Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.09.2006

Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2006 - IV R 39, 40/05, IV R 39/05, IV R 40/05   

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https://dejure.org/2006,14100
BFH, 27.09.2006 - IV R 39, 40/05, IV R 39/05, IV R 40/05 (https://dejure.org/2006,14100)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2006 - IV R 39, 40/05, IV R 39/05, IV R 40/05 (https://dejure.org/2006,14100)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2006 - IV R 39, 40/05, IV R 39/05, IV R 40/05 (https://dejure.org/2006,14100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 730 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 40 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstrecken der Nachlassinsolvenzmasse auf einen sich im Privatvermögen der Erben befindenden geerbten Gesellschaftsanteil; Begriff des "Gewerbebetriebs"; Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Inhalt der "Drei-Objekt-Grenze"; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 21
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Für die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO reicht es aus, wenn geltend gemacht wird, dass keine Gewerbesteuerpflicht besteht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    "Objekt" im vorgenannten Sinne kann auch ein unbebautes Grundstück sein (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.b bb).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b; Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Das gilt jedenfalls dann, solange die Parzellen nicht einheitlich genutzt werden (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Denn Objekt ist bei unbebauten Grundstücken die jeweilige Parzelle (Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 15 Rz 55).

    Abgesehen davon sind bei der Beantwortung der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, die Aktivitäten mehrerer (originär) vermögensverwaltender Personengesellschaften zusammenzurechnen (Senatsurteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz 70).

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Hinzukommen muss ferner, dass durch die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige nach dem Veräußerungsentschluss entfaltet, ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen wird (Senatsurteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).

    Es kann dahinstehen, ob durch den Vorbescheid des Landratsamtes vom 27. April 1992, mit dem die Bebaubarkeit mit einem Hotel in Aussicht gestellt wurde, ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen worden ist (s. hierzu Senatsurteil in BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    bb) Verkauft der Steuerpflichtige weniger als vier Grundstücke, so kann nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) niedergelegten Grundsätzen ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen.

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b; Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Dies würde voraussetzen, dass der Gesellschaftszweck der Klägerin sich nicht auf den Verkauf der Grundstücke erstreckte und dass --falls es sich so verhielt-- die Gesellschafter nicht die Fortsetzung der Gesellschaft mit anderer Zweckbestimmung beschließen konnten (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 15. Dezember 2003 II ZR 358/01, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 2004, 472, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2004, 649).
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94

    Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Insbesondere ist die einkommensteuerliche Behandlung in den vor der Betriebsprüfung ergangenen Gewinnfeststellungsbescheiden unmaßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449, m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Die Auffassung des BGH, derzufolge sich ein geerbter Gesellschaftsanteil im Privatvermögen der(s) Erben befindet und nicht zur Nachlassinsolvenzmasse gehört (vgl. BGH-Urteil vom 30. April 1984 II ZR 293/83, NJW 1984, 2104; a.A. z.B. Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 50 II 3. b), bezieht sich nur auf den Fall, dass die Erben Gesellschafter einer werbenden GbR werden.
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    aa) Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 373/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
    Die Gründe der beiden Entscheidungen des FG vom 8. Oktober 2003 V 373/2001 und V 391/2001 sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 64 abgedruckt.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

  • FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 391/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 07.12.1992 - VIII R 21/91
  • LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Dabei kann im Zweifel auch dahinstehen, ob durch die Verwendung der Abbildung des Klägers eine positive Ausstrahlungswirkung auf das beworbene Produkt ausgeht - eine "Gutheißung" des Produkts (endorsement) - oder es nur um andere Faktoren, z.B. eine Aufmerksamkeitssteigerung als solche geht (OLG München, 21 U 2664/01, NJW-RR 2003, 767, 768; LG Köln, 28 O 40/05, Bl. 429, 439 d.A.).
  • BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05

    Erstrecken der Nachlassinsolvenzmasse auf einen sich im Privatvermögen der Erben

    IV R 39/05 IV R 40/05.

    Der Senat hat die Verfahren IV R 39/05 und IV R 40/05 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 FGO).

  • BFH, 20.07.2007 - XI B 32/06

    Regeln über die Verteilung der Feststellungslast sind dem materiellen Recht

    Auch mit dem Hinweis auf die Revisionen IV R 39/05 und IV R 40/05 hat der Kläger nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO oder die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 24.06.2009 - 2 B 348/09

    Regelsausweisung bei ai Deutschland aufgewachsener Straftäter

    Unter Einbeziehung dieser Strafe wurde der Antragsteller im Januar 2006 wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt, (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 25.1.2006 -14(1)-40/05-, Blätter 263 ff. AA (Band II); dazu auch BGH, Beschluss vom 13.6.2006 - 4 StR 176/06 -, Blatt 413 AA (Band III) - Verwerfung der Revision) die er seit August 2006 in der Justizvollzugsanstalt A-Stadt (JVA) verbüßt.
  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 90/13

    Betriebsaufspaltung: Keine personelle Verflechtung

    Für die Darlegung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) reicht es aus, wenn geltend gemacht wird, dass keine Gewerbesteuerpflicht besteht (vgl. BFH-Urteile vom 27.09.2006 IV R 39, 40/05, IV R 39/05, IV R 40/05, BFH/NV 2007, 221; vom 15.04.2010 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23537
BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05 (https://dejure.org/2006,23537)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2006 - IV R 40/05 (https://dejure.org/2006,23537)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2006 - IV R 40/05 (https://dejure.org/2006,23537)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 730 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 40 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 21
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 117
  • BFH/NV 2007, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Für die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO reicht es aus, wenn geltend gemacht wird, dass keine Gewerbesteuerpflicht besteht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    "Objekt" im vorgenannten Sinne kann auch ein unbebautes Grundstück sein (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.b bb).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b; Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Das gilt jedenfalls dann, solange die Parzellen nicht einheitlich genutzt werden (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Denn Objekt ist bei unbebauten Grundstücken die jeweilige Parzelle (Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 15 Rz 55).

    Abgesehen davon sind bei der Beantwortung der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, die Aktivitäten mehrerer (originär) vermögensverwaltender Personengesellschaften zusammenzurechnen (Senatsurteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz 70).

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Hinzukommen muss ferner, dass durch die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige nach dem Veräußerungsentschluss entfaltet, ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen wird (Senatsurteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).

    Es kann dahinstehen, ob durch den Vorbescheid des Landratsamtes vom 27. April 1992, mit dem die Bebaubarkeit mit einem Hotel in Aussicht gestellt wurde, ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen worden ist (s. hierzu Senatsurteil in BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    bb) Verkauft der Steuerpflichtige weniger als vier Grundstücke, so kann nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) niedergelegten Grundsätzen ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen.

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

  • BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05

    Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    IV R 39/05 IV R 40/05.

    Der Senat hat die Verfahren IV R 39/05 und IV R 40/05 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 FGO).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b; Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94

    Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Insbesondere ist die einkommensteuerliche Behandlung in den vor der Betriebsprüfung ergangenen Gewinnfeststellungsbescheiden unmaßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449, m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Dies würde voraussetzen, dass der Gesellschaftszweck der Klägerin sich nicht auf den Verkauf der Grundstücke erstreckte und dass --falls es sich so verhielt-- die Gesellschafter nicht die Fortsetzung der Gesellschaft mit anderer Zweckbestimmung beschließen konnten (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 15. Dezember 2003 II ZR 358/01, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 2004, 472, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2004, 649).
  • FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 391/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    Die Gründe der beiden Entscheidungen des FG vom 8. Oktober 2003 V 373/2001 und V 391/2001 sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 64 abgedruckt.
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
    aa) Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 373/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

  • BFH, 07.12.1992 - VIII R 21/91
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