Rechtsprechung
BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76, § 115 Abs. 2
NZB: Divergenz, Sachaufklärungspflicht - datenbank.nwb.de
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 20.07.2006 - VI 174/05
- BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 2331
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter …
Auszug aus BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
Dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. November 2004 11 K 459/03 (EFG 2005, 428) lag ebenfalls ein Sachverhalt zugrunde, demzufolge die Arbeitnehmer neben den Dienstwagen gleichwertige Privatfahrzeuge für Privatfahrten nutzen konnten. - BFH, 29.11.2006 - VI R 70/05
NZB: Sachaufklärungsmangel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
Es hat dabei den Sachverhalt unter Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel bis zur Grenze des Zumutbaren so vollständig wie möglich aufzuklären (BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 70/05, BFH/NV 2007, 732, m.w.N.). - BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05
Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …
Auszug aus BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53, jeweils m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 04.08.1994 - XII 269/92
Lohnsteuer; Überlassung eines Pkw
Auszug aus BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
In den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 4. August 1994 XII 269/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 167) und vom 25. November 2003 1 K 354/01 (EFG 2004, 1675) hat das FG in seine Würdigung, dass keine private Nutzung des dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs vorgelegen habe, den Umstand einbezogen, dass dem Arbeitnehmer nach den tatrichterlichen Feststellungen ein dem Dienstwagen vergleichbares privates Fahrzeug für Privatfahrten zur Verfügung stand. - BFH, 03.08.2005 - I B 9/05
Sachaufklärungspflicht; Beweisantrag
Auszug aus BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht jedoch nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergeben kann (BFH-Beschluss vom 3. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 16, jeweils m.w.N.). - FG Niedersachsen, 25.11.2003 - 1 K 354/01
Ansetzbarkeit eines geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines …
Auszug aus BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
In den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 4. August 1994 XII 269/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 167) und vom 25. November 2003 1 K 354/01 (EFG 2004, 1675) hat das FG in seine Würdigung, dass keine private Nutzung des dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs vorgelegen habe, den Umstand einbezogen, dass dem Arbeitnehmer nach den tatrichterlichen Feststellungen ein dem Dienstwagen vergleichbares privates Fahrzeug für Privatfahrten zur Verfügung stand.
- BFH, 17.12.2008 - III R 62/06
Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Leistung eines freiwilligen …
Es muss aber von sich aus solchen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände aufdrängen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331, m.w.N.). - BFH, 24.05.2012 - IV B 58/11
Keine Pflicht des FG zur Beiziehung von Prüferhandakten
Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227; vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331). - FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
Teilwertabschreibung der Beteiligung am Betriebsunternehmen
Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 03. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227, und vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331). - FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
Keine organisatorische Eingliederung einer GmbH mit 100%iger Anteilsinhaberschaft …
Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 03. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227, und vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331).