715/08

    Beschwer durch Verwaltungsakt - Auslegung von Anträgen und Verwaltungsakten -

  • BFH, 27.08.2009 - X B 74/09

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf

  • BFH, 07.11.2008 - X B 137/08

    Zustellung mehrerer Schriftstücke in einer Postsendung mit Postzustellungsurkunde

  • BFH, 16.11.2011 - V B 34/11

    Zweck des § 171 Abs. 14 AO

  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das

  • BFH, 23.07.2009 - X B 64/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 11.01.2016 - X B 153/14

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des

  • BFH, 10.12.2012 - X B 39/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • BFH, 23.02.2009 - II B 97/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist

  • BFH, 08.11.2011 - X B 94/11

    Keine Klärungsbedürftigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.2009 - 12 K 198/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Vitalogisten

  • BFH, 08.04.2008 - X B 230/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge eines Verfahrensfehlers, materiell-rechtliche

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