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   BFH, 05.06.2007 - I R 49/06   

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https://dejure.org/2007,18917
BFH, 05.06.2007 - I R 49/06 (https://dejure.org/2007,18917)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2007 - I R 49/06 (https://dejure.org/2007,18917)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - I R 49/06 (https://dejure.org/2007,18917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GewStG § 28; ; GewStG § ... 28 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 29; ; GewStG § 29 Abs. 1; ; GewStG § 29 Abs. 2; ; GewStG § 30; ; GewStG § 31; ; GewStG § 33; ; GewStG § 33 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 162 Abs. 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 29, § 33
    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Unternehmensvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach den gezahlten Arbeitslöhnen und Verkauf von Betriebsstätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 28, AO 1977 § 12 S 1, GewStG § 29 Abs 1 Nr 2, GewStG § 33 Abs 1 S 1
    Betriebsstätte; Gewerbesteuermessbetrag; Unternehmensverkauf; Zerlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 33 GewStG bei Entstehung des

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - I R 49/06
    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat der gegen den Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags gerichteten Klage durch Urteil vom 22. Juni 2006 6 K 420/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1348) teilweise stattgegeben.
  • BFH, 24.05.2006 - I R 102/04

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - I R 49/06
    Allerdings rechtfertigt nach ständiger Senatsrechtsprechung nicht jede offenbare Unbilligkeit, die sich aus dem Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 GewStG ergibt, eine Zerlegung nach einem abweichenden Maßstab, sondern nur eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679; vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).
  • BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02

    Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - I R 49/06
    Betriebsstätte in diesem Sinne ist jede feste Einrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient (§ 12 Satz 1 der Abgabenordnung --AO--; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BFHE 205, 295, BStBl II 2004, 602, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - I R 49/06
    Allerdings rechtfertigt nach ständiger Senatsrechtsprechung nicht jede offenbare Unbilligkeit, die sich aus dem Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 GewStG ergibt, eine Zerlegung nach einem abweichenden Maßstab, sondern nur eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679; vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).
  • BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11

    Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit

    Da sich die tatsächliche Höhe dieser Lasten --wenn überhaupt-- nur mit sehr großem Aufwand und auch dann nur ungenau ermitteln ließe, hat sich der Gesetzgeber mit der Regelung über die Zerlegung in § 29 Abs. 1 GewStG bewusst für einen indirekten und groben Zerlegungsmaßstab entschieden (BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270, und vom 5. Juni 2007 I R 49/06, BFH/NV 2007, 2346).
  • BFH, 25.11.2009 - I R 18/08

    Gewerbesteuerzerlegung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG -

    a) Für die Frage, ob eine Zerlegung vorzunehmen ist, kommt es nicht darauf an, wann oder wie lange eine Betriebsstätte im Erhebungszeitraum bestanden hat (Senatsurteil vom 5. Juni 2007 I R 49/06, BFH/NV 2007, 2346; s. z.B. auch Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 28 Rz 2; Hofmeister in Blümich, a.a.O., § 28 GewStG Rz 10; Sarrazin in Lenski/ Steinberg, GewStG, § 28 Rz 20 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein abweichender Maßstab bei der Zerlegung nur dann in Betracht, wenn eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht vorliegt (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679; vom 4. April 2007 I R 23/06, BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836; in BFH/NV 2007, 2346).

    bb) Der Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 2007, 2346 ausgeführt, dass § 33 GewStG 1984 nicht die Funktion zugewiesen werden kann, die Folgen des ertragsteuerrechtlichen Realisationsprinzips bei der Zerlegung des Messbetrages auszugleichen.

  • FG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 2/17

    Gewerbesteuer: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Photovoltaikanlage -

    Da sich die tatsächliche Höhe dieser Lasten - wenn überhaupt - nur mit sehr großem Aufwand und auch dann nur ungenau ermitteln ließe, hat sich der Gesetzgeber mit der Regelung über die Zerlegung in § 29 Abs. 1 GewStG bewusst für einen indirekten und groben Zerlegungsmaßstab entschieden (BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270; vom 5. Juni 2007 I R 49/06, BFH/NV 2007, 2346).
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