Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13037
BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06 (https://dejure.org/2007,13037)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2007 - IV B 81/06 (https://dejure.org/2007,13037)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2007 - IV B 81/06 (https://dejure.org/2007,13037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UmwStG § 20; ; UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; UmwStG § 20 Abs. 5; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft; Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1939
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87

    Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06
    Bei dieser Sachlage bestand ein enger zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, wie das FG zu Recht unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87 (BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635, unter 3.a der Gründe) ausgeführt hat.
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06
    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06
    Es braucht nicht aus verfahrensrechtlichen Gründen Tatsachen zu ermitteln, auf die es nach seiner Rechtsauffassung nicht ankommt (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2002 VII B 102/02, BFH/NV 2003, 530, unter II.1. der Gründe, und vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, unter 4. der Gründe, a.E.).
  • BFH, 16.02.1996 - I R 183/94

    Keine Anwendung des § 20 UmwStG 1977 bei Einbringung einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06
    Das Finanzgericht (FG) hat ausführlich und zutreffend dargelegt, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Voraussetzungen des § 20 UmwStG nicht erfüllt sind, wenn zwar sämtliche Mitunternehmeranteile in eine Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage eingebracht werden, aber wesentliche Betriebsgrundlagen, die zum Sonderbetriebsvermögen des einbringenden Mitunternehmers gehören, nicht auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen; denn das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehört --wie höchstrichterlich geklärt ist-- zu seiner gewerblichen Tätigkeit und damit zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (vgl. zu § 20 UmwStG 1977 BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II.1.c der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06
    Es braucht nicht aus verfahrensrechtlichen Gründen Tatsachen zu ermitteln, auf die es nach seiner Rechtsauffassung nicht ankommt (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2002 VII B 102/02, BFH/NV 2003, 530, unter II.1. der Gründe, und vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, unter 4. der Gründe, a.E.).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06
    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen, so dass Unsicherheit in der Beantwortung der Rechtsfrage besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 28).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Entsprechend den Ausführungen des BFH in seinem Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06 (BFH/NV 2007, 1939) könne dann nicht davon ausgegangen werden, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht worden seien, wenn gleichzeitig mit der Einbringung eine wesentliche Betriebsgrundlage nicht mit in das Betriebsvermögen der aufnehmenden Gesellschaft gelange, wobei der BFH unter den Begriff der "Gleichzeitigkeit" einen Zeitraum von mehreren Wochen verstehe.

    Mit Verweis auf das --dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 vorangehende-- Urteil des FG Köln vom 21. Juni 2006  14 K 506/03 führt das FA weiter aus, es sei unbeachtlich, dass das Grundstück bereits einige Wochen vor der tatsächlichen Umwandlung aus dem Betriebsvermögen "ausgegliedert" worden sei.

    Ebenfalls kann offenbleiben, ob die Rechtsfigur des Gesamtplans bei Zurückbehaltung von --vormals-- wesentlichen Betriebsgrundlagen in Fällen der Einbringung eines Betriebs nach § 20 bzw. § 24 UmwStG überhaupt Anwendung finden kann (verneinend --wohl-- BFH-Urteil in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, m.w.N., für den Fall der dauerhaften "Auslagerung" einer wesentlichen Betriebsgrundlage im Vorfeld einer Einbringung nach § 20 UmwStG; bejahend BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1939, in Bezug auf die Zurückbehaltung einer wesentlichen Betriebsgrundlage oder deren Überführung in ein anderes Betriebsvermögen; ebenso --wohl-- BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 268, Tz. 24.04 i.V.m. Tz. 20.09; ausdrücklich nun BMF-Schreiben vom 11. November 2011 zur "Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)", BStBl I 2011, 1314, Tz. 24.03 i.V.m. Tz. 20.07).

