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   BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05   

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https://dejure.org/2006,7299
BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05 (https://dejure.org/2006,7299)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - IX R 17/05 (https://dejure.org/2006,7299)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - IX R 17/05 (https://dejure.org/2006,7299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 5; ; EigZulG § 11 Abs. 4; ; EigZulG § 11 Abs. 5; ; EigZulG § 11; ; EigZulG § 12 Abs. 1; ; EigZulG § 12 Abs. 2; ; EigZulG § 11 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 173; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173; EigZulG § 11 Abs. 4
    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung wegen Überschreitens der Einkunftsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen des nachträglichen Bekanntwerdens der Überschreitung oder Unterschreitung der Einkunftsgrenze durch den Gesamtbetrag der Einkünfte auf die Festsetzung der Eigenheimzulage; "Nachträgliches Bekanntwerden" einer eigenheimzulagenrechtlich erheblichen Tatsache

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 11 Abs 4
    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze; Fehlerberichtigung; Gesamtbetrag der Einkünfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 876
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
    a) Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Festsetzung über Eigenheimzulage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen der Ansicht der Kläger ohne Einschränkung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG aufzuheben (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; a.A. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 223; B. Meyer, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 45, 57).

    Auf die Gründe für eine ggf. unzutreffende oder fehlerhafte Prognose des Gesamtbetrags der Einkünfte bei Festsetzung der Eigenheimzulage und ein insoweit bestehendes Verschulden des Anspruchsberechtigten oder des FA kommt es danach --anders als für die Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Umstände im Anwendungsbereich des § 173 der Abgabenordnung (AO 1977)-- ersichtlich nicht an; eine Einschränkung hinsichtlich der Aufhebung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG kommt mithin nur ausnahmsweise bei reinen Rechtsfehlern ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zugrunde zu legenden Sachverhaltes in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290 unter Bezugnahme auf Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 11 Rz. 102).

    b) Bei dieser Sachlage kann auch nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit, eine später festgestellte --tatsächliche-- Überschreitung der Einkunftsgrenzen i.S. des § 5 EigZulG durch eine Korrektur der Eigenheimzulagenbescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG zu berücksichtigen, den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich dafür dar, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleiben soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501, m.w.N., und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81; Blümich/Erhard, § 11 EigZulG Rz. 41 und 45; Hausen/ Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, FR 1999, 125, 127).

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 66/04

    Nachträgliche Tatsachen i. S. des § 11 EigZulG

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
    Infolgedessen sind die Voraussetzungen dieses Merkmals --nachträgliches Bekanntwerden einer eigenheimzulagenrechtlich erheblichen Tatsache-- nach Maßgabe von Rechtsprechung und Schrifttum zu der insoweit gleichlautenden Regelung in § 173 AO 1977 zu bestimmen (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 66/04, BFH/NV 2006, 256).

    Danach werden Tatsachen nachträglich bekannt, wenn das FA sie bei Erlass des zu ändernden Steuerbescheids noch nicht kannte (BFH in BFH/NV 2006, 256, unter II. 1. a, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 4058/02

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage - Eigenheimzulage;

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
    Der dagegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1256 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03

    Hinweispflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
    Solche unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungen und Feststellungen begründen ebenfalls regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2004 - 12 K 210/02

    Lohnsteuer; Abfallwirtschafts-GmbH im kommunalen Anteilsbesitz; Gewährung von

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
    In diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit, eine später festgestellte --tatsächliche-- Überschreitung der Einkunftsgrenzen i.S. des § 5 EigZulG durch eine Korrektur der Eigenheimzulagenbescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG zu berücksichtigen, den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich dafür dar, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleiben soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501, m.w.N., und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81; Blümich/Erhard, § 11 EigZulG Rz. 41 und 45; Hausen/ Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, FR 1999, 125, 127).
  • FG Hamburg, 04.06.2004 - VII 96/04

    Eigenheimzulagengesetz: Überschreitung der Einkommensgrenze

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05
    In diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit, eine später festgestellte --tatsächliche-- Überschreitung der Einkunftsgrenzen i.S. des § 5 EigZulG durch eine Korrektur der Eigenheimzulagenbescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG zu berücksichtigen, den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich dafür dar, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleiben soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501, m.w.N., und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81; Blümich/Erhard, § 11 EigZulG Rz. 41 und 45; Hausen/ Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, FR 1999, 125, 127).
  • BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05

    EigZulG § 5, § 7, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5

    Denn § 11 Abs. 4 EigZulG stellt gegenüber der Regelung in Abs. 5 der Vorschrift für Fälle der Überschreitung der Einkunftsgrenze eine vorrangige eigenständige, erweiterte Korrekturnorm dar (s. im Einzelnen BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 17/05, BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).

    Bei einer solchen Sachlage kann entgegen der Auffassung der Klägerin grundsätzlich nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. Entscheidung in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876) kann der Steuerpflichtige ersichtlich vor einer endgültigen Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berechtigt auf den Bestand der bewilligten Eigenheimzulage vertrauen; die Korrekturmöglichkeit nach § 11 Abs. 4 EigZulG stellt ihn vielmehr mit denjenigen gleich, deren Erklärungen im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannt wurden und die deshalb ebenfalls regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand geltend machen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483, m.w.N.).

  • FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.11.2004 (14 K 4058/02 EZ, n.v.) auf Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamtes vom BFH die Revision zugelassen wurde (Az.: IX R 17/05).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 156/11

    Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage - keine Divergenz bei

    Zudem beachtet die Klägerin nicht hinreichend, dass die Finanzbehörde im Interesse des Anspruchsberechtigten an einer beschleunigten Bewilligung zunächst von näheren Ermittlungen freigestellt bleiben soll (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 66/04, BFH/NV 2006, 256; vom 27. Juni 2006 IX R 17/05, BFH/NV 2007, 876).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 42/06

    § 11 Abs. 4 EigZulG als vorrangige, eigenständige, erweiterte Korrekturnorm

    § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG greift nur ausnahmsweise bei reinen Rechtsfehlern ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zugrunde liegenden Sachverhalts ein (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, und vom 27. Juni 2006 IX R 17/05, BFH/NV 2007, 876).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1538/07

    Zur Einkunftsgrenze im Eigenheimzulagengesetz

    Daher sind die Voraussetzungen des Merkmals nachträgliches Bekanntwerden einer eigenheimzulagenrechtlich erheblichen Tatsache nach Maßgabe der insoweit gleichlautenden Regelung in § 173 AO zu bestimmen (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2005 IX R 66/04, BFH/NV 2006, 256 und vom 27.06.2006 IX R 17/05, BFH/NV 2007, 876 ).
  • FG Münster, 25.01.2005 - 10 K 1947/04

    Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulage

    Zu Unrecht beruft der Kläger sich für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.11.2004 14 K 4058/02 EZ, EFG 2005, 1256, gegen welches die Revision unter dem Az. IX R 17/05 beim BFH anhängig ist.
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