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   BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05   

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BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05 (https://dejure.org/2007,5862)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05 (https://dejure.org/2007,5862)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2412/05 (https://dejure.org/2007,5862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Zurückweisung einer finanzgerichtlichen Untätigkeitsklage (§ 46 FGO), wenn im laufenden Gerichtsverfahren zwischenzeitlich eine ablehnende Sachentscheidung des zuständigen Finanzamts ergangen ist

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz eines Steuerpflichtigen bei doppelter behördlicher Untätigkeit; Umfang der Überprüfung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts durch die Fachgerichte durch das Bundesverfassungsgericht; Vorliegen von Auslegungsfehlern; Abkürzung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektiver Rechtsschutz bei Behandlung einer Untätigkeitsklage im Finanzrechtsweg als erledigt

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutz bei sog. doppelter Untätigkeit mit Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage nicht unzumutbar ausgestaltet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 716
  • BFH/NV 2007, 447
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Zum anderen ist ein Kläger auch in diesen anderen Verfahrensordnungen vielfach gehalten, wenn die Ablehnung des begehrten Ausgangsbescheids nach Erhebung der Untätigkeitsklage erfolgt, dagegen zunächst noch das gebotene Vorverfahren durchzuführen (vgl. etwa BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ; BSG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - B 9a SB 13/05 B - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SSG, 8. Aufl. 2005, § 88 Rn. 12).

    Dass das in diesen Fällen noch fehlende Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ) innerhalb des anhängigen, hierfür aber auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Untätigkeitsklage durchgeführt werden kann, mag im Hinblick auf die Dauer bis zur endgültigen Entscheidung und das dabei einzugehende Prozesskostenrisiko von Vorteil für den Rechtsschutz Suchenden sein.

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Zum anderen ist ein Kläger auch in diesen anderen Verfahrensordnungen vielfach gehalten, wenn die Ablehnung des begehrten Ausgangsbescheids nach Erhebung der Untätigkeitsklage erfolgt, dagegen zunächst noch das gebotene Vorverfahren durchzuführen (vgl. etwa BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ; BSG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - B 9a SB 13/05 B - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SSG, 8. Aufl. 2005, § 88 Rn. 12).

    Dass das in diesen Fällen noch fehlende Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ) innerhalb des anhängigen, hierfür aber auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Untätigkeitsklage durchgeführt werden kann, mag im Hinblick auf die Dauer bis zur endgültigen Entscheidung und das dabei einzugehende Prozesskostenrisiko von Vorteil für den Rechtsschutz Suchenden sein.

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BSG, 20.06.2006 - B 9a SB 13/05 B

    Prozessführungsbefugnis ohne Einwilligung eines bestellten Betreuers

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Zum anderen ist ein Kläger auch in diesen anderen Verfahrensordnungen vielfach gehalten, wenn die Ablehnung des begehrten Ausgangsbescheids nach Erhebung der Untätigkeitsklage erfolgt, dagegen zunächst noch das gebotene Vorverfahren durchzuführen (vgl. etwa BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ; BSG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - B 9a SB 13/05 B - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SSG, 8. Aufl. 2005, § 88 Rn. 12).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu deren unverhältnismäßiger Beschränkung führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 74/02

    Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. August 2005 - I R 74/02 -.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu deren unverhältnismäßiger Beschränkung führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BFH, 09.07.2007 - I R 60/04

    Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage

    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (BFH/NV 2006, 19; ebenso Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I R 32/05, nicht veröffentlicht; vgl. auch --abgrenzend-- Senatsurteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276); die dagegen von den Klägerinnen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2412/05, nicht veröffentlicht, den Beteiligten aber bekannt).
  • BFH, 28.04.2006 - I E 1/06

    Streitwert

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Erinnerungsführerinnen ihre Revisionen aufrechterhalten haben, nachdem der Senat ihnen gegenüber im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs unter Hinweis auf sein Urteil in BFH/NV 2006, 19 (gegen das unter dem Az. 1 BvR 2412/05 zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist) die Absicht bekundet hat, im Beschlusswege gemäß § 126a FGO zu entscheiden.
  • SG Augsburg, 14.12.2017 - S 11 AS 1200/17

    Fax-Sendebericht stellt allein keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang eines

    Eine Weigerung, über einen Antrag oder einen Widerspruch zu entscheiden - wie hier - ist keine sachliche Entscheidung (BSGE 72, 118, 120; 75, 262, 267; Kopp/Schenke § 75 Rn. 6; vgl. aber zum Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO: BFH 3.8.05, I R 74/02, BFH/NV 06, 19, und hierzu BVerfG 16.01.2007, 1 BvR 2412/05, HFR 07, 1023).
  • FG Hessen, 18.02.2008 - 10 K 2317/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung des Nichtbestehens von

    Soweit der Beklagte die Bearbeitung von Freistellungsanträgen nach § 39b Abs. 6 EStG oder von Einsprüchen gegen Lohnsteuer-Anmeldungen grundlos verzögern sollte, verbleiben der Klägerin die Möglichkeiten von Untätigkeitseinspruch und -klage; die Rechtsschutzmöglichkeiten für die Klägerin sind insoweit hinreichend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.01.2007 1 BvR 2412/05, Beilage zu BFH/NV Heft 10/2007, 447).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    b) Die Klage kann auch nicht als Untätigkeitsklage im Sinne von § 46 FGO zulässig sein oder werden, sondern bleibt unheilbar unzulässig, weil es bereits an einem Ablehnungsbescheid fehlt oder zumindest an einem auf Bescheid-Erteilung gerichteten Untätigkeitseinspruchs-Verfahren gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO (vgl. BFH, Beschlüsse vom 04.06.2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723; vom 09.07.2007 I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238; Urteil vom 03.08.2005 I R 74/02, BFH/NV 2006, 19, nachgehend BVerfG-Beschluss vom 16.01.2007 1 BvR 2412/05, HFR 2007, 1023; insbes.
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Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06   

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https://dejure.org/2006,6116
BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06 (https://dejure.org/2006,6116)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2006 - IX B 9/06 (https://dejure.org/2006,6116)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - IX B 9/06 (https://dejure.org/2006,6116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 6 Ab... s. 3 Satz 1; ; FGO § 6 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FördG § 3; ; FördG § 3 Satz 1; ; FördG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 6 Abs. 4 S. 1 § 74 § 115 Abs. 2
    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de

    Begriff des Herstellers eines Gebäudes; Unanfechtbarkeit eines Übertragungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 447
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    So hat der BFH mehrfach zum Begriff des Herstellens einer/s Wohnung/Gebäudes entschieden, dass darunter das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616), also insbesondere die Neu-oder erstmalige Herstellung (Erst-Herstellung) einer Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a) zu verstehen ist.

    Hingegen sind Baumaßnahmen an einer/m bereits bestehenden Wohnung/Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung/eines Gebäudes anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, und BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

    Auch umfangreiche Instandsetzungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung führen dann ebenso wenig zur Neuherstellung wie eine sog. Generalüberholung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400) oder die (bloße interne) Umgestaltung des durch Außenmauern umbauten Raums (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 428).

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05

    Sonderabschreibung nach dem FördG bei baulicher Umgestaltung

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Zwar ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren unter dem Az. IX R 31/05 (Vorinstanz: Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2005 13 K 5676/01 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 330) anhängig.

    Das trifft sowohl auf den (anders gelagerten) Sachverhalt des beim BFH unter dem Az. IX R 31/05 anhängigen Verfahrens zu (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330: Umbau von bisher 10 Wohnungen in nunmehr 20 Wohnungen; s.a. dessen Urteil vom 17. März 2005 11 K 691/03 EZ, EFG 2005, 931, Rev. IX R 19/05: Umbau von Studentenzimmern in eine Eigentumswohnung) wie auch auf den dem Urteil des FG Köln vom 8. Dezember 2004 7 K 1308/02 (EFG 2005, 551, rkr.) zugrunde liegenden Sachverhalt (Umbau eines als Schule mit Anbau errichteten Gebäudes in ein Mehrfamilienhaus).

  • FG Düsseldorf, 24.08.2005 - 13 K 5676/01

    Sonderabschreibung; Modernisierungsaufwand; Neuherstellung; Sanierung; Umbau;

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Zwar ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren unter dem Az. IX R 31/05 (Vorinstanz: Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2005 13 K 5676/01 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 330) anhängig.

    Das trifft sowohl auf den (anders gelagerten) Sachverhalt des beim BFH unter dem Az. IX R 31/05 anhängigen Verfahrens zu (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330: Umbau von bisher 10 Wohnungen in nunmehr 20 Wohnungen; s.a. dessen Urteil vom 17. März 2005 11 K 691/03 EZ, EFG 2005, 931, Rev. IX R 19/05: Umbau von Studentenzimmern in eine Eigentumswohnung) wie auch auf den dem Urteil des FG Köln vom 8. Dezember 2004 7 K 1308/02 (EFG 2005, 551, rkr.) zugrunde liegenden Sachverhalt (Umbau eines als Schule mit Anbau errichteten Gebäudes in ein Mehrfamilienhaus).

  • BFH, 15.10.1999 - IX B 91/99

    Herstellungskosten, Nutzungsdauer eines Arbeitszimmers und Berufskleidung

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Gleiches gilt für die Auslegung des hier einschlägigen § 3 FördG (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1999 IX B 91/99, BFH/NV 2000, 428).

    Auch umfangreiche Instandsetzungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung führen dann ebenso wenig zur Neuherstellung wie eine sog. Generalüberholung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400) oder die (bloße interne) Umgestaltung des durch Außenmauern umbauten Raums (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 428).

  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    So hat der BFH mehrfach zum Begriff des Herstellens einer/s Wohnung/Gebäudes entschieden, dass darunter das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616), also insbesondere die Neu-oder erstmalige Herstellung (Erst-Herstellung) einer Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a) zu verstehen ist.

    Auch liegt keine Abweichung vom BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (BFH/NV 2002, 1158) vor, in dem eine zeitgemäße Modernisierung mit Dachgeschoss-Ausbau für rd.

  • FG München, 30.01.2004 - 8 K 3589/02

    Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG bei Umbau eines Speichers im

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Die Urteile des FG München vom 30. Januar 2004 8 K 3406/03 (nicht veröffentlicht --n.v.--; juris Nr.STRE200471575) und 8 K 3589/02 (EFG 2004, 1853) hat der BFH mit Gerichtsbescheiden vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04 (BFH/NV 2006, 1067) und IX R 39/04 (n.v.) aufgehoben und die Klage jeweils abgewiesen (Umbau eines bisher nicht ausgebauten Dachgeschosses/Spitzboden in eine Eigentumswohnung als Herstellung eines neuen Wirtschaftguts).

    Das Urteil des FG München in EFG 2004, 1853, wurde aufgehoben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1067).

  • BFH, 20.11.2003 - III R 14/03

    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    So hat der BFH mehrfach zum Begriff des Herstellens einer/s Wohnung/Gebäudes entschieden, dass darunter das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616), also insbesondere die Neu-oder erstmalige Herstellung (Erst-Herstellung) einer Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a) zu verstehen ist.

    Hingegen sind Baumaßnahmen an einer/m bereits bestehenden Wohnung/Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung/eines Gebäudes anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, und BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Die Urteile des FG München vom 30. Januar 2004 8 K 3406/03 (nicht veröffentlicht --n.v.--; juris Nr.STRE200471575) und 8 K 3589/02 (EFG 2004, 1853) hat der BFH mit Gerichtsbescheiden vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04 (BFH/NV 2006, 1067) und IX R 39/04 (n.v.) aufgehoben und die Klage jeweils abgewiesen (Umbau eines bisher nicht ausgebauten Dachgeschosses/Spitzboden in eine Eigentumswohnung als Herstellung eines neuen Wirtschaftguts).

    Das Urteil des FG München in EFG 2004, 1853, wurde aufgehoben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1067).

  • BFH, 28.01.2003 - VI B 75/02

    Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Dies ist sie aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2003 VI B 75/02, BFH/NV 2003, 926; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 49/01

    Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
    Auch umfangreiche Instandsetzungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung führen dann ebenso wenig zur Neuherstellung wie eine sog. Generalüberholung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400) oder die (bloße interne) Umgestaltung des durch Außenmauern umbauten Raums (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 428).
  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

  • FG Köln, 08.12.2004 - 7 K 1308/02

    Abgrenzung Modernisierung/Herstellung

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

  • BFH, 19.12.2002 - IX B 79/02

    NZB: Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

  • BFH, 04.02.2003 - X E 9/02

    Erinnerung; Gerichtskosten

  • FG München, 30.01.2004 - 8 K 3406/03

    Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG für durch Dachausbau entstandene

  • BFH, 22.07.2004 - VII B 359/03

    Kfz-Steuer: Kleinwagen kein Lkw

  • BFH, 05.06.2003 - V R 32/02

    Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 39/04
  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 691/03

    Eigenheimzulage; Neuherstellung; Umbau; Zusammenlegung von Räumen;

  • BFH, 03.05.2017 - II B 110/16

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines

    Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann deshalb nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter als "greifbar gesetzeswidrig" erweist (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447, unter 2.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

    Die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage, ob umfangreiche Umbaumaßnahmen nach (mit 40 v.H. Sonderabschreibung begünstigte) Modernisierungsaufwendungen bzw. nachträgliche Herstellungskosten eines bereits angeschafften Wirtschaftsguts (Objekts) i. S. von § 3 Satz 1 FördG sind, oder Herstellungskosten für ein anderes und neues (nur mit 25 v.H. Sonderabschreibung begünstigtes) Wirtschaftsgut (Objekt), ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447), auch wenn zu diesem Thema noch Revisionsverfahren - nach Zulassung durch das Finanzgericht - anhängig sind (IX R 49/06 und IX R 31/05).

    Diese zu anderen Vorschriften entwickelte Rechtsprechung gilt auch für die Auslegung des § 3 FördG (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1999 IB 91/99, BFH/NV 2000, 428).

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, ist durch das Finanzgericht als Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    Die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage, ob umfangreiche Umbaumaßnahmen nach (mit 40 v.H. Sonderabschreibung begünstigte) Modernisierungsaufwendungen bzw. nachträgliche Herstellungskosten eines bereits angeschafften Wirtschaftsguts (Objekts) i. S. von § 3 Satz 1 FördG sind, oder Herstellungskosten für ein anderes und neues (nur mit 25 v.H. Sonderabschreibung begünstigtes) Wirtschaftsgut (Objekt), ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447), auch wenn zu diesem Thema noch Revisionsverfahren - nach Zulassung durch das Finanzgericht - anhängig sind (IX R 49/06 und IX R 31/05).

    Diese zu anderen Vorschriften entwickelte Rechtsprechung gilt auch für die Auslegung des § 3 FördG (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1999 IB 91/99, BFH/NV 2000, 428).

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, ist durch das Finanzgericht als Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447).

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06

    Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude - Entstehung eines

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; Beschluss in BFH/NV 2007, 447, unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2022 - IX R 5/22

    Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere

    Ebenso wenig stellt sich die Frage, ob die Übertragung "greifbar gesetzwidrig" (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.12.1997 - IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, unter 2.a bb; vom 26.10.2006 - IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447, unter 2.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 6 Rz 26) war.
  • FG Köln, 25.06.2019 - 1 K 2623/15

    Abgabenordnung/Haftung: Nichtigkeit eines Haftungsbescheides nach rechtskräftig

    Die Voraussetzung der greifbaren Gesetzeswidrigkeit liegt aber nur dann vor, wenn der Übertragungsbeschluss mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.1.2003 VI B 75/02, BFH/NV 2003, 926; vom 21.3.2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142, m.w.N., vom 26.10.2006 IX B 9/06 BFH/NV 2007, 447; Herbert in: Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 6, Rz. 26 m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2019 - XI B 75/19

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Aussetzung eines finanzgerichtlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, kommt eine Aussetzung des Verfahrens nach dieser Vorschrift nicht in Betracht, wenn "lediglich" vor dem BFH ein sog. Musterverfahren anhängig ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1764, Rz 12; vom 24.09.2012 - VI B 79/12, BFH/NV 2013, 70, Rz 10; vom 21.12.2007 - VIII B 39/07, BFH/NV 2008, 940, unter 2.b, Rz 11 f.; vom 26.10.2006 - IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447, unter 1., Rz 2; vom 09.03.2004 - X B 173/03, BFH/NV 2004, 956, unter II.1., Rz 7; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 74 FGO Rz 14; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 74 FGO Rz 90 ff.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 74 Rz 39; Schoenfeld in Gosch, FGO § 74 Rz 21, Stichwort "Musterverfahren").
  • BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06

    Voraussetzungen von Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447 ; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085 ) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 ; Beschluss in BFH/NV 2007, 447 , unter 3. a, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts.
  • BFH, 05.07.2007 - V B 117/06

    Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i.S. der umsatzsteuerrechtlichen Definition

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinreichend darzulegen, muss in der Beschwerdebegründung dargetan werden, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 448; vom 13. Februar 2007 II B 32/06, BFH/NV 2007, 966).
  • FG München, 19.05.2010 - 9 K 2981/09

    Kindergeldanspruch bei Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen

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