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   BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06   

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https://dejure.org/2008,8319
BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06 (https://dejure.org/2008,8319)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2008 - XI B 206/06 (https://dejure.org/2008,8319)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2008 - XI B 206/06 (https://dejure.org/2008,8319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Gutglaubensschutz, wenn Nichterfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten durch leistenden Unternehmer bekannt sein musste; Begriff des "Kennenmüssens"

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; UStG § 15; ; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 160

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kein Gutglaubensschutz, wenn der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit der in einer Rechnung ausgewiesenen Anschrift des leistenden Unternehmers hätte erkennen müssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1212
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.11.2005 - V R 61/03

    Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06
    Aus den vom Kläger zitierten Literaturstellen (Nieskens, EU-Umsatz-Steuer-Berater --EU-UStB-- 2006, 19; Huschens, EU-UStB 2006, 37) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es darauf an, ob der Steuerpflichtige Kenntnis hatte oder hätte haben können (vgl. auch EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 Rs. C-439, 440/04, Slg. 2006, I-6161, BFH/NV 2006, Beilage 4, 454; vom 11. Mai 2006 Rs. C-384/04, Slg. 2006, I-4191, BFH/NV 2006, Beilage 3, 312: "wusste oder für den hinreichende Verdachtsgründe dafür bestanden ...").
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03 u.a. (Slg. 2006, I-483, BFH/NV 2006, Beilage 2, 144) noch Klärungsbedarf sieht, ist diese Entscheidung schon deshalb nicht einschlägig, weil sie einen Mehrwertsteuerbetrug bei einem anderen Umsatz innerhalb einer Lieferkette und nicht bei dem zu beurteilenden Umsatz betraf.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es darauf an, ob der Steuerpflichtige Kenntnis hatte oder hätte haben können (vgl. auch EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 Rs. C-439, 440/04, Slg. 2006, I-6161, BFH/NV 2006, Beilage 4, 454; vom 11. Mai 2006 Rs. C-384/04, Slg. 2006, I-4191, BFH/NV 2006, Beilage 3, 312: "wusste oder für den hinreichende Verdachtsgründe dafür bestanden ...").
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06
    Ob ein Steuerpflichtiger in diesem Sinne gutgläubig war, oder ob sich ihm Verdachtsmomente aufdrängen mussten, ist keine Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO, sondern letztlich eine im Einzelfall zu entscheidende Tatfrage (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1234, mit Anm. von Martin, HFR 2007, 1238).
  • BFH, 30.10.2001 - V B 92/01

    Unternehmereigenschaft - Umsatzsteuer - Eintragung die Handwerksrolle - Mangelnde

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einen Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381, m.w.N.).
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