Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.06.2007

Rechtsprechung
   BFH, 04.07.2007 - X R 44/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7549
BFH, 04.07.2007 - X R 44/03 (https://dejure.org/2007,7549)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2007 - X R 44/03 (https://dejure.org/2007,7549)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - X R 44/03 (https://dejure.org/2007,7549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 240 Satz 1; ; EStG § 6 Abs. 3; ; EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Privilegierte Teilbetriebsveräußerung nur wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Besitzunternehmens veräußert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsaufspaltung
    Folgen der Betriebsaufspaltung (für das Besitzunternehmen)
    Betriebsvermögen
    Notwendiges Betriebsvermögen
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes
    Definition des Teilbetriebs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 34
    Betriebsaufspaltung; Tarifvergünstigung; Teilbetriebsveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2093
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97

    Teilbetrieb bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    b) Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690, m.w.N.).

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften kann nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 690 durch die Vermietung ein Teilbetrieb gegeben sein, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, und Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 160 "Besitzunternehmen").

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    a) Nach der Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1997 X B 239/96, BFH/NV 1998, 27, m.w.N.).

    bb) Als Tatbestandsmerkmal des § 16 EStG wird der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen --entsprechend dem Zweck der §§ 16, 34 EStG, nur die zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven tariflich zu begünstigen-- nach ständiger Rechtsprechung im Sinne einer kombinierten funktional-quantitativen Betrachtungsweise verstanden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; vom 10. November 2005 IV R 7/05, BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176).

  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse --beim Veräußerer-- zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486).

    Den Abgrenzungsmerkmalen --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486, m.w.N.).

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    Er ist jedoch normspezifisch unterschiedlich entsprechend dem jeweiligen Gesetzeszweck auszulegen (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 100).

    bb) Als Tatbestandsmerkmal des § 16 EStG wird der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen --entsprechend dem Zweck der §§ 16, 34 EStG, nur die zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven tariflich zu begünstigen-- nach ständiger Rechtsprechung im Sinne einer kombinierten funktional-quantitativen Betrachtungsweise verstanden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; vom 10. November 2005 IV R 7/05, BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176).

  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    Für die Verbindung des mit Beschluss vom 8. November 2006 abgetrennten Verfahrens X R 49/06 mit diesem Revisionsverfahren spricht nach Auffassung des Senats kein sachlicher Grund.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    Den Abgrenzungsmerkmalen --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    bb) Als Tatbestandsmerkmal des § 16 EStG wird der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen --entsprechend dem Zweck der §§ 16, 34 EStG, nur die zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven tariflich zu begünstigen-- nach ständiger Rechtsprechung im Sinne einer kombinierten funktional-quantitativen Betrachtungsweise verstanden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; vom 10. November 2005 IV R 7/05, BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176).
  • BFH, 29.03.2006 - X R 59/00

    Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    c) Ob die Teilbetriebseigenschaft eines Betriebsteils beim Betriebsunternehmen entsprechend den vom erkennenden Senat im Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00 (BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661) entwickelten Grundsätzen dem Besitzunternehmen zugerechnet werden kann (vgl. Tiedtke/Wälzholz, Finanz-Rundschau 1999, 117; Tiedtke/Wälzholz, Betriebs-Berater --BB-- 1999, 765, 768; Geissler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 145; Hörger/Rapp in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 16 Rz 44 S. 2193 unten letzter Absatz, S. 2194; Stahl in Korn, § 16 EStG Rz 69 Stichwort "Betriebsaufspaltung"), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BFH, 23.07.1981 - IV R 103/78

    Zum Umfang des Betriebsvermögens bei einem Besitzunternehmen im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    Sie sind auch wesentliche Betriebsgrundlagen im Sinne der funktionalen Betrachtungsweise, weil sie die Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens gewährleisten und damit im Dienste einer gesicherten Vermögensnutzung durch das Besitzunternehmen stehen (BFH-Urteil vom 23. Juli 1981 IV R 103/78, BFHE 134, 126, BStBl II 1982, 60).
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in Fällen der Betriebsaufspaltung die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. 2. der Gründe; vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 47/98

    Gewinnausschüttung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Abweichung eines Urteils von einem Rechtssatz

