Rechtsprechung
BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Judicialis
EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2
- RA Kotz
Wohnungsüberlassung (verbilligte) - einkommensteuerlich als Lohn zu erfassen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Arbeitsverhältnis; verbilligte Wohnungsüberlassung - datenbank.nwb.de
Verbilligte Wohnungsüberlassung durch Tochtergesellschaft des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mietnachlass als Arbeitslohn
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 151/01
- BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 425
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.12.1978 - VI R 36/77
Mietwertfestsetzung - Dienstwohnung - Besoldungszweck
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02
Der Vorteil ist als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 15. Dezember 1978 VI R 36/77, BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629). - BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96
Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein …
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02
Nach Satz 2 dieser Vorschrift ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht oder nicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545). - BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97
Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02
Arbeitslohn liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Zuwendung ihren Rechtsgrund in anderen Rechtsbeziehungen hat oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2004 VI R 33/97, BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076, m.w.N.). - BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05
Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02
Der Vorteil ist als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 15. Dezember 1978 VI R 36/77, BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629). - FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 151/01
Arbeitslohn bei verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer infolge einer vom …
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 311 veröffentlichten Gründen ab.
- FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft für einen täglich nach …
Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH vom 7. November 2006 VI R 70/02, BFH/NV 2006, 425). - BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10
Abzug von Werbungskosten
Der Senat kann offenlassen, ob der Übernahme der Unterkunftskosten im Streitfall Entlohnungscharakter zukommt und damit ein geldwerter Vorteil i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzunehmen ist (s. dazu BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 70/02, BFH/NV 2007, 425; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 1991 7 K 2745/89, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 17). - FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer
Eine Heilbehandlung ist deshalb nur gegeben, wenn ein Heilpädagoge auf Zuweisung und unter Verantwortung eines Arztes tätig wird (BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 V R 34/05, BFH/NV 2007, 425 = Juris Rdnr. 18) oder seine Leistungen ihrer Art nach von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden (BFH, Urteil vom 8. März 2012 V R 30/09, BStBl. II 2012, 623, 627 Tz. 42).