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   BFH, 10.01.2007 - X B 113/06   

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https://dejure.org/2007,13803
BFH, 10.01.2007 - X B 113/06 (https://dejure.org/2007,13803)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2007 - X B 113/06 (https://dejure.org/2007,13803)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - X B 113/06 (https://dejure.org/2007,13803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 935
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.09.2006 - V B 126/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 113/06
    Stellen rechtskundig vertretene Beteiligte keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichtete Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG regelmäßig nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (Senatsentscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 935).

  • BFH, 07.07.2014 - X B 134/13

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 207; Stalbold in Beermann/Gosch, FGO § 76 Rz 29; vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 935).

  • BFH, 20.06.2012 - X B 1/12

    Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht bei Rüge des

    Zwar wird der Amtsermittlungsgrundsatz grundsätzlich durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 207; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 76 Rz 47.2; vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 935).

  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Stellen rechtskundig vertretene Beteiligte keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG regelmäßig nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 26.06.2013 - III B 5/13

    Kindergeld bei Auslandsstudium - Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Allerdings kann ein rechtskundig vertretener Beteiligter eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht in der Regel dann nicht rügen, wenn er keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge gestellt hat und sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag nicht aufdrängen musste (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 04.12.2013 - X B 120/13

    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 13.08.2013 - X B 140/12

    Sachverhaltsaufklärung

    Dies ist dann der Fall, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2012 VI B 10/12, BFH/NV 2012, 1475).
  • BFH, 04.06.2012 - VI B 10/12

    Verfahrensmangel wegen unvollständiger Sachverhaltsaufklärung -

  • BFH, 19.09.2012 - III B 53/12

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG -

  • BFH, 25.03.2010 - X B 71/09

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 26.03.2007 - X B 186/06

    Verstoß gegen die Regeln der Beweiswürdigung stellen keinen Verfahrensmangel dar;

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