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   BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04   

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https://dejure.org/2007,9557
BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04 (https://dejure.org/2007,9557)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2007 - VI R 36/04 (https://dejure.org/2007,9557)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2007 - VI R 36/04 (https://dejure.org/2007,9557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 8 Abs. 3; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 38 Abs. 3; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rabatte - Der günstigste Preis am Markt ist der Vergleichspreis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer für Vorteile aus verbilligtem Wareneinkauf von Arbeitnehmern; Haftung des Arbeitgebers für die abzuführende Lohnsteuer und Einkommensteuer; Reichweite des Grundsatzes des direkten Abzugs der Lohnsteuer vom Arbeitslohn; ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen Dritter und geldwerter Vorteil bei Rabatten auf eine unverbindliche Preisempfehlung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen Dritter und geldwerter Vorteil bei Rabatten auf eine unverbindliche Preisempfehlung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 1, LStDV § 2 Abs 1 Nr 1
    Arbeitslohn; Dritter; Verbilligte Überlassung; Verbundene Unternehmen; Ware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1851
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.04.2006 - VI R 11/03

    Einräumung von Aktien-Optionsrechten durch die Konzernmutter beinhaltet nicht

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Ein Arbeitgeber muss zwar den von einem Dritten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis geleisteten Arbeitslohn selbst dem Lohnsteuerabzug unterwerfen, wenn der Dritte in die Zahlung nur als Leistungsmittler des Arbeitgebers eingeschaltet ist und der Arbeitgeber selbst der den Arbeitslohn Zahlende bleibt (vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2006 VI R 11/03, BFHE 212, 568, BStBl II 2006, 668; vom 7. November 2006 VI R 81/02, BFH/NV 2007, 426).

    Denn ungeachtet der Frage, ob solche Rabattgewähr üblicherweise gezahlter Arbeitslohn i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG darstellen könnte, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass derartige Drittlöhne dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur insoweit unterliegen, als der Arbeitgeber über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird, etwa indem er in den Zahlungsvorgang eingeschaltet oder durch seine Arbeitnehmer über derartige Zuflüsse unterrichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323; in BFHE 212, 568, BStBl II 2006, 668; vom 10. Mai 2006 IX R 82/98, BStBl II 2006, 669, mit Hinweis auf die ab 2004 geltende neue Rechtslage, jeweils m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 766/00

    Wertung von Sachbezügen als geldwerter Vorteil; Leistungen durch Dritte als

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1287 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 27. Mai 2004 11 K 766/00 und die Einspruchsentscheidung des Revisionsbeklagten vom 27. November 2000 aufzuheben und die durch Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 27. April 1999 nachgeforderten Beträge in Höhe von ... DM Lohnsteuer zuzüglich Annexsteuern um ... DM Lohnsteuer zuzüglich Annexsteuern auf ... DM zuzüglich Annexsteuern herabzusetzen.

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Vergleichspreis ist dabei grundsätzlich der günstigste Preis am Markt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202).

    Schließlich sind auch keine Feststellungen dazu getroffen, ob abweichend von § 8 Abs. 2 EStG die Voraussetzungen für die besondere Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG vorliegen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2202).

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572; vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 96 Rz 15).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 93/93

    Haftung aufgrund von Umsatzsteuerschulden - Vorliegen wahrheitswidriger Angabe

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572; vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 96 Rz 15).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Vergleichspreis ist dabei grundsätzlich der günstigste Preis am Markt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202).
  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Denn ungeachtet der Frage, ob solche Rabattgewähr üblicherweise gezahlter Arbeitslohn i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG darstellen könnte, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass derartige Drittlöhne dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur insoweit unterliegen, als der Arbeitgeber über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird, etwa indem er in den Zahlungsvorgang eingeschaltet oder durch seine Arbeitnehmer über derartige Zuflüsse unterrichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323; in BFHE 212, 568, BStBl II 2006, 668; vom 10. Mai 2006 IX R 82/98, BStBl II 2006, 669, mit Hinweis auf die ab 2004 geltende neue Rechtslage, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02

    Nebeneinkünfte; Abgrenzung selbstständige/nichtselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Ein Arbeitgeber muss zwar den von einem Dritten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis geleisteten Arbeitslohn selbst dem Lohnsteuerabzug unterwerfen, wenn der Dritte in die Zahlung nur als Leistungsmittler des Arbeitgebers eingeschaltet ist und der Arbeitgeber selbst der den Arbeitslohn Zahlende bleibt (vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2006 VI R 11/03, BFHE 212, 568, BStBl II 2006, 668; vom 7. November 2006 VI R 81/02, BFH/NV 2007, 426).
  • BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine

    Auszug aus BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
    Denn ungeachtet der Frage, ob solche Rabattgewähr üblicherweise gezahlter Arbeitslohn i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG darstellen könnte, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass derartige Drittlöhne dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur insoweit unterliegen, als der Arbeitgeber über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird, etwa indem er in den Zahlungsvorgang eingeschaltet oder durch seine Arbeitnehmer über derartige Zuflüsse unterrichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323; in BFHE 212, 568, BStBl II 2006, 668; vom 10. Mai 2006 IX R 82/98, BStBl II 2006, 669, mit Hinweis auf die ab 2004 geltende neue Rechtslage, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16

    Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

    Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt (z.B. Senatsurteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851; Schmidt/ Krüger, a.a.O., § 8 Rz 23; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rz 329; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 84; Kirchhof in Kirchhof, EStG, 17. Aufl., § 8 Rz 34; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 96; Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 8 Rz 147; Rundshagen in Korn, § 8 EStG Rz 27; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. Mai 2013, BStBl I 2013, 729, Rz 2, 4).
  • BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18

    Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm

    Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt (z.B. Senatsurteil vom 12.04.2007 - VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2021 - IV R 3/20

    Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische

    Es liegt daher entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (z.B. BFH-Urteil vom 12.04.2007 - VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851, unter II.2.b).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Der Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unterscheidet sich dadurch vom Revisionsverfahren, in dem die Verletzung von Erfahrungssätzen und Denkgesetzen als Fehler der Rechtsanwendung zu beachten ist (BFH-Urteile vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572, und vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851, unter II.2.b).
  • BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04

    Einkommensteuerpflichtiger Lohn durch Krankentagegelder aus Schweizer

    Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 96 Rz 15, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22

    Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer

    Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt (z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1147/20

    Von den US-amerikanischen Streitkräften gewährte Privilegien als Einkünfte aus

    Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt (z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2022 - 3 V 1569/21

    Zur Besteuerung von Angestellten selbständiger Organisationen

    Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt (z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1414/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

    Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt (z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 3 V 1148/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2012 - 2 K 2098/11

    Steuerpflicht von Scheinrenditen eines Schneeballsystems: Zahlungen des

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2012 - 2 K 1388/11

    Steuerpflicht von Scheinrenditen eines Schneeballsystems: Zahlungen des

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2012 - 2 K 1675/12

    Steuerpflicht von Scheinrenditen eines Schneeballsystems: Zahlungen des

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2012 - 2 K 1328/11

    Besteuerung stehengelassener Scheinrenditen eines Schneeballsystems: Zahlungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2012 - 2 K 1326/11

    Besteuerung stehengelassener Scheinrenditen eines Schneeballsystems: Zahlungen

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