  • BFH, 07.07.1997 - X B 239/96

    Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer

  • BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Eine Teilbetriebsveräußerung hätte indes vorausgesetzt, dass die --die Gewerblichkeit erst begründenden-- GmbH-Anteile zusammen mit den Grundstücken veräußert worden wären (vgl. Senatsurteile in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772, und vom 4. Juli 2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Durch Beschluss vom 8. November 2006 hat der erkennende Senat die Revision der Klägerin vom Verfahren X R 44/03 gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO abgetrennt.
  • FG Hamburg, 18.04.2012 - 3 K 89/11

    Realteilung ohne Spitzenausgleich bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 04.07.2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 23/09

    Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks

    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung sei für die Annahme eines Teilbetriebs nicht zwingend erforderlich (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093).
  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3033/14

    Realteilung nach Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft

    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 04.07.2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

    Die Übertragung eines Teilbetriebs setzt voraus, dass sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen der betrieblichen Einheit auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen (vgl. BFH, Urteil vom 04.07.2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093).
  • FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07

    Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage

    Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteile vom 04.07.2007 X R 44/03 BFH/NV 2007, 2093; vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl II 1969, 397).

    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (BFHUrteile in BFH/NV 2007, 2093; in BStBl II 1969, 397).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/07

    Veräußerung eines Internet-Dienstes - Annahme eines Teilbetriebs - Voraussetzung

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 2007 X R 44/03 (BFH/NV 2007, 2093) ist ein Teilbetrieb ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1997 X B 239/96, BFH/NV 1998, 27, m.w.N.; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1984 1 BvR 268/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 284; vgl. auch Güroff in Glanegger/ Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 8 Nr. 1a (1 a.F.) Rz 37; Schmidt/ Wacker, EStG, 28. Aufl., § 16 Rz 140 ff., 148).
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 460/05

    Steuerliche Behandlung einer Realteilung bei Überführung von

    Maßgebend für die Annahme einer gewissen Selbständigkeit ist das Gesamtbild der Verhältnisse beim Veräußerer (BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BStBl II 2005, 395;vom 27. Oktober 1994 I R 107/93, BStBl II 1995, 403; vom 12. April 1989 I R 105/85, BStBl II 1989, 653; vom 15. März 1984 IV R 189/81, BStBl II 1984, 486; jeweils m.w.N.).

    Den Abgrenzungsmerkmalen - z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm - kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 2093; vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.11.2009 - III B 188/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung

    Zudem setzt es sich in Widerspruch zum BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 44/03 (BFH/NV 2007, 2093), wonach eine völlig selbständige Organisation für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich ist, da eine solche bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb kennzeichnet (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397).
  • FG Nürnberg, 20.03.2008 - VI 247/06

    Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines

  • FG Nürnberg, 11.04.2013 - 6 K 730/10

    Kein tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei

  • FG Düsseldorf, 29.08.2013 - 13 K 4451/11

    Begünstigte (Teil-)Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung - Fortsetzung einer

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Rechtsprechung
   BFH, 26.06.2007 - VIII B 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16846
BFH, 26.06.2007 - VIII B 33/06 (https://dejure.org/2007,16846)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2007 - VIII B 33/06 (https://dejure.org/2007,16846)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - VIII B 33/06 (https://dejure.org/2007,16846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2093
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.1977 - V R 34/75

    Unterlagen - Buchnachweis - Verlust durch höhere Gewalt - Anhaltspunkte gegen

    Auszug aus BFH, 26.06.2007 - VIII B 33/06
    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachte Divergenz der von ihm angefochtenen Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 1977 V R 34/75 (BFHE 124, 94, BStBl II 1978, 169) bzw. vom 20. August 1998 V R 55/96 (BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324) besteht nicht.

    Die Entscheidung des BFH in BFHE 124, 94, BStBl II 1978, 169 befasst sich mit der Frage, wie ein Steuerpflichtiger zu stellen ist, dem Unterlagen, die dem Buchnachweis dienen, durch höhere Gewalt verlorengehen.

  • BFH, 20.08.1998 - V R 55/96

    Vorsteuervergütung ohne Originalrechnung

    Auszug aus BFH, 26.06.2007 - VIII B 33/06
    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachte Divergenz der von ihm angefochtenen Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 1977 V R 34/75 (BFHE 124, 94, BStBl II 1978, 169) bzw. vom 20. August 1998 V R 55/96 (BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324) besteht nicht.

    Ebenso wenig ist eine Abweichung vom BFH-Urteil in BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324 gegeben.

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus BFH, 26.06.2007 - VIII B 33/06
    Demgemäß muss ein Fahrtenbuch zur Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der darin gemachten Angaben insbesondere zeitnah geführt werden (BFH-Urteil vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408).
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