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   BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06   

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https://dejure.org/2007,14054
BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06 (https://dejure.org/2007,14054)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2007 - XI S 2/06 (https://dejure.org/2007,14054)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - XI S 2/06 (https://dejure.org/2007,14054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 370; ; FGO § 56 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 72 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 169 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 § 72 Abs. 2 S. 3
    Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung bei Nichterklärung von Patientenzuzahlungen; Feststellung einer Steuerhinterziehung; keine Aussetzung der Vollziehung wegen Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 868
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, BStBl II 2006, 523).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06
    Dabei ist zu beachten, dass für die Feststellung einer Steuerhinterziehung, die im Streitfall nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO entscheidungserheblich ist, kein höherer Grad an Gewissheit als für die Feststellung anderer Tatsachen erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709).
  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06
    Hierzu hat der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18, a.E.).
  • BFH, 30.07.2003 - I B 38/03

    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine AdV unanfechtbar gewordener Bescheide nicht mehr möglich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1999 V S 7/99, BFH/NV 2000, 329; vom 30. Juli 2003 I B 38/03, I S 3/03, BFH/NV 2004, 60, m.w.N.) und Steuerbescheide mit der Klagerücknahme unanfechtbar werden (vgl. z.B. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 72 FGO Tz. 24, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06
    b) Aber auch wenn der erkennende Senat zugunsten der Antragstellerin unterstellt, dass sie --über den offensichtlich von ihr eingeschalteten Herrn B-- durch das FG fehlerhaft informiert worden und die Klagerücknahme unwirksam sein sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBI II 2005, 644), bestehen bei summarischer Prüfung schon aufgrund des eigenen Vortrags der Antragstellerin keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Steuerbescheide.
  • BFH, 14.09.1999 - V S 7/99

    AdV

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine AdV unanfechtbar gewordener Bescheide nicht mehr möglich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1999 V S 7/99, BFH/NV 2000, 329; vom 30. Juli 2003 I B 38/03, I S 3/03, BFH/NV 2004, 60, m.w.N.) und Steuerbescheide mit der Klagerücknahme unanfechtbar werden (vgl. z.B. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 72 FGO Tz. 24, m.w.N.).
  • FG Münster, 06.02.2017 - 7 V 3973/16

    Rechtmäßige Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner

    Eine unbillige Härte ist dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH, Beschluss vom 08.01.2007 - XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868; BFH, Beschluss vom 02.04.2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).
  • BFH, 20.06.2012 - X B 1/12

    Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht bei Rüge des

    (1) Gegen die Annahme eines solchen Rechtssatzes spricht, dass das FG in seinen Entscheidungsgründen (S. 19 des Urteils) --neben der Klarstellung, dass für die Feststellung des Hinterziehungsvorsatzes auch im Steuerrecht der Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten sei-- auf die BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05 (BFH/NV 2006, 709) und vom 8. Januar 2007 XI S 2/06 (BFH/NV 2007, 868) verweist.

    Der BFH hat in seinem Beschluss in BFH/NV 2006, 709 (auf den wiederum der BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 868 verweist) ausdrücklich ausgeführt, für die Feststellung der Steuerhinterziehung, die nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen sei, sei kein höherer Grad von Gewissheit erforderlich als für die Feststellung anderer Tatsachen.

  • FG Köln, 18.11.2011 - 10 V 2432/11

    Bestechungszahlungen für Promotionsannahme nicht steuerlich absetzbar

    Für die Feststellung des Hinterziehungsvorsatzes ist zwar auch im Bereich der Steuerfestsetzung der Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten, andererseits ist im Rahmen des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO kein höherer Grad an Gewissheit erforderlich ist, als für die Feststellung anderer Tatsachen (BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868; vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709).

    Notwendig, aber auch hinreichend ist dabei, dass der Betroffene die zur Erfüllung des Tatbestands der Steuerhinterziehung erforderlichen Umstände kennt, deren Sinngehalt im Wege einer Parallelwertung in der Laiensphäre zutreffend erfasst und den Willen zur Steuerhinterziehung hat (BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 20/07, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388, BFH/NV 2009, 510, vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, BFH/NV 2008, 1391; ferner BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868).

  • FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11

    Objektive Beweislast für das Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale der

    Zwar rechtfertigt nicht jede Berufung auf die Einschaltungen eines Steuerberaters Zweifel am Vorsatz (BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868).
  • FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19

    Umsatzsteuer - Zur Frage, ob Umsätze eines Geldspielautomatenaufstellers der

    Eine unbillige Härte ist dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH, Beschluss vom 08.01.2007 - XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868; BFH, Beschluss vom 02.04.2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).
  • BFH, 30.12.2008 - I S 31/08

    Änderung eines vom FG bestätigten Steuerbescheids - Aussetzung der Vollziehung

    Vielmehr ist in dieser Situation darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Verwaltungsakt unabhängig von den Gründen für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde als zweifelsfrei rechtmäßig erweist (BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868).
  • BFH, 14.11.2013 - VII B 170/13

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Trockenstabilat

    Hierzu hätte die Antragstellerin ihre wirtschaftliche Lage im Einzelnen darlegen und glaubhaft machen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868, m.w.N.).
  • FG Münster, 09.04.2021 - 5 V 178/21

    Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von gewerblichen Geldspielgeräten

    Eine unbillige Härte ist dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH, Beschlüsse vom 08.01.2007, XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868; BFH, vom 02.04.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).
  • FG Münster, 08.10.2018 - 5 V 2855/18

    AdV: Steuerbarkeit von Geldspielautomatenumsätzen nicht ernstlich zweifelhaft

    Eine unbillige Härte ist dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen VA wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH, Beschluss vom 08.01.2007 - XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868; BFH, Beschluss vom 02.04.2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - 13 V 13213/08

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 2 Abs. 7 InvZulG: Einbeziehung verbundener

    Hierzu hätte die Antragstellerin ihre wirtschaftliche Lage im Einzelnen darlegen und glaubhaft machen müssen (vgl. BFHBeschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 03.08.2020 - 1 V 1497/19

    Enstehung von steuerbaren Einkünften und damit Masseverbindlichkeiten im

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