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   BFH, 21.06.2007 - III R 70/06   

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https://dejure.org/2007,12525
BFH, 21.06.2007 - III R 70/06 (https://dejure.org/2007,12525)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2007 - III R 70/06 (https://dejure.org/2007,12525)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - III R 70/06 (https://dejure.org/2007,12525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § ... 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 70 Abs. 4; ; AO § 175; ; AO § 355 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 356 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 356 Abs. 2; ; AO § 356 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 78; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen Kindergeldbescheides aufgrund geänderter Rechtsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 356 Abs 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4
    Bestandskraft; Einspruchsfrist; Grenzbetrag; Höhere Gewalt; Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2064
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Insoweit ist bereits fraglich, ob eine spätere Änderung dieses Bescheids nach § 70 Abs. 4 EStG überhaupt möglich ist, da dieser Bescheid --obwohl während des laufenden Kalenderjahres ergangen-- nicht als Prognoseentscheidung über die Höhe der Einkünfte und Bezüge der Tochter ergangen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BFH/NV 2006, 2204).

    Dies gilt analog, wenn das BVerfG --wie im Streitfall-- lediglich die Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat (Senatsurteil in BFHE 214, 287, BFH/NV 2006, 2204, m.w.N.).

    Denn ein Bescheid, der auf einer von einer Entscheidung des BVerfG abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (Senatsurteil in BFHE 214, 287, BFH/NV 2006, 2204, m.w.N.).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) entschieden, die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

    b) Die Bestandskraft des Aufhebungsbescheids vom 16. August 2004 wird durch den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 nicht berührt.

  • BFH, 28.11.2006 - III R 6/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Der "wichtige Hinweis" könnte deshalb nach dem "objektiven Verständnishorizont" des Klägers so zu verstehen gewesen sein, dass er nicht nur bei tatsächlichen Änderungen hinsichtlich des Betrags der Einkünfte und Bezüge (so aber Senatsurteil vom 28. November 2006 III R 6/06, BFH/NV 2007, 338) erneut Kindergeld beantragen könne, sondern auch dann, wenn sich lediglich die rechtliche Beurteilung ändert.

    § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht nur dann die Aufhebung oder Änderung eines Kindergeldbescheids, wenn sich nach Ablauf des Kalenderjahrs von der Prognose der Familienkasse abweichende tatsächliche Änderungen hinsichtlich des Betrags der Einkünfte und Bezüge ergeben haben (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 338).

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Höhere Gewalt sei auch dann anzunehmen, wenn die Fristversäumnis auf das rechtswidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden könne und der Beteiligte das unsachgemäße Verhalten der Behörde trotz aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht habe erkennen können (BFH-Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Das Vertrauen des Beteiligten auf die richtige Sachbehandlung durch die Behörde und der darauf beruhende Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs rechtfertigen die Annahme von höherer Gewalt daher regelmäßig nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, m.w.N.).

  • BFH, 01.03.2000 - VI R 32/99

    Kindergeld; Prognose der Überschreitung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Denn es sei damit der Eindruck erweckt worden, der Kläger könne untätig bleiben, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. März 2000 VI R 32/99, BFH/NV 2000, 1083).

    Das vom FG angeführte BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1083 steht dem nicht entgegen.

  • BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung;

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie in einer der gemäß § 356 Abs. 1 Satz 1 AO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742, m.w.N.).
  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1483 veröffentlicht.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Diesem Bescheid kommt nach seinem Regelungsgehalt (hierzu BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88) für die Monate Januar bis Juli 2004 Bindungswirkung zu.
  • BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - III R 70/06
    Für einen objektiven Erklärungsempfänger (vgl. zur Maßgeblichkeit des Verständnishorizonts des Empfängers z.B. BFH-Urteil vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912) hat die Formulierung "Falls nach Ablauf des Jahres feststeht, dass die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes den Grenzbetrag nicht überschritten haben,..." keine andere Bedeutung als die Formulierung "..., wenn nachträglich bekannt wird, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 EStG über- oder unterschreiten." .
  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Allerdings muss eine Rechtsbehelfsbelehrung auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Sie ist dies aber auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064; s. auch zur vergleichbaren Konstellation des § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung im allgemeinen Verwaltungsprozess Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Urteile vom 13. Dezember 1978  6 C 77/78, BVerwGE 57, 188; vom 27. April 1990  8 C 70/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 508; vom 21. März 2002  4 C 2/01, Deutsches Verwaltungsblatt 2002, 1553, m.w.N.).

