Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.12.2006

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   BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06   

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https://dejure.org/2006,9029
BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06 (https://dejure.org/2006,9029)
BFH, Entscheidung vom 08.12.2006 - XI B 59/06 (https://dejure.org/2006,9029)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - XI B 59/06 (https://dejure.org/2006,9029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 78; ; FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 133a Abs. 6; ; FGO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 705

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78
    Rechtliches Gehör; Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de

    Rüge des Verstoßes gegen das Akteneinsichtsrecht und gegen die Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 737
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet lediglich das Recht der Beteiligten, in die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten Einsicht zu nehmen (BFH-Beschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511).

    Die Beteiligten können nicht verlangen, dass sich das Gericht zum Zwecke der Akteneinsicht vom Finanzamt Akten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidungsfindung nicht benötigt, zumal wenn diese Akten --wie im Streitfall-- ein anderes Steuersubjekt betreffen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 511).

  • BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
    Auszug aus BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06
    Ein Verstoß gegen § 78 Abs. 1 FGO liegt nur dann vor, wenn einem Beteiligten die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 24. Mai 2005 X B 170/04, juris Nr: STRE200550939).

    § 78 Abs. 1 FGO geht davon aus, dass die Beteiligten jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gerichts in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen können (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1498).

  • BFH, 24.05.2005 - X B 170/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtgewährung von

    Auszug aus BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06
    Ein Verstoß gegen § 78 Abs. 1 FGO liegt nur dann vor, wenn einem Beteiligten die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 24. Mai 2005 X B 170/04, juris Nr: STRE200550939).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Auszug aus BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06
    Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499).
  • BFH, 10.10.2005 - XI B 27/05

    Keine Diskriminierung europäischer Steuerberater gegenüber europäischen

    Auszug aus BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06
    Der BFH hatte die von dem Bevollmächtigten eingelegte Beschwerde gegen seine Zurückweisung gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO mit Beschluss vom 10. Oktober 2005 XI B 27/05 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    § 78 Abs. 1 FGO geht davon aus (und dies insbesondere in einem Fall, wie dem vorliegenden, in dem der Beteiligte durch einen Rechtsanwalt sachkundig vertreten wird), dass die Beteiligten jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gerichts in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737).
  • BFH, 18.02.2009 - XI B 90/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge des Verstoßes gegen das Recht auf

    Denn § 78 Abs. 1 FGO geht davon aus, dass die Beteiligten jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gerichts in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen können (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737; vom 19. November 2008 XI B 213/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R107).
  • FG Saarland, 24.06.2008 - 1 K 1202/08

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung; Zurückweisung von

    Selbst wenn die Klägerin mit ihrer Rechtsaufassung, wonach eine Anhörungsrüge bzw. eine Gegenvorstellung die weitere Rechtshängigkeit (beim BFH) bewirkt (anders BFH vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737 ), Zustimmung finden würde, änderte dies nichts daran, dass gegen eine Terminsbestimmung jedenfalls keine Nichtigkeitsklage statthaft wäre.
  • BFH, 19.11.2008 - XI B 213/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Akteneinsicht -

    § 78 Abs. 1 FGO geht davon aus, dass die Beteiligten jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gerichts in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737).
  • BFH, 14.03.2008 - II B 50/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Ein Verstoß gegen § 78 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn den Beteiligten die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 14. Februar 2002 I B 113/00, BFH/NV 2002, 1161; vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737).
  • BFH, 14.03.2008 - II B 51/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Rüge mangelnder

    Ein Verstoß gegen § 78 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn den Beteiligten die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 14. Februar 2002 I B 113/00, BFH/NV 2002, 1161; vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737).
  • BFH, 26.11.2008 - III B 194/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei gerügtem Verstoß gegen sog.

    Ein Verstoß gegen § 78 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn den Beteiligten die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 I B 113/00, BFH/NV 2002, 1161, und vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737).
  • BFH, 11.07.2007 - I B 87/07

    Kein Einsichtsrecht in Akten, die dem FG nicht vorliegen

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 488/13

    Kein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer "Zweitakte" -

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Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16353
BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06 (https://dejure.org/2006,16353)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2006 - IX B 21/06 (https://dejure.org/2006,16353)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - IX B 21/06 (https://dejure.org/2006,16353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § ... 62a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; StBerG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 § 116 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist wegen Belastung durch andere Gerichtsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 737
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.11.2003 - I B 99/03

    Schriftsatz per Telefax; Arbeitsüberlastung kein Wiedereinsetzungsgrund

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
    Schließlich weist der Senat darauf hin, dass eine Belastung durch andere Gerichtsverfahren, wie sie im Streitfall als einziger Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis benannt wird, grundsätzlich eine Wiedereinsetzung nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 2003 I B 99-101/03, BFH/NV 2004, 358), zumal in einer solchen Belastungssituation von der Möglichkeit einer Fristverlängerung nach § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO Gebrauch gemacht werden kann.
  • BFH, 09.12.1987 - II R 150/87
    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
    Dabei ist der Antrag in Verfahren vor dem BFH nach § 62a Abs. 1 Satz 1 FGO nur wirksam, wenn er für Beteiligte wie die Kläger durch eine Person i.S. des § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes als Bevollmächtigter gestellt wird (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1987 II R 150/87, BFH/NV 1989, 448, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1992 - V B 27/92

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfristung

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
    Das mögliche Verschulden der Prozessvertreterin, einen solchen Antrag nicht gestellt zu haben, müssen sich die Kläger als eigenes Verschulden zurechnen lassen (BFH-Beschluss vom 19. August 1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 05.05.2022 - 5 K 93/21

    Abgabenordnung: Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen

    Allgemeine Arbeitsüberlastung stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar (BFH, Beschluss vom 7. Dezember 2006, IX B 21/06, BFH/NV 2007, 737, vom 22. Februar 1968, V R 130/67, BStBl II 1968, 312).
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