    Soweit man eine Einbringung nach § 24 UmwStG nicht für möglich hält, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehalten wird oder in engem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in ein anderes Betriebsvermögen überführt wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1939, zu § 20 UmwStG), ergibt sich aus dieser Rechtsprechung zumindest für die vorliegende Fallkonstellation nicht, dass aufgrund der Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau des Klägers vor der Einbringung am 31. Oktober 2000 die Anwendung des § 24 UmwStG zu versagen wäre.

    Dieser hat sich in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 auf die zu der Tarifermäßigung in Veräußerungsfällen nach §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangene Rechtsprechung gestützt - insbesondere auf das BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87 (BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    Insoweit kann --entgegen der Auffassung des FA-- auch nicht eine "Gleichzeitigkeit" der Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau und der Einbringung des klägerischen Einzelunternehmens in die KG im Sinne des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2007, 1939 hergeleitet werden.

    Denn der IV. Senat verweist (auch) bezüglich seiner Ausführungen zur "Gleichzeitigkeit" in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 auf das BFH-Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635, so dass nach Auffassung des erkennenden Senats die Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau bei vollständiger Aufdeckung der stillen Reserven --bei Berücksichtigung des Normzwecks-- keine "Gleichzeitigkeit" in diesem Sinne begründen kann.

  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

    Diese Voraussetzungen sind u. a. dann nicht erfüllt, wenn zwar sämtliche Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden, aber wesentliche Betriebsgrundlagen, die zum Sonderbetriebsvermögen des einbringenden Mitunternehmers gehören, nicht auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen (Senatsurteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342; Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 20.08; Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, Umwandlungssteuergesetz, 2008, § 20 Rz 48).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten

    Ein Betrieb als Ganzes ist Gegenstand einer steuerlich begünstigten Sacheinlage, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übertragen werden (BFH-Entscheidungen vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014; vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342; vom 11. Dezember 2001 VIII R 23/01, BFHE 197, 425, BStBl II 2004, 474; vom 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939; vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, unter II.3.a).
  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

    Nach dem BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06 (BFH/NV 2007, 1939) sei § 20 UmwStG nicht anwendbar, wenn ein Betriebsgrundstück zurückbehalten oder gleichzeitig in ein anderes Betriebsvermögen überführt werde.

    Darüber hinaus hat der BFH entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Tarifermäßigung gem. § 16 i.V.m. § 34 EStG ergangenen Rechtsgrundsätze auch auf eine Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG 1995 anzuwenden seien (BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939; vorgehend FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2006 14 K 506/03, [...]).

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 239/06

    Voraussetzungen der Einbringung von Kommanditanteilen in eine unbeschränkt

    Zu einem Mitunternehmeranteil gehört der Anteil am Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) und das Sonderbetriebsvermögen (BFH-Urt. v. 19. März 1991 VIII R 76/87, BStBl. II 1991, 635; Urt. v. 24. August 2000 IV R 51/98, BFH/NV 2000, 1554; Urt. v. 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BStBl. II 2003, 194; Urt. v. 7. Dezember 2000 III R 35/98, BStBl. II 2001, 316; Beschl. v. 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939; Patt in Dötsch/Patt/Pung/Möhlenbrock, Umwandlungssteuerrecht, 6. Aufl. 2007, a.a.O.; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl. 2006, § 20 UmwStG Rz. 121).
  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 3143/09

    Wesentliche Betriebsgrundlage, Anteil an Komplementär-GmbH, einbringungsgeborene

    b) Die Möglichkeit der steuerneutralen Einbringung eines Mitunternehmeranteils nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 ist nur dann eröffnet, wenn die Einbringung auch diejenigen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens umfasst, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören (BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II.1.c; BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939, unter 1.c; BFH-Urteile vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, unter II.3.b aa, und vom 16. Dezember 2009 I R 97/08, BFHE 228, 203, unter II.1.a).
  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

    Denn die Mitverfolgung dieser Ziele ist nicht geeignet, den oben aufgezeigten wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zu beseitigen (vgl. BFH-Beschluss vom 13.04.2007, IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht