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   BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04   

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https://dejure.org/2006,15799
BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04 (https://dejure.org/2006,15799)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2006 - XI R 58/04 (https://dejure.org/2006,15799)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2006 - XI R 58/04 (https://dejure.org/2006,15799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 15; ; EStG § 16; ; EStG § 24 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 4 Abs. 4 § 15 § 16 § 24 Nr. 2
    Schuldzinsenabzug; Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb eines Heilfasten-Hauses durch einen Arzt; Gründsätze zur Abziehbarkeit Schuldzinsen für betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1, EStG § 4 Abs 4
    Abgrenzung; Betriebsausgabe; Freiberufler; Gewerbebetrieb; Liebhaberei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 434
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Beim Fehlen einer solchen Absicht handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche private Tätigkeit, sog. Liebhaberei (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- seit Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; z.B. Senatsurteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, m.w.N.).

    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; z.B. Senatsurteil in BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, m.w.N.).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Beim Fehlen einer solchen Absicht handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche private Tätigkeit, sog. Liebhaberei (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- seit Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; z.B. Senatsurteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, m.w.N.).

    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; z.B. Senatsurteil in BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, m.w.N.).

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Kommt das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis, dass ursprünglich eine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen hat, wird es feststellen müssen, in welchem Umfang der Zinsaufwand auf solche im Zeitpunkt des Übergangs zum Liebhabereibetrieb vorhandenen und ablösbaren betrieblichen Kreditverbindlichkeiten entfiel, die mit dem in diesem Zeitpunkt erzielbaren Erlös aus der Verwertung des gesamten Aktivvermögens --einschließlich des für den Betrieb der Heilfasten-Klinik bzw. des Gästehauses vorgehaltenen Gebäudeteils-- nicht hätten getilgt werden können (vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Liegen verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen, sog. Segmentierung (BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Schuldzinsen können nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Mai 2002 X R 3/99 (BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809) auch nach dem Übergang zur Liebhaberei als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, soweit sie im Falle einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe abziehbar gewesen wären.
  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Kommt das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis, dass ursprünglich eine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen hat, wird es feststellen müssen, in welchem Umfang der Zinsaufwand auf solche im Zeitpunkt des Übergangs zum Liebhabereibetrieb vorhandenen und ablösbaren betrieblichen Kreditverbindlichkeiten entfiel, die mit dem in diesem Zeitpunkt erzielbaren Erlös aus der Verwertung des gesamten Aktivvermögens --einschließlich des für den Betrieb der Heilfasten-Klinik bzw. des Gästehauses vorgehaltenen Gebäudeteils-- nicht hätten getilgt werden können (vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04
    Liegen verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen, sog. Segmentierung (BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081).
  • BFH, 23.08.2017 - X R 27/16

    Feststellungen bei Liebhaberei

    a) Handelt es sich um verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern im Wege der sog. Segmentierung gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434, unter II.1.a).
  • BFH, 11.05.2016 - X R 61/14

    Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile in BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.3.; vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, unter II.3.b bb, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.2.), der sich auch der XI. Senat des BFH angeschlossen hat (BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434, unter II.2.), sind Schuldzinsen auch nach dem Übergang zur Liebhaberei abziehbar, soweit die entsprechenden Verbindlichkeiten nicht aus dem in diesem Zeitpunkt vorhandenen aktiven Betriebsvermögen hätten getilgt werden können.
  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 15.11.2006 XI R 58/04 BFH/NV 2007, 434).
  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (BFH-Urteil vom 15.11.2006 - XI R 58/04 BFH/NV 2007, 434, m.w.N.).
  • FG Köln, 16.05.2012 - 10 K 3587/11

    Keine Aufwandseinlage bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

    Die für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten erforderliche Gewinnerzielungsabsicht sei bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen und nach der Verkehrsauffassung trennbaren Betätigungen nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (sogenannte Segmentierung, vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04).

    Beim Fehlen einer solchen Absicht handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche private Tätigkeit, sogenannte Liebhaberei (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH-, seit Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 Bundessteuerblatt -BStBl- II 1984, 751; vgl. z. B. Bundesfinanzhof Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).

