Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.07.2006

Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2006 - I B 17/06   

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https://dejure.org/2006,14730
BFH, 28.06.2006 - I B 17/06 (https://dejure.org/2006,14730)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2006 - I B 17/06 (https://dejure.org/2006,14730)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - I B 17/06 (https://dejure.org/2006,14730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.11.2003 - I B 6/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I B 17/06
    Zum anderen muss dargetan werden, dass die betreffende Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich und deshalb klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 I B 25/02, BFH/NV 2003, 315; vom 5. November 2003 I B 6/03, BFH/NV 2004, 507).
  • BFH, 31.10.2002 - I B 25/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I B 17/06
    Zum anderen muss dargetan werden, dass die betreffende Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich und deshalb klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 I B 25/02, BFH/NV 2003, 315; vom 5. November 2003 I B 6/03, BFH/NV 2004, 507).
  • BFH, 19.01.2004 - X B 144/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I B 17/06
    Dazu muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum einen eine Rechtsfrage benannt sowie dargestellt werden, dass diese Frage im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig ist (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2003 I B 27/03, BFH/NV 2004, 63; vom 19. Januar 2004 X B 144/03, BFH/NV 2004, 532).
  • FG Hamburg, 24.01.2006 - II 213/05

    Einkommensteuergesetz: Unterhaltszahlungen eines im Ausland getrennt lebenden

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I B 17/06
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit Urteil vom 24. Januar 2006 II 213/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 964) stattgegeben und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
  • BFH, 31.03.2004 - X R 18/03

    Steuerbarkeit von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten aus dem Ausland

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I B 17/06
    Vor allem aber ist im Streitfall zu beachten, dass zeitlich nach dem vom FA angeführten BMF-Schreiben das BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 18/03 (BFHE 206, 68, BStBl II 2004, 1047) ergangen ist, auf das sich das FG in der angefochtenen Entscheidung gestützt hat.
  • BFH, 14.08.2003 - I B 27/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I B 17/06
    Dazu muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum einen eine Rechtsfrage benannt sowie dargestellt werden, dass diese Frage im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig ist (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2003 I B 27/03, BFH/NV 2004, 63; vom 19. Januar 2004 X B 144/03, BFH/NV 2004, 532).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

    Dazu hätte der Kläger nach ständiger Rechtsprechung des BFH zunächst eine Rechtsfrage benennen sowie darstellen müssen, dass diese Frage im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2006 I B 17/06, BFH/NV 2007, 52; vom 19. Januar 2004 X B 144/03, BFH/NV 2004, 532; vom 14. August 2003 I B 27/03, BFH/NV 2004, 63).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    cc) Im Gesetzgebungsverfahren zur Besteuerung des Ehegattenunterhalts geäußerte Vorstellungen über die darüber hinaus weiter anzuwendende Umkehrschluss-Auslegung des § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG in Abhängigkeit von der Steuerpflicht des Gebers hat im Rahmen der mehrfachen Änderungen des Gesetzes darin keinen Niederschlag gefunden (BFHE 206, 68 , BStBl II 2004, 1047 zu II 2 d aa; zur Regelungskonkurrenz vgl. ferner FG Hamburg vom 24. Januar 2006 II 213/05, EFG 2006, 290 , DStRE 2006, 1189, rechtskräftig durch BFH vom 28. Juni 2006 I B 17/06, BFH/NV 2007, 52).
  • BFH, 20.12.2007 - I B 68/07

    Wegfall der grundsätzlichen Bedeutung bei "auslaufendem" Recht - Erteilung von

    Die nach dem Ergehen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. August 2006 (BStBl I 2006, 489) möglicherweise sogar offenkundige (s. allgemein z.B. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2006 I B 17/06, BFH/NV 2007, 52) grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist jedenfalls entfallen.
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2006 - I B 165/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12106
BFH, 20.07.2006 - I B 165/05 (https://dejure.org/2006,12106)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2006 - I B 165/05 (https://dejure.org/2006,12106)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - I B 165/05 (https://dejure.org/2006,12106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.06.1999 - I B 127/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 30.11.1998 - I R 42/98

    Urteilsberichtigung

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
    Ein solches Kanzleiversehen ist ("jederzeit") vom Urkundsbeamten der Geschäftstelle richtig zu stellen (§ 155 FGO i.V.m. § 317 Abs. 4 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Senatsbeschluss vom 30. November 1998 I R 42/98, BFH/NV 1999, 792; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 107 FGO Rz. 7).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (s. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 07.12.2000 - IX B 53/00

    Offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 107 FGO

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
    Ausweislich des Sitzungsprotokolls --dem nach § 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 ZPO eine Beweiskraft für die Förmlichkeiten des Verfahrens einschließlich der Besetzung des Gerichts (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) zukommt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 94 FGO Tz. 13)-- hat eine Änderung der Richterbank erst zur Verkündung des Urteils stattgefunden.
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
    Ausweislich des Sitzungsprotokolls --dem nach § 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 ZPO eine Beweiskraft für die Förmlichkeiten des Verfahrens einschließlich der Besetzung des Gerichts (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) zukommt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 94 FGO Tz. 13)-- hat eine Änderung der Richterbank erst zur Verkündung des Urteils stattgefunden.
  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

    Indessen ist das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung in dem Sinne verpflichtet, dass es die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis seiner Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52; vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, und vom 19. April 2007 VII B 162/06, BFH/NV 2007, 1519, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs

    Hierzu hätte es einer dauerhaften Sicherung des jeweils in Bezug genommenen Inhalts der betroffenen Webseite bedurft, insbesondere durch ihren Ausdruck (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52, unter II.3.).
  • BFH, 13.02.2007 - XI B 33/06

    NZB: Gehörsverletzung, Ablehnung einer Vertagung

    Zur ordnungsgemäßen Rüge dieses Verfahrensmangels gehört jedoch nicht nur die substantiierte Darlegung, wozu sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht hat äußern können, sondern auch Ausführungen dazu, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs nach einer Vertagung der mündlichen Verhandlung noch zusätzlich vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 138/99, nicht veröffentlicht --n.v.--) und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 90/05

    Ausbildungsfreibeitrag; Aufteilung

    Insbesondere muss sich der Vorwurf, gegen die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 FGO) verstoßen zu haben, auf die die FG-Entscheidung tragenden Gründe beziehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52).
  • BFH, 21.11.2006 - I S 14/06

    Anhörungsrüge

    Die deshalb erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13

    Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer

    Die richterliche Hinweispflicht verlangt nicht, dass das Gericht die maßgeblichen Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert und sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52).
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