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung daher weiter gehende (nicht nur notwendige) Angaben, so müssen jene auch richtig, vollständig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 2064; BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448).

  • BFH, 06.07.2016 - XI B 36/16

    Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064, unter II.2.a, Rz 14; in BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 19; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein ( BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06 , BFH/NV 2007, 2064).

    Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

  • FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08

    Kindergeld: Keine Durchbrechung der Bestandskraft wegen BVerfG 2 BvR 167/02

    Der Beklagte bezieht sich auf seine Einspruchsentscheidung und nimmt ergänzend Bezug auf die Rechtsprechung des BFH, insbesondere das Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06 und den Beschluss vom 28. Mai 2008 III B 146/07.

    Denn ein Bescheid, der auf einer von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (exemplarisch BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

    Dies gilt analog, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie im Streitfall - lediglich die Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat (exemplarisch BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

    § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht nur dann die Aufhebung oder Änderung eines Kindergeldbescheids, wenn sich nach Ablauf des Kalenderjahrs von der Prognose der Familienkasse abweichende tatsächliche Änderungen hinsichtlich des Betrags der Einkünfte und Bezüge ergeben haben (vgl. etwa BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie im Streitfall - der anteilige Grenzbetrag nur aufgrund des Abzugs der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht überschritten wird (BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

  • FG Münster, 06.07.2012 - 11 V 1706/12

    Rechtsbehelfsbelehrung: Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlich

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein (BFH Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

    Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BFH Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18

    Bekanntgabe des Steuerbescheids an Steuerpflichtigen oder an Steuerberater -

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064; vom 20.11.2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 19- jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris).

    Es ist zwar richtig, dass die Finanzbehörde nicht die Rechtsschutzmöglichkeiten des Steuerpflichtigen dadurch aushöhlen darf, dass bei einer Zusammenschau von Bescheiderläuterungen und der Rechtsbehelfsbelehrung für diesen unklar wird, wo, innerhalb welcher Frist und in welcher Form er gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen kann (s. insoweit die BFH-Beschlüsse vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris und vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

  • FG Münster, 09.01.2014 - 3 K 742/13

    Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkassen setzt Einspruchsfrist

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein (vgl. BFH- Urteil vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

    Grundsätzlich sollen nach der Rechtsprechung des BFH die von den Familienkassen verwendeten "wichtige Hinweise" regelmäßig keine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 21.06.2007 a. a. O.).

  • BFH, 21.05.2021 - II S 5/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

    (4) Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss sie diese richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 21.06.2007 - III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    In diesem Sinn muss eine Rechtsbehelfsbelehrung, die noch --wie im Streitfall hinsichtlich der Klagebefugnis nach § 48 FGO-- andere als notwendige Angaben enthält, richtig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1981 I B 4/81, juris; vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 941/18

    Inhaltsgleich zu Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.11.2019 7 K 940/18 -

  • FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2016 - 4 V 770/15

    Zustellungsurkunde: Inhalt, Gegenbeweis - Einspruchsfrist: Verständlichkeit der

  • FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 138/15

    Wirksamkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23

    Finanzgerichtsordnung: Nutzungspflicht des besonderen elektronischen

  • FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 1227/12

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • FG Sachsen, 15.01.2014 - 8 K 959/12

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfbelehrung bei Zusammenschau einer an sich

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