    Liegen verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen, sogenannte Segmentierung (BFH, Urteile vom 15. November 2006 XI R 58/04 a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718).

  • FG Münster, 30.11.2023 - 10 K 2062/20

    Gewerbesteuer - Inanspruchnahme des "Bankenprivilegs" über den

    Nur dann ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 15.11.2006 - XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12

    "Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher

    Eine wirtschaftlich eigenständige Betätigung ist anzunehmen bei einem selbständigen Tätigkeitsbereich, der keine bloße Hilfs- oder Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit ist (BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).

    Der Betrieb eines Heilfasten-Hauses ist gegenüber der Tätigkeit als Arzt als selbständige Betätigung zu beurteilen (BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein

    Selbständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit darstellen, müssen auch selbständig beurteilt werden (sog. Segmentierung, vgl. BFH, Urteil vom 15. November 2006, XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 4 K 111/06

    Segmentierung gewerblicher Einkünfte bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht nach

    Diese vom BFH zunächst zur gewerblichen Tätigkeit einer Personengesellschaft entwickelten und mit dem Begriff der "Segmentierung" umschriebenen Grundsätze gelten - wie der BFH mittlerweile mehrfach entschieden hat - gleichermaßen auch für die Tätigkeiten eines Einzelgewerbetreibenden (BFH-Urteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, unter II.1.a, undvom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).

    Maschinenführer- und Handelstätigkeit des Kl standen jedenfalls in keinem engeren Sachzusammenhang zueinander als die vom BFH bereits im Sinne einer Segmentierung entschiedenen Fälle der Trennung der (verlustträchtigen) Vermietung von Fluggeräten von der (gewinnträchtigen) Verpachtung von Baumaschinen (BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202), der (verlustträchtigen) Vermietung eines Motorbootes von der (gewinnträchtigen) Betätigung als Anlageberater und Reise- und Veranstaltungsvermittler (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1081) und des (verlustträchtigen) Betriebs einer Heilfasten-Klinik von der (gewinnträchtigen) Ausübung einer Tätigkeit als niedergelassener Arzt in eigener Praxis (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 434).

  • FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 2460/07

    Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung

    Beim Fehlen einer solchen Absicht handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche private Tätigkeit, sogenannte Liebhaberei (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH-, seit Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 Bundessteuerblatt -BStBl- II 1984, 751; vgl. z. B. Bundesfinanzhof Urteil vom 15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).

    Liegen verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen, sogenannte Segmentierung (BFH, Urteile vom 15. November 2006 XI R 58/04 a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718).

  • FG München, 09.10.2018 - 2 V 2143/18

    Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 6 K 1486/11

    Friseursalon als Liebhabereibetrieb

  • FG Düsseldorf, 21.06.2022 - 13 K 1149/20

    Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes i.R.d. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11

    Betriebe gewerblicher Art: Ändert sich die Bemessungsgrundlage der

  • FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11

    Betrieb gewerblicher Art (BgA) als Organträger - Einlage der Beteiligung an

  • FG München, 21.11.2016 - 7 K 3067/15

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von negativen Einkünften

  • FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11

    (Gebrauchs-) Kunst

  • FG Hamburg, 02.03.2017 - 1 K 141/16

    Nichtberücksichtigung aktueller Verluste einer zugunsten eines anderen

  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10

    Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten

  • FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13

    Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags

  • FG Düsseldorf, 26.05.2015 - 10 K 420/13

    Ermittlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Wege der Schätzung

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 4 K 4159/13

    Pferdezucht und geplante Reittherapie (Hippotherapie) eines selbständig tätigen

  • FG Hamburg, 29.04.2022 - 6 K 81/21

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung - Zuordnung zu den Einkünften aus

  • FG München, 19.05.2015 - 2 K 2799/12

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Beraterverträge, Einfamilienhaus

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2023 - 1 K 1520/21

    Identität des Rechtsträgers beim Formwechsel - Änderung einer verbindlichen

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