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   BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05   

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https://dejure.org/2007,12247
BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05 (https://dejure.org/2007,12247)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2007 - XI R 57/05 (https://dejure.org/2007,12247)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2007 - XI R 57/05 (https://dejure.org/2007,12247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § ... 15 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 18; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; GewStG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    EDV-Berater übt einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit als EDV-Beraterin als gewerbliches Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) i.V.m. § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Annahme ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 15, GewStG § 2 Abs 1
    Anwendersoftware; EDV-Berater; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Systemsoftware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1854
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
    Mit der Revision macht die Klägerin im Wesentlichen geltend, dass ihre Tätigkeit in den Streitjahren die ingenieurmäßige Planung, Konstruktion und Überwachung von Anwendersoftware und -systemen umfasst habe und deshalb nach der neueren BFH-Rechtsprechung (grundlegend Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989) als freiberuflich einzuordnen sei.

    Das gilt auch für einen dem Katalogberuf des Ingenieurs ähnlichen Beruf (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989, m.w.N.).

    In seinem Urteil in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989, das im Zeitpunkt der Entscheidung des FG noch nicht veröffentlicht war, hat der BFH jedoch unter Aufgabe dieser Rechtsprechung auch die Tätigkeit eines selbstständigen EDV-Beraters, der qualifizierte Anwendersoftware durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt, als eine freiberufliche i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG angesehen.

    Das FG wird nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989, den Sachverhalt neu zu würdigen haben.

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

    Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
    Werden in einem Betrieb nur gemischte Leistungen erbracht, so ist der Betrieb danach zu qualifizieren, welche der einzelnen Tätigkeiten der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 48/01, BFHE 204, 80, BStBl II 2004, 363, m.w.N.; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 97 bis 100 m.w.N.; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 18 Rz 50).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 90/89

    Anforderungen an die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
    Denn sie habe nicht im Wesentlichen Systemsoftware entwickelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 1990 IV R 90/89, BFH/NV 1991, 515).
  • BFH, 09.02.2006 - IV R 27/05

    Ingenieurähnliche Tätigkeit - "ähnlicher Beruf" i. S. von § 18 EStG

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
    Dabei wird es zu beachten haben, dass die ingenieurähnliche Tätigkeit auch die beratende Tätigkeit umfasst, soweit die beratende Tätigkeit nicht auf bloße Absatzförderung gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
    Nach früherer Auffassung des BFH übte ein selbstständiger EDV-Berater nur dann eine ingenieurähnliche Tätigkeit aus, wenn er Systemsoftware entwickelte, nicht jedoch wenn er Anwendersoftware erstellte (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337).
  • BFH, 22.09.2009 - VIII R 31/07

    Freiberufliche Tätigkeit eines IT-Ingenieurs

    bb) Auf dem Gebiet der EDV und der Informationstechnik gehören zu den Tätigkeiten von Ingenieuren nicht nur die Entwicklung und Konstruktion von Hard- und Software (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337; vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989; vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus -

    Denn eine gesonderte Bewertung von Einkommensbestandteilen - wie beim Kläger vorgenommen - ist einkommensteuerrechtlich nur zulässig, wenn zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen kein Zusammenhang besteht oder wenn sich die Tätigkeiten trotz eines bestehenden Zusammenhangs trennen lassen; ist dagegen eine solche Trennung nicht möglich, weil die einzelnen Tätigkeiten derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden, sind die Einkünfte einheitlich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit zu bewerten (BFH Urteil vom 18.4.2007 - XI R 57/05 - BFH/NV 2007, 1854, 1855 mwN) .
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Diese ist danach zu qualifizieren, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH, Urteile vom 11. Februar 1988 - IV R 223/85 - juris Rn. 24 = BFH/NV 1988, 737 , vom 2. Oktober 2003 - IV R 48/01 - juris Rn. 23 = BFHE 204, 80 und vom 18. April 2007 - XI R 57/05 - juris Rn. 17 = BFH/NV 2007, 1854 ).
  • FG Münster, 22.08.2008 - 12 K 3696/05

    Gewerblichkeit der Tätigkeit eines bilanzierenden, selbständigen

    Dabei umfasst eine ingenieurähnliche Tätigkeit auch die beratende Tätigkeit, soweit die beratende Tätigkeit nicht auf bloße Absatzförderung gerichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.02.2006 IV R 27/05, a.a.O., und vom 18.04.2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).

    Eine beratende Tätigkeit, die auf bloße Absatzförderung gerichtet ist, ist nicht als "ingenieurähnlich" zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 09.02.2006 IV R 27/05, a.a.O., und vom 18.04.2007 XI R 57/05, a.a.O.).

  • BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07

    Anforderungen an eine ingenieurähnliche Tätigkeit; Anforderungen an die Darlegung

    Die Ingenieurtätigkeit umfasst auch die beratende Tätigkeit, soweit diese nicht auf eine bloße Absatzförderung gerichtet ist (BFH-Urteile vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, m.w.N.; vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).

    Ebenso ist in der Rechtsprechung geklärt worden, dass nicht nur die selbständige Entwicklung von Systemsoftware, sondern auch die Entwicklung qualifizierter Anwendungssoftware durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise als freiberuflich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzuordnen sein kann (vgl. zur Änderung der Rechtsprechung das BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1854; ferner Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 9. Februar 2005 S 2246 A, juris).

  • BFH, 29.10.2012 - III B 37/12

    Gewerbliche Einkünfte einer unternehmensberatenden GbR - Verfahrensmangel

    Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf nicht-technischem Gebiet (z.B. Absatzberatung, Datenschutzaufgaben, klassische Handelstätigkeiten, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567, zum Verkauf von Computerhardware; vom 5. Juni 2003 IV R 34/01, BFHE 202, 336, BStBl II 2003, 761; vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854), dann erzielt ein Steuerpflichtiger, auch wenn er über die formelle Qualifikation eines Ingenieurs verfügt, keine Einkünfte aus einer Ingenieurstätigkeit.
  • FG Nürnberg, 17.01.2018 - 5 K 391/17

    Qualifizierung der Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Maßgebend hierfür ist dasjenige Betätigungsfeld, das der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BFH, Urteil vom 18.04.2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).
  • FG München, 27.11.2012 - 2 K 2146/10

    Werden zum Nachweis für die Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs auch

    Ein Beruf ist dem -im Streitfall in Frage kommenden- Katalogberuf des Ingenieurs ähnlich, wenn er sowohl in der Ausbildung als auch in der beruflichen Tätigkeit mit diesem vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).
  • FG Münster, 17.12.2010 - 4 K 3554/08

    Kein Übergang eines den Außendienst schulenden Versicherungsvertreters vom

    Maßgebend hierfür ist dasjenige Betätigungsfeld, das der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BFH-Urteil vom 18.04.2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).
  • FG München, 10.12.2010 - 13 K 524/08

    Konfigurationsmanagement keine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit i.S. des §

    Auf dem Gebiet der EDV und der Informationstechnik gehören zu den Tätigkeiten von Ingenieuren nicht nur die Entwicklung und Konstruktion von Hard- und Software (BFH-Urteile vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BStBl II 2004, 989; vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).
  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 1993/07

    Einordnung der Einkünfte eines beratenden Betriebswirts als Einkünfte aus

  • SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14

    Trennung zwischen künstlerischer Tätigkeit und dem Verkauf von

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