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   BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04   

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https://dejure.org/2006,15319
BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04 (https://dejure.org/2006,15319)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2006 - XI R 38/04 (https://dejure.org/2006,15319)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2006 - XI R 38/04 (https://dejure.org/2006,15319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1, 2
    Außerordentliche Einkünfte; Zusammenballung; Vergleich über Schadensersatzansprüche

  • datenbank.nwb.de

    Zusammenballung bei Vergleichsvereinbarung über langjährige Schadensersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, BGB § 839
    Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Zusammenballung; Zwang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 408
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 40/02

    Entschädigung wegen Körperverletzung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04
    Mit Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 40/02 (BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716) hat der Senat entschieden, dass ausnahmsweise der Zufluss von Entschädigungen in verschiedenen Veranlagungszeiträumen der tarifbegünstigten Besteuerung jeder dieser Entschädigungen nicht entgegensteht, wenn ein Steuerpflichtiger von einem Dritten Ersatz für wegen einer unerlaubten Handlung entgehende Einnahmen aufgrund von mehreren gesonderten und unterschiedliche Zeiträume betreffenden Vereinbarungen erhält.

    Er kann aber auf der Grundlage der Feststellungen des FG nicht abschließend beurteilen, ob der Sachverhalt möglicherweise mit dem des Senatsurteils in BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716 vergleichbar ist.

    Dieses wird sodann unter Berücksichtigung des Inhalts des Begleitschreibens, ggf. weiterer Umstände wie etwa seinerzeit angestellter Schadensersatzberechnungen und der noch zu ermittelnden Zeiträume, für die Abschlagszahlungen geleistet worden sind, zu entscheiden haben, ob der Abfindungsvergleich dahingehend zu verstehen ist, dass von einer vergleichbaren Segmentierung wie in dem Verfahren in BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716 auszugehen ist.

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 33/02

    Erhöhte Entlassungsentschädigung wegen Sozialplan

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04
    Der Senat sieht zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass die Akontozahlungen dem Grunde und der Höhe nach als soziale Ergänzungsleistungen im Sinne der neueren Rechtsprechung anzusehen wären oder so geringfügig gewesen wären, dass eine Versagung der Begünstigung gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 XI R 33/02, BFHE 205, 125, BStBl II 2004, 715, und vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493).
  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04
    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04
    Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442, und vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055) gehören zur Entschädigung für entgehende Einnahmen sämtliche Leistungen, zu denen der die Entschädigung Leistende verpflichtet ist.
  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04
    Der Senat sieht zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass die Akontozahlungen dem Grunde und der Höhe nach als soziale Ergänzungsleistungen im Sinne der neueren Rechtsprechung anzusehen wären oder so geringfügig gewesen wären, dass eine Versagung der Begünstigung gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 XI R 33/02, BFHE 205, 125, BStBl II 2004, 715, und vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04
    Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442, und vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055) gehören zur Entschädigung für entgehende Einnahmen sämtliche Leistungen, zu denen der die Entschädigung Leistende verpflichtet ist.
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15

    Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei

    Anders als das FG meint, besteht daher keine Divergenz zu der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 6. Juli 2005 XI R 46/04, BFHE 210, 498, BStBl II 2006, 55; vom 6. September 2006 XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408).
  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den

    Diese Entkopplung vom Dienstverhältnis sei auch der entscheidende Unterschied etwa zu einem anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fall (FG Köln, Urteil vom 2.6.2004 7 K 735/02, EFG 2004, 1604; Revision: BFH-Urteil vom 6.9.2006 XI R 38/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 408), in dem zwar ein Amtshaftungsanspruch zu einer steuerpflichtigen Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG geführt habe, der Amtshaftungsanspruch aber aus dem Dienstverhältnis selbst gefolgt sei.

    Hierbei sei unerheblich, dass die Entschädigung von einem Dritten, hier der BaFin, gezahlt worden sei (vgl. BFH-Urteil vom 6.9.2006 XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408).

    Auch in seinem Urteil vom 6.9.2006 hat der XI. Senat des BFH eine Schadensersatzzahlung, die ein Arbeitgeber im Rahmen eines laufenden Dienstverhältnisses dafür leisten musste, dass er die Neuanstellung seines Arbeitnehmers bei einem anderen Arbeitgeber verhindert hatte, als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG gewertet (BFH-Urteil vom 6.9.2006 XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408).

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    c) Diese zusätzlichen Leistungen dürfen auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden, diese also bei weitem nicht erreichen (BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BStBl II 2004, 444; vom 21. Januar 2004 XI R 33/02, BFHE 205, 125, BStBl II 2004, 715, und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226) oder nur so geringfügig sein, dass eine Versagung der Begünstigung gemäß § 34 EStG gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde (BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408, unter II.2.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.10.2014 - 2 K 272/12

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO und ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs.

    Allerdings greift die ermäßigte Besteuerung des § 34 Abs. 1 EStG nur unter der weiteren Voraussetzung, dass durch die Zusammenballung der genannten außerordentlichen Einkünfte eine erhöhte steuerliche Belastung entsteht (BFH Urteil vom 6. September 2006 - XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408).

    Auch hat der Bundesfinanzhof im Fall einer zu leistenden Entschädigung für unerlaubte Handlung entschieden, dass die abschnittsweise Zahlung der Entschädigung einer Zusammenballung dann nicht entgegen steht, wenn die Verhandlungen über die Gesamthöhe der Entschädigung sich länger als einen Veranlagungszeitraum hinziehen und vorab "Abschlagszahlungen" geleistet wurden (BFH Urteil vom 6. September 2006 - XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408).

  • BFH, 08.05.2007 - I B 12/06

    Erklärungen in englischer Sprache; Auslegung durch das FG

    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das letztgenannte Urteil des FG Köln inzwischen aufgehoben worden ist (BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408), die hier angefochtene Entscheidung aber auch von dem aufhebenden BFH-Urteil nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO abweicht.
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