Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.02.2007

Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2007 - X B 105/06   

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https://dejure.org/2007,5205
BFH, 07.02.2007 - X B 105/06 (https://dejure.org/2007,5205)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2007 - X B 105/06 (https://dejure.org/2007,5205)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - X B 105/06 (https://dejure.org/2007,5205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § ... 81 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 94; ; FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO §§ 159 bis 165; ; ZPO § 160 Abs. 2; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4; ; StPO § 153

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 81 § 94 § 96 § 115 Abs. 2; ZPO § 160
    NZB: Sitzungsniederschrift

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz der materiellen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; keine Protokollierungspflicht der für die Beweiswürdigung bedeutsamen Interaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Inhalt eines Protokolls über die mündliche Verhandlung; Bezugnahme auf im Protokoll nicht enthaltene tatsächliche Feststellungen; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verfahrensfehler aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung; Annahme einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 962
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Bei einer von einem beauftragten oder ersuchten Richter durchgeführten Beweisaufnahme geschieht die Verwertung der Aussagen --wie auch im Falle des Richterwechsels (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Dezember 1990 XI ZR 310/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1180)-- im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Protokolls.

    Weder das BGH-Urteil in NJW 1995, 2856 noch die Entscheidung in NJW 1991, 1180 haben sich mit der Frage befasst, ob die Glaubwürdigkeit von Zeugen, die es selbst gehört hat, anhand früherer Vernehmungsprotokolle beurteilt werden kann.

    In dem der Entscheidung in NJW 1991, 1180 zugrunde liegenden Fall hatte ein am Urteil mitwirkender Richter nicht an der Zeugenvernehmung teilgenommen und das Berufungsgericht hatte dennoch den persönlichen Eindruck eines Zeugen, der im Verhandlungsprotokoll keinen Niederschlag gefunden hatte, seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    d) Aus dem von den Klägern zitierten BGH-Urteil vom 13. September 1995 VI ZR 233/94 (NJW 1995, 2856) folgt nicht, dass im Streitfall die Einbeziehung der von der Steuerfahndung gefertigten Vernehmungsprotokolle verfahrensfehlerhaft gewesen wäre.

    Weder das BGH-Urteil in NJW 1995, 2856 noch die Entscheidung in NJW 1991, 1180 haben sich mit der Frage befasst, ob die Glaubwürdigkeit von Zeugen, die es selbst gehört hat, anhand früherer Vernehmungsprotokolle beurteilt werden kann.

    Im Urteil in NJW 1995, 2856 kam der BGH vielmehr zu dem Ergebnis, dass das Berufungsgericht frühere Vernehmungsniederschriften nicht wie Zeugenaussagen im anhängigen Verfahren behandeln und Zeugen ohne eigene Vernehmung für persönlich glaubwürdig halten dürfe.

  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Tatsächliche Feststellungen können sich auch im Tatbestand des FG-Urteils, in den Entscheidungsgründen und in Schriftstücken finden, auf die das FG-Urteil ausdrücklich Bezug nimmt (BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700; vom 31. März 2004 I R 83/03, BFHE 206, 58; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 118 Rz 37).

    Tatsächliche Feststellungen können sich auch im Tatbestand des FG-Urteils, in den Entscheidungsgründen und in Schriftstücken finden, auf die das FG-Urteil ausdrücklich Bezug nimmt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700, und in BFHE 206, 58).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 83/03

    Wertpapier-Risikogeschäfte einer GmbH grundsätzlich keine vGA

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Tatsächliche Feststellungen können sich auch im Tatbestand des FG-Urteils, in den Entscheidungsgründen und in Schriftstücken finden, auf die das FG-Urteil ausdrücklich Bezug nimmt (BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700; vom 31. März 2004 I R 83/03, BFHE 206, 58; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 118 Rz 37).

    Tatsächliche Feststellungen können sich auch im Tatbestand des FG-Urteils, in den Entscheidungsgründen und in Schriftstücken finden, auf die das FG-Urteil ausdrücklich Bezug nimmt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700, und in BFHE 206, 58).

  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 601).

  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Die Rechtsfortbildung muss über den entschiedenen Einzelfall hinaus im allgemeinen Interesse liegen und die Frage nach dem Ob und Wie der Rechtsfortbildung muss klärungsbedürftig sein (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 15.09.2005 - V B 126/04

    Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Die Sachverhaltsdarstellung der Prozessbeteiligten gehört nicht dazu (BFH-Beschluss vom 15. September 2005 V B 126/04, BFH/NV 2006, 557).
  • BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03

    Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Diese Vorschrift betrifft nur den äußeren Hergang der Verhandlung bzw. die für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 94 Rz 7; s. auch Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung; 65. Aufl., § 160 Rz 7).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 144/99

    Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Damit rügen die Kläger jedoch eine fehlerhafte Beweiswürdigung, mit der ein Verfahrensfehler regelmäßig nicht begründet werden kann (Senatsbeschluss vom 18. März 2003 X B 144/99, BFH/NV 2003, 1048).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/87

    Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - X B 105/06
    Die Beiziehung von Akten eines anderen Gerichts oder einer Behörde und die Verwertung der darin enthaltenen Beweiserhebungen sind gegen den Widerspruch eines Beteiligten nicht zulässig, solange die erneute Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806).
  • BFH, 30.04.2003 - I B 120/02

    Beauftragter Richter; Zeugenvernehmung

  • BFH, 18.06.1993 - VI R 67/90

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer "Nettolohnvereinbarung" und die

  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen dagegen --entgegen dem Vorbringen der Kläger in der Beschwerdeschrift-- nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 601; vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 35/13

    Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren

    aa) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten ist nur dann ein Zulassungsgrund, wenn er gleichzeitig eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO und damit einen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, unter 3.).
  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    § 76 Abs. 2 FGO verlangt nicht, dass das Gericht die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962) und begründet --auch bei Rechtsunkundigen-- keine umfassende Hinweispflicht (BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325; vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verlangt indes ebenso wie die richterliche Hinweispflicht nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056; in BFH/NV 2007, 962; in BFH/NV 2007, 2125) oder die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls vor Ergehen der Entscheidung offen legt (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; in BFH/NV 2007, 2125).

  • BFH, 16.12.2014 - X B 114/14

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung

    Eindrücke, die die vernehmenden Richter bei der früheren Beweisaufnahme gewonnen, aber nicht im Protokoll vermerkt haben, dürfen bei der Entscheidung durch einen anders besetzten Senat keine Rolle spielen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587, m.w.N., und vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschlüsse vom 07.12.2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601 und vom 07.02.2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verlangen nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601; vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 120/09

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2008 - IX B 13/08

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung -

    Er besagt, dass das Gericht den Beweis in der mündlichen Verhandlung erheben muss (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, m.w.N.) und verbietet dem Gericht lediglich, anstelle des erreichbaren unmittelbaren Beweismittels ein bloß mittelbares heranzuziehen.
  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 601; vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2015 - V B 63/14

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der

  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

  • BFH, 18.05.2012 - III B 203/11

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als

  • BFH, 30.07.2010 - VI B 109/09

    Steuerliche Qualifikation der Zahlung einer Gesellschaft an ihren Vorstand für

  • BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07

    Umsatzsteuerpflicht von investitionsgebundenem Entgelt - Keine Zulassung wegen

  • BFH, 18.02.2008 - IX B 221/07

    Richterliche Hinweispflicht - Verlust des Rügerechts bei verzichtbarem

  • BFH, 28.11.2007 - IX B 160/07

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht - Verzicht auf mündliche Verhandlung

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Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2007 - I B 131/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16074
BFH, 07.02.2007 - I B 131/06 (https://dejure.org/2007,16074)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2007 - I B 131/06 (https://dejure.org/2007,16074)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - I B 131/06 (https://dejure.org/2007,16074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 § 115 Abs. 2
    NZB: Klagebegründung, Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - I B 131/06
    Je weniger die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, umso weniger Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung hat in der Regel das Gericht und umso weniger ist dieses dementsprechend gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zu weiterer Sachverhaltsaufklärung verpflichtet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201).
  • BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93

    Ersetzbarkeit einer ausreichend substantiierten Klagebegründung durch

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - I B 131/06
    Die Klägerin verkennt, dass ein Sachverständigengutachten nicht dazu dienen kann, eine ausreichend substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 1999 VII B 18/99, BFH/NV 2000, 343; vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).
  • BFH, 07.10.1999 - VII B 18/99

    NZB, Begründung

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - I B 131/06
    Die Klägerin verkennt, dass ein Sachverständigengutachten nicht dazu dienen kann, eine ausreichend substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 1999 VII B 18/99, BFH/NV 2000, 343; vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 9 K 9259/13

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Verletzung seiner

    Je weniger die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, umso weniger Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung hat in der Regel das Gericht und umso weniger ist dieses dementsprechend gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zu weiterer Sachverhaltsaufklärung verpflichtet (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201 und BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 I B 131/06, BFH/NV 2007, 962, jeweils m. w. N.).

    Angesichts dieser unzureichenden Angaben waren für den erkennenden Senat keine hinreichenden tatsächlichen Grundlagen vorhanden, anhand derer ein Sachverständiger ein Gutachten hätte erstellen können (vgl. dazu allgemein: BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 962 m. w. N.).

  • BFH, 10.06.2010 - I B 194/09

    Verfahrensfehler: Unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens;

    Macht der Kläger daher nur unzureichende Angaben, so dass keine hinreichenden tatsächlichen Grundlagen vorhanden sind, anhand derer ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen könnte, kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 7. Februar 2007 I B 131/06, BFH/NV 2007, 962).
  • FG München, 31.03.2011 - 5 K 2018/10

    Keine doppelte Haushaltsführung: gemeinsame Familienwohnung der Ehegatten am

    Die Klägerin verkennt, dass ein Sachverständigengutachten nicht dazu dienen kann, eine ausreichend substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2010 VI B 117/09, BFH/NV 2010, 879, und vom 7. Februar 2007 I B 131/06, BFH/NV 2007, 962, m. w. N.).
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