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   BFH, 31.08.2006 - III B 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15419
BFH, 31.08.2006 - III B 14/06 (https://dejure.org/2006,15419)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - III B 14/06 (https://dejure.org/2006,15419)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - III B 14/06 (https://dejure.org/2006,15419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 §... 165 Abs. 2; ; FGO § 108; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung; Verfahren der Tatbestandsberichtigung des FG-Urteils dem FG vorbehalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltskosten ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung absetzbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
    Denn die Übernahme eines Prozesskostenrisikos sei nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 III R 224/94 (BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596) zwangsläufig, wenn der Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich berühre.

    Der Kläger beruft sich auf das BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, legt aber nicht dar, dass das FG seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen dieses BFH-Urteils nicht im Einklang steht.

  • BFH, 10.11.1999 - VI B 388/98

    NZB; neue Tatsachen

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
    Im Übrigen handelt es sich bei den vom Kläger angeführten, die Existenz von W angeblich gefährdenden Umstände um neue Tatsachen, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können (BFH-Beschluss vom 10. November 1999 VI B 388/98, BFH/NV 2000, 721).
  • BFH, 08.04.2003 - VII B 331/02

    NZB: Tatbestandsberichtung, unzutreffende Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
    Dieses von einer Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Verfahren kann nur vom FG selbst durchgeführt werden, nicht aber durch eine höhere Instanz (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 2003 VII B 331/02, BFH/NV 2003, 1196).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 24/03

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
    Sie sind nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn es um die eigene Existenzgrundlage oder um einen Kernbereich menschlichen Lebens geht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
    Insoweit bestehen auch keine Anhaltspunkte für einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 5/05

    Bestandskräftiger Kindergeldbescheid; Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
    Insoweit entspricht die Nichtzulassungsbeschwerde schon nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 III B 5/05, BFH/NV 2005, 1758).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14

    Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche

    Die Verweigerung des Umgangs mit den eigenen Kindern könne zu einer tatsächlichen Zwangslage führen, die die Anrufung des Vormundschaftsgerichts für diesen Elternteil unabweisbar mache; diese betreffe als weitere (neue) Fallgruppe spezielle Prozesskosten, die "den Kernbereich menschlichen Lebens" berühren und daher im Rahmen des § 33 EStG zu berücksichtigen seien (ebenso: BFH-Beschluss vom 31. August 2006 III B 14/06, BFH/NV 2007, 46).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Es handelt sich bei dem Verfahren zur Berichtigung des Tatbestandes eines FG-Urteils um ein von dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unabhängiges Verfahren, das nur vom Instanzgericht durchgeführt werden kann, nicht aber durch die höhere Instanz (BFH-Beschlüsse vom 8. April 2003 VII B 331/02, BFH/NV 2003, 1196; vom 31. August 2006 III B 14/06, BFH/NV 2007, 46), die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Kammerbeschluss vom 22. Mai 2007 2 BvR 103/07 (Steuer-Eildienst 2007, 384) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 05.02.2015 - III R 30/14

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes - Gegenrüge des

    Sind die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung im Urteil falsch dargestellt, so ist dieser Mangel zwar grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge geltend zu machen, sondern mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung (Senatsbeschluss vom 31. August 2006 III B 14/06, BFH/NV 2007, 46).
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