Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.09.2007

Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2007 - X R 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9695
BFH, 26.09.2007 - X R 23/07 (https://dejure.org/2007,9695)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - X R 23/07 (https://dejure.org/2007,9695)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - X R 23/07 (https://dejure.org/2007,9695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 115; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung nicht zugelassener Revision in eine NZB?

  • datenbank.nwb.de

    Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde; keine Wiedereinsetzung bei Irrtum des steuerlichen Beraters über das zulässige Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X R 23/07
    Wird die Revision weder im Tenor noch in den Gründen des Urteils zugelassen, so ist ihre Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).

    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796; in BFH/NV 2004, 1539).

    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; in BFH/NV 2004, 1539).

    An dem grundsätzlichen Unterschied zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde hat sich durch die Neufassung der §§ 115 und 116 FGO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BStBl I 2000, 1567) nichts geändert (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1539).

  • BFH, 24.11.1994 - X R 115/94

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X R 23/07
    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; in BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 29.09.1999 - III R 50/98

    Revision; Umdeutung in NZB

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X R 23/07
    Wird die Revision weder im Tenor noch in den Gründen des Urteils zugelassen, so ist ihre Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 25.03.1997 - I B 112/96

    Angriffsgegenstände einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X R 23/07
    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796; in BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X R 23/07
    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796; in BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15

    Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen

    Enthält das Urteil des FG keinen Ausspruch über die Zulassung, so ist die Revision nicht statthaft (z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2008 - VIII R 9/08

    Statthaftigkeit nur ausdrücklich zugelassener Revision - keine Umdeutung

    Wird die Revision weder im Tenor noch in den Gründen des Urteils zugelassen, so ist ihre Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.).

    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 6. November 2003 VIII R 19/03, n.v., m.w.N.; in BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.), und weil der Kläger und Revisionskläger (Kläger) auch nach dem rechtlichen Hinweis der Geschäftsstelle des erkennenden Senats im Schreiben vom 3. April 2008 keinerlei weitere Erklärung mehr abgegeben hat.

    Eine Umdeutung würde darüber hinaus auch daran scheitern, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.).

  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Im Übrigen braucht das FG die Nichtzulassung der Revision (als solche) --die darin liegt, dass das Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung enthält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333; vom 24. November 2010 II B 9/10, BFH/NV 2011, 441, Rz 11, m.w.N.)-- nicht zu begründen; es handelt sich um eine nicht begründungsbedürftige Nebenentscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juni 2006 VIII B 226/05, BFH/NV 2006, 1853; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 283).
  • BFH, 21.07.2008 - III R 19/08

    Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Wird die Revision weder im Tenor noch in den Gründen des Urteils zugelassen, so ist ihre Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).

    a) Die nach Ablauf der Einlegungsfrist vom Kläger hilfsweise beantragte Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt im Streitfall nach bisheriger Rechtsprechung des BFH schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Rechtsanwalt --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; in BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 VIII R 9/08, juris, betr.

  • BFH, 28.01.2009 - VI R 41/08

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde - Keine

    Wird die Revision weder im Tenor noch in den Gründen des Urteils zugelassen, so ist ihre Zulassung nach ständiger Rechtsprechung versagt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).

    Eine Umdeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn --wie vorliegend-- ein Steuerberater, bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird, das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2333; in BFH/NV 2004, 1539; vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995).

  • BFH, 27.08.2008 - IX R 38/08

    Keine neuen Beteiligten im Revisionsverfahren - keine Umdeutung einer Revision in

    Eine von einem Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe eingelegte, jedoch wegen fehlender Zulassung durch das FG unstatthafte Revision kann nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).
  • BFH, 25.01.2008 - IX R 74/07

    Berufung als Rechtsmittel

    Ein eventuelles Verschulden des rechtskundigen Bevollmächtigten ist den Vertretenen nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung zuzurechnen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).
  • BFH, 31.01.2008 - IX B 255/07

    Zulassung der Revision durch das Finanzgericht

    Im Übrigen ist die Revision versagt, wenn sie --wie hier-- weder im Tenor noch in den Gründen des angefochtenen Urteils ausdrücklich zugelassen worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 20.09.2007 - IX S 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22015
BFH, 20.09.2007 - IX S 11/07 (https://dejure.org/2007,22015)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2007 - IX S 11/07 (https://dejure.org/2007,22015)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2007 - IX S 11/07 (https://dejure.org/2007,22015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.03.2006 - X S 3/06

    NZB: AdV-Antrag nach Einlegung der NZB

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - IX S 11/07
    Er wurde nicht wirksam erhoben, weil sich der Antragsteller bei seiner Einlegung nicht von einer der in § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) genannten Personen oder Gesellschaften hat vertreten lassen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2006 X S 3/06, BFH/NV 2006, 1138).
  • BFH, 15.09.2003 - II S 2/03

    AdV; Unanfechtbarkeit des Bescheides

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - IX S 11/07
    Der Antragsteller kann deshalb nicht mehr mit Erfolg geltend machen, die Voraussetzungen einer AdV (§ 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO) lägen vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. September 2003 II S 2/03, BFH/NV 2003, 1608, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2007 - IX S 10/07

    Kein Vertretungszwang für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - IX S 11/07
    Den Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe zur Stellung des Aussetzungsantrages durch einen postulationsfähigen Vertreter hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juli 2007 IX S 10/07 (PKH